DeepDotWeb.com offline: Verhaftungen in fünf Ländern

Natürlich!

https://netzpolitik.org/2019/darknet-gesetz-bedroht-sozial-wuenschenswerte-internet-dienste/

Aus „Ermöglichung oder Förderung“ wird bald ein „Erleichtern“. Darunter könnte man bereits ein Tutorial für die Installation des Tor-Browsers verstehen und natürlich generell das Betreiben von Tor-Nodes OHNE das eine konkrete Straftat überhaupt zur Last gelegt wird.

Die Anzahl der Interationen der KDF ist ab einem Punkt irrelevant. Problematisch ist das Vorhalten des Masterkeys im RAM, der von Malware ausgelesen werden kann.
Quellen-TKÜ lässt grüßen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der Modus Operandi bei der Festnahme von Dread Pirate Roberts.

To prevent Ulbricht from encrypting or deleting files on the laptop he was using to run the site as he was arrested, two agents pretended to be quarreling lovers. When they had sufficiently distracted him,[29] according to Joshuah Bearman of Wired, a third agent grabbed the laptop while Ulbricht was distracted by the apparent lovers’ fight and handed it to agent Thomas Kiernan.[30] Kiernan then inserted a flash drive in one of the laptop’s USB ports, with software that copied key files.[29]
https://en.wikipedia.org/wiki/Ross_Ulbricht#Silk_Road,_arrest_and_trial

1 „Gefällt mir“

Eine Gesetzesinitiative des Bundesrates soll den Betrieb von Handelsplattformen im Darknet unter Strafe stellen, wenn sie Illegales fördern. Das war auch bisher schon strafbar, das Gesetz könnte jedoch vor allem der Überwachung dienen, kritisieren Juristen.
Betreiber von Handelsplattformen im Darknet sollen ihren eigenen Straftatbestand bekommen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 15. März vom Bundesrat in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und geht nun mit einer Stellungnahme der Bundesregierung weiter an den Bundestag.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0001-0100/33-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Neben dem neuen Straftatbestand sollen die Ermittlungsbehörden in Zukunft bei der Post mehr Auskünfte erhalten können. Datenschützer und Juristen sehen die Initiative kritisch.
Der Gesetzentwurf geht auf eine Initiative aus Nordrhein-Westfalen zurück und sieht die Einführung des neuen Straftatbestandes im Strafgesetzbuch (StGB) vor. Der neue Paragraf 126a soll demnach das „Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten“ unter Strafe stellen. Nach diesem droht Anbietern einer „internetbasierten Leistung“, „deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten“ zu ermöglichen oder zu fördern, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Voraussetzung ist, dass der Zugang und die Erreichbarkeit der internetbasierten Leistungen „durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt“ sind. Mit dieser Einschränkung soll das Gesetz auf das Darknet zugeschnitten werden.
Der Jurist und Richter am Landgericht Berlin Ulf Buermeyer schreibt auf Twitter: „Aus bürgerrechtlicher Sicