Elektronische Patientenakte unsicher: CCC zerpflückt neue Schutzmaßnahmen


Kommentare zu folgendem Beitrag: Elektronische Patientenakte unsicher: CCC zerpflückt neue Schutzmaßnahmen

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Irgendwie erwartbar, oder nicht?!

:rofl:
Ich würde mal einfach behaupten, da in der Amtszeit vom Lauterbach ja sonst nicht viel passiert ist, woran man sich 21 Sekunden später noch dran erinnert, wollte er die ePA quasi als großen Zapfenstreich noch raushauen!
Das Teil wird niemals sicher werden, solange man den Schinken nicht von vorne an neu plant und entwickelt!!
Über 23 Jahre Entwicklungszeit (nach Kosten frage ich besser gar nicht!) sind ins Land gezogen, um was zu erhalten?? Noppes…
Und die Gematik, die bis heute noch nicht einmal geschafft hat, ihre Kartenleser in den Praxen vernünftig abzusichern, die steuert den ganzen Wahnsinn!
Vielleicht wurde die Gematik auch von den Ruskis angeheuert zur hybriden Kriegsführung?! Für DE keine einzige Patrone verschwendet, besiegt durch Gematik…
:wink: :laughing:
Ich bin nur froh, dass mir meine KK in dem letzten Jahr, dreimal die Erinnerung zur ePA geschickt hat, mit der Widerspruchsmöglichkeit :ok_hand: !

wohl eher „mach du mal Zahnfee, dich kann sowieso keiner mit normalem Menschenverstand ab und dein Nachfolger kann dann durch Ausbügeln glänzen“.
Dieses finanzielle Desaster passt ja auch irgendwie zum Gesundheitsökonom Leiserfluss.

Kann man da auch noch zurücktreten, wenn das Ding ausgerollt ist? Frage für einen Prokrastinierer.

Laut Verbraucherzentrale:

Was ist, wenn ich keine elektronische Patientenakte möchte?

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Wenn Sie keine ePA möchten, Bedenken wegen der Datensicherheit haben oder noch abwarten wollen, wie sich die ePA entwickelt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.

  • Sie müssen Ihrer Krankenkasse mitteilen, dass Sie die ePA nicht möchten.
  • Widersprechen können Sie auf verschiedenen Wegen: online, schriftlich oder auch telefonisch. Manche Krankenkassen bieten eigene Formulare für den Widerspruch oder eine bestimmte Onlineseite dafür.
  • Wenn Sie widersprechen, bevor eine ePA für Sie angelegt ist, wird diese gar nicht erst erstellt.
  • Doch auch wenn die ePA für Sie bereits angelegt ist, können Sie widersprechen. Die ePA mit den darin enthaltenen Daten wird dann wieder gelöscht.
  • Sie können den Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse jederzeit wieder rückgängig machen. Es wird dann eine ePA für Sie angelegt.