Kommentare zu folgendem Beitrag: Elektronische Patientenakte unsicher: CCC zerpflückt neue Schutzmaßnahmen
Irgendwie erwartbar, oder nicht?!
Ich würde mal einfach behaupten, da in der Amtszeit vom Lauterbach ja sonst nicht viel passiert ist, woran man sich 21 Sekunden später noch dran erinnert, wollte er die ePA quasi als großen Zapfenstreich noch raushauen!
Das Teil wird niemals sicher werden, solange man den Schinken nicht von vorne an neu plant und entwickelt!!
Über 23 Jahre Entwicklungszeit (nach Kosten frage ich besser gar nicht!) sind ins Land gezogen, um was zu erhalten?? Noppes…
Und die Gematik, die bis heute noch nicht einmal geschafft hat, ihre Kartenleser in den Praxen vernünftig abzusichern, die steuert den ganzen Wahnsinn!
Vielleicht wurde die Gematik auch von den Ruskis angeheuert zur hybriden Kriegsführung?! Für DE keine einzige Patrone verschwendet, besiegt durch Gematik…
Ich bin nur froh, dass mir meine KK in dem letzten Jahr, dreimal die Erinnerung zur ePA geschickt hat, mit der Widerspruchsmöglichkeit !
wohl eher „mach du mal Zahnfee, dich kann sowieso keiner mit normalem Menschenverstand ab und dein Nachfolger kann dann durch Ausbügeln glänzen“.
Dieses finanzielle Desaster passt ja auch irgendwie zum Gesundheitsökonom Leiserfluss.
Kann man da auch noch zurücktreten, wenn das Ding ausgerollt ist? Frage für einen Prokrastinierer.
Laut Verbraucherzentrale:
Was ist, wenn ich keine elektronische Patientenakte möchte?
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Wenn Sie keine ePA möchten, Bedenken wegen der Datensicherheit haben oder noch abwarten wollen, wie sich die ePA entwickelt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.
- Sie müssen Ihrer Krankenkasse mitteilen, dass Sie die ePA nicht möchten.
- Widersprechen können Sie auf verschiedenen Wegen: online, schriftlich oder auch telefonisch. Manche Krankenkassen bieten eigene Formulare für den Widerspruch oder eine bestimmte Onlineseite dafür.
- Wenn Sie widersprechen, bevor eine ePA für Sie angelegt ist, wird diese gar nicht erst erstellt.
- Doch auch wenn die ePA für Sie bereits angelegt ist, können Sie widersprechen. Die ePA mit den darin enthaltenen Daten wird dann wieder gelöscht.
- Sie können den Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse jederzeit wieder rückgängig machen. Es wird dann eine ePA für Sie angelegt.
Fefe schrieb dazu:
Zur Ehrenrettung des BSI in Sachen Lauterbach-IT-Verkacker muss man erwähnen, dass das BSI tatsächlich nicht zuständig ist. Genausowenig wie der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Wie kann das sein? Das BSI ist doch für die Sicherheit von IT-Projekten zuständig, und das ist eines? Und der Bundesdatenschutzbeauftragte ist für Datenschutz zuständig und hier geht es um die schützenswertesten Daten im Katalog?
Stellt sich raus: Das war das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ von 2023. Das hat explizit BSI und BfDI abgesägt und zu bloßen Beratern gemacht. Verkackt hat hier also der Bundestag.
Ich verkünde daher hier und jetzt, dass Krebs auch ein verbranntes Wort ist, genau wie Freiheit. Wenn dir jemand Freiheit verspricht, passiert gerade etwas zu deinen Ungunsten. Wen dir jemand was von Krebsheilen erzählt, passiert auch gerade etwas zu deinen Ungunsten. Nicht nur bei Lauterbach, auch die „KI“-Sprallos furzen ja gerne von Krebsheilung herum, wenn sie ihre Geldverbrennungsmaschine mit mehr Steuergeldern befüllen wollen.
Lauterbach hat dem Bundestag mit der Idee von Krebsheilung bamboozled und der Bundestag hat nicht näher hingeguckt. Beide tragen die Verantwortung.
Aber gut, Felix hat ja immer was zu sagen… zu allem und überhaupt. Aber leider hat er auch oft recht.
Warum können die Schweizer das, und wir nicht?
In der Schweiz gibt es eine elektronische Patientenakte, das sogenannte Elektronische Patientendossier (EPD). Dieses System ermöglicht es, medizinische Informationen wie Arztberichte, Röntgenbilder oder Medikationspläne digital zu speichern und zwischen verschiedenen Gesundheitsfachpersonen auszutauschen.
Wer kann auf das EPD zugreifen?
Nicht jeder Arzt hat automatisch Zugriff auf dein EPD. Du als Patient entscheidest, welche Gesundheitsfachpersonen Einsicht in welche Dokumente erhalten. Du kannst den Zugriff individuell steuern und auch bestimmte Personen oder Gruppen ausschließen. Jeder Zugriff wird protokolliert, sodass du jederzeit nachvollziehen kannst, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat.
Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/strategie-und-politik/nationale-gesundheitsstrategien/strategie-ehealth-schweiz/umsetzung-vollzug.html
Schon alles ein wenig „Zirkusnummer“ mit Digitalen Patientenakte
Schwachpunkte ohne Ende, anstatt das CCC (Chaos Computerclub) gleich bei der Entwicklung ins Boot zu holen, nein immer schon nachbessern / nach kaspern, rumdoktern bis zu nächsten Fail-Out…
Schlimm genug, alles…, das Schnüffelnasen solche sensiblen Daten lesen können.
Eigentlich dürfte der neue Posten „Digitalminster“ in den nächsten 2 Jahren kein Urlaub beantragen… /weil da ist noch soviel zu tun!
PS. Sehe schon meine „Medikamentenlisten“ überall digital rumliegen…
wo sich jeder fragen wird, warum die Liste so lang ist…
Dann werde ich einfagen sagen: Das ist die Zutatenliste für meine
selbstgebackenen Kekse…
https://youtu.be/BstgEaqoiyE?feature=shared
Noch ist offiziell nichts geleaked - also keine Daten nach außen gedrungen.
Die Mitglieder vom CCC bieten sich seit Jahrzehnten den Politikern in Berlin für Beratungen und eine konkrete technische Unterstützung an, das lehnt man immer wieder ab oder lässt sich beraten, um dann doch wieder das Gegenteil für Gesetzesänderungen zu beschließen.
Frage mal Manuel Atug, der kann davon auch ein Lied singen.