Die CUII geht neue Wege...!

Die CUII geht neue Wege…!

Das freiwillige Sperrsystem für Piraterie-Websites in Deutschland wurde grundlegend geändert. Alle Sperrmaßnahmen müssen nun gerichtlich überwacht werden. Die Teilnehmer verlassen sich künftig auf Gerichtsbeschlüsse statt auf eigene Empfehlungen. Diese Änderung gewährleistet zwar eine ordnungsgemäße Überprüfung der Sperranträge, macht die Sperrungen aber nicht unbedingt transparenter für die Öffentlichkeit.
Im Jahr 2021 haben sich die deutschen Internetprovider dazu verpflichtet, die schwerwiegendsten Piraterieseiten freiwillig zu sperren.
Die ISPs schlossen sich mit Rechteinhabergruppen zusammen und gründeten die „Clearing Body for Copyright on the Internet“ ( CUII ), die für die Bekanntgabe von Sperrentscheidungen zuständig war.

Bemerkenswerterweise stützte sich die CUII nicht auf Gerichtsurteile. Stattdessen gab die private Organisation nach einem internen Überprüfungsprozess eigene Empfehlungen heraus, die beurteilen, ob eine gemeldete Domain tatsächlich mit einer Website verknüpft ist, die strukturell Urheberrechte verletzt.
Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme überprüfte die Bundesnetzagentur sämtliche Sperrentscheidungen der CUII vor ihrer Umsetzung.
Dieses außergerichtliche Sperrverfahren führte seit seiner Einführung zu 25 Sperrverfügungen, die sich gegen Hunderte von Domains richteten, die von Websites wie Kinox, Filmfans, Sci-Hub, Lib-Gen, Romslab und Totalsportek betrieben wurden. Dies reduzierte den Datenverkehr zu diesen Domainnamen deutlich und funktionierte Berichten zufolge gut. Dennoch berichtet Heise, dass gerade eine wesentliche Änderung stattgefunden hat.

Jetzt ist eine gerichtliche Aufsicht erforderlich

Im vergangenen Monat änderten die Teilnehmer der Sperrvereinbarung ihren Verhaltenskodex, was die Arbeitsweise von CUII grundlegend verändert. Künftig werden Sperrmaßnahmen nur noch dann ergriffen, wenn ein Gericht mindestens einen Internetprovider zur Sperrung einer Website anweist.
„Die CUII prüft keine Sperransprüche mehr, sondern koordiniert stattdessen die Einleitung und Durchführung von Verfahren, die Umsetzung gerichtlicher Sperrentscheidungen und die Freigabe von Domänen, die keine Rechtsverletzungen mehr darstellen“, schreibt die CUII.
Gemäß der geänderten Vereinbarung werden sich auch andere ISPs an gerichtlich angeordnete Sperren halten, selbst wenn sie selbst nicht direkt betroffen sind. Dieses System ähnelt dem Sperrsystem, das derzeit in den Niederlanden in Kraft ist .

Die Abkehr von privatisierten Sperrverfügungen ist zwar bemerkenswert, hat aber nicht direkt mit Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit zu tun. Laut CUII liegt der Hauptgrund darin, dass die Bundesnetzagentur die Anordnungen von CUII aufgrund begrenzter Ressourcen und anderer Prioritäten nicht mehr effizient überprüfen könne.
„Die Bundesnetzagentur konnte die weitere schnelle und effektive Abwicklung des Verfahrens in der gewohnten Qualität nicht mehr gewährleisten. Sie hat die CUII daher gebeten, die Überprüfung künftig gerichtlich durchführen zu lassen“, schreibt die CUII.

Wichtige Änderungen

Gemäß der aktualisierten Vereinbarung melden Rechteinhaber potenzielle Sperrziele an die CUII. Diese wählt dann einen Internetanbieter aus, der vor Gericht verklagt wird. Ist der Rechteinhaber vor Gericht erfolgreich, informiert er die Clearingstelle über das Ergebnis. Diese fordert daraufhin andere ISPs auf, die betroffenen Domains ebenfalls zu sperren.
Das klingt zwar einfach, doch die Sperrung einer Piraterie-Website ist in Deutschland komplizierter als anderswo. Gerichte haben bisher entschieden, dass Sperrmaßnahmen nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten , d. h., es können bereits im Vorfeld Maßnahmen gegen den Hosting-Anbieter erforderlich sein.
Erst vor wenigen Wochen hatten sich Rechteinhaber bei der Europäischen Kommission über diese strengen Vorgaben beschwert, da diese eine schnelle und effektive Durchsetzung verhinderten. Zu den Beschwerdeführern zählen unter anderem die MPA, der BVMI, die GAME und die DFL, die alle Mitglieder der CUII sind.

„Die übermäßige Anwendung des Subsidiaritätsprinzips stellt eine unangemessene Belastung für die Rechteinhaber dar, die häufig erst rechtliche Schritte gegen in der EU ansässige Hosting-Anbieter einleiten müssen, bevor sie Sperrverfügungen erwirken können“, schrieben die Rechteinhaber.
Sobald ein Gerichtsbeschluss vorliegt und von allen teilnehmenden ISPs umgesetzt wird, ist CUII für die Überprüfung neuer Domains und Mirrors verantwortlich, die der Sperrliste hinzugefügt werden sollen. Sofern der zugrunde liegende Beschluss dies zulässt, ist kein neues Gerichtsverfahren erforderlich.
Die Entscheidung, eine gerichtliche Aufsicht einzuführen, trägt dazu bei, eine ordnungsgemäße Prüfung aller Sperranträge zu gewährleisten. Allerdings waren die Sperrentscheidungen der CUII im Allgemeinen recht gründlich; die meisten Probleme in Deutschland sind auf mangelnde Transparenz zurückzuführen.

