El Salvador: In Planung - Bitcoin-Mining mittels Vulkanenergie

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Der Präsident von El Salvador, Nayim Bukele, kündigte Pläne an, die Nutzung von Geothermie für das Bitcoin-Mining im Land zu erschließen.

Mehr Probleme hat das korrupte Arschloch wohl nicht, während Jugendbanden sich auf den Straßen El Salvadors gegenseitig brutalst abschlachten und der Großteil der Bevölkerung in Ghettos lebt.

Deswegen ist doch der Bitcoin dort überhaupt als Staatswährung eingeführt worden! Denn diejenigen, die dort in den Ghettos leben, haben keine Bankkonten und sind somit von Finanztransaktionen oder finanziellen Hilfen durch Verwandte aus dem Ausland abgeschnitten. Deswegen wurde dort der Bitcoin eingeführt. Die Frage der Stromerzeugung zum Mining stellt sich doch im Anschluß automatisch für die Regierung! Und dabei ist doch Geothermie mit das Beste für unser Klima! Von daher finde ich das schon OK, was dort abläuft. Das El Presidente nun korrupt ist, halte ich dann erstmal für zweitrangig

und die Leute verfügen dann alle über Smartphones mit Internet, kennen sich mit dem Bitcoin, der Preisschwankung, der Bezahlweise und co aus?

Naja…es soll ja Länder geben, die nicht so rückständig sind bei der Digitalisierung, wie z.B. DE :wink:
Im Übrigen bleibt die bisherige FIAT-Währung, der US-Dollar, dort ja erhalten und soll parallel mit dem Bitcoin laufen!

Gegenfrage: Müssen die davon wissen, wenn der Staat die Verwaltung der Staatswährung ist? In Deutschland, kannte bei der letzten Währungsreform von D-Mark in Euro, der größte Teil der Bevölkerung auch nur den Umrechnungsfaktor…

Hier mal das komplette Gesetz zum Bitcoin aus El Salvador:

Die gesetzgebende Versammlung hat am 8. Juni 2021 insgesamt 10 Artikel als allgemeine Bestimmungen erlassen:

Art.1. Der Zweck des Gesetzes besteht darin, Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel zu regulieren, uneingeschränkt mit Labormacht, unbegrenzt in jeder Transaktion und zu jedem Titel, den die Menschen benötigen.

Art.2. Der Wechselkurs zwischen Bitcoin und US-Dollar wird vom Markt frei bestimmt.

Art.3. Alle Preise können in Bitcoin ausgedrückt werden.

Art.4. Steuerbeiträge können in Bitcoin gezahlt werden.

Art.5. Bitcoin-Börsen unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer wie jedes andere gesetzliche Zahlungsmittel.

Art.6. Für Buchhaltungszwecke wird der Dollar als Referenzwährung verwendet.

Art.7. Jeder Wirtschaftsakteur muss Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren, wenn er von der Person isoliert ist, die eine Ware oder Dienstleistung erwirbt.

Art.8. Unbeschadet der Maßnahmen des privaten Sektors wird der Staat Alternativen fördern, die es dem Benutzer ermöglichen, Bitcoin-Transaktionen durchzuführen, sowie die automatische und sofortige Konvertierung von Bitcoin in Dollar, falls gewünscht.

Art.9 Die Beschränkungen und die Funktionsweise der vom Staat bereitgestellten Alternativen für die automatische und sofortige Umwandlung von Bitcoin in Dollar werden in den zu diesem Zweck erlassenen Verordnungen festgelegt.

Art.10. Die Exekutive wird die für die Anwendung dieses Gesetzes erforderliche institutionelle Struktur schaffen.

(Quelle: https://www.asamblea.gob.sv/node/11282)