In Deutschland gibt es keine öffentliche Übersicht über gesperrte Domainnamen, was die öffentliche Kontrolle erheblich erschwert. Erst ein damals 17-jähriger Entwickler startete eine unabhängige Überwachungsseite (https://cuiiliste.de/), woraufhin mehrere fälschlicherweise gesperrte Domains identifiziert und gemeldet wurden.
Die Rechteinhaber sind weiterhin dafür verantwortlich, die Gültigkeit der Sperrbedingungen zu überwachen. Sobald ein Domainname nicht mehr auf rechtsverletzende Inhalte verweist, benachrichtigen sie die CUII, damit die entsprechende Sperre aufgehoben werden kann.

https://cuii.info/anordnungen/

Ob das ALLES so ehrenhaft ist, wie die CUII angibt, kann bezweifelt werden, wenn man sich deren Text mal genau durchliest:

Nach dem CUII-Verhaltenskodex sollen ausschließlich eindeutige Fälle von urheberrechtsverletzenden Webseiten gesperrt werden. Das Angebot solcher Plattformen ist gezielt auf die Verletzung von urheberrechtlich geschützten Werken ausgerichtet. Solche Webseiten werden auch strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten genannt.

Nutzerinnen und Nutzer setzen sich bei dem Besuch solcher Webseiten nur Risiken aus.

Die Webseiten betreiben ein illegales Geschäftsmodell, das strafbar ist. Das bedeutet, dass die Webseiten nicht nur das Urheberrecht verletzen. Sie halten sich auch nicht an andere Gesetze, die Nutzerinnen und Nutzer schützen sollen. Vor allem Datenschutz ist auf solchen Webseiten ein Fremdwort!

Gefährlich ist vor allem Folgendes: Viele illegale Webseiten hosten Malware, also schädliche Programme. Die Malware kann beispielsweise als Werbung getarnt werden, sog. Malvertising. Klicken die Nutzerinnen und Nutzer dann auf die Werbung, installiert sich die Werbung über ausgeführte Skripte. Auch die auf den Webseiten hinterlegten Links können zu bösartigen Links umleiten. So können nicht nur schädliche Programme auf dem eigenen Gerät unerwünscht installiert werden, sondern auch sensible Daten wie Bankdaten abgerufen, missbraucht oder verkauft werden. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass bei einer Infektion mit Malware nicht nur auf dem Gerät der Nutzer Schadsoftware installiert wird, sondern auch verbundene Netzwerke, wie ein Unternehmensnetzwerk, Ziel der Angriffe werden.

Außerdem lesen solche Webseiten beispielsweise Cookies und Browserverläufe aus und können die so gewonnenen Daten an Dritte verkaufen.

Also mein Standpunkt:
Viele Vermutungen und einfach mal erstmal alles schlimmer machen als es ist. Vor allem das madig machen, aufgrund erhöhter Viren/Trojanervorfälle…, fällt schon auf… (Alibi-Funktion ? )

Wenn man sich die CLUB - Liste anschaut, wundert das einen nicht…

1&1 AG

AllScreens Verband Filmverleih und Audiovisuelle Medien e.V.

Börsenverein des deutschen Buchhandels e.V.

Bundesverband Musikindustrie e. V.

Deutsche Glasfaser Holding GmbH

DFL Deutsche Fußball Liga e.V.

freenet DLS GmbH

game

Verband der deutschen Games-Branche

GEMA

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte; Wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung

Motion Picture Association (MPA)

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

STM

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Telekom Deutschland GmbH

Vodafone Deutschland GmbH

PS. Folgender Satz von „DENEN“ ist mit Sicherheit falsch…
Nutzerinnen und Nutzer setzen sich bei dem Besuch solcher Webseiten nur Risiken aus. Das sehe ich definitiv anders… :wink:

Von dem ALLSCREENS Laden habe ich noch nie was gehört…
und STM - who the fuck ist… STM

Schildbürgerstreiche made in Germany !
Mich wundert ja, das die die großen „Blockbuster Movie Firmen“ nicht vertreten sind…, aber komischerweise unsere lieben Provider ???

Weiss jemand, ob die Seite „OUTLAW“ noch frei ist…, Suffix egal !

Ernsthafte Frage!
Hätte nicht der Mickey Maus Verein auch auf der Liste stehen müssen?
meine natürlich Disney !

Warum? Die werden doch durch die MPA als Verband vertreten…das reicht doch völlig aus, für das was die CUII an Aufgaben hatte und zukünftig hat.
Und wieso die deutschen Netz-Provider mit im Boot sind, ergibt sich automatisch aus:

Die Geschäftsstelle der CUII managt die Umsetzung gerichtlich angeordneter DNS-Sperren für strukturell urheberrechtsverletzender Webseiten. Das sind Webseiten, die ein kriminelles Geschäftsmodell mit klaren Urheberrechtsverletzungen betreiben… Dabei erfolgt die einheitliche Webseitensperre durch die Internetzugangsanbieter

https://www.namecheap.com/domains/registration/results/?domain=outlaw

Ich empfehle mal outlaw.io für knapp 61.000 US-Dollar
:laughing:

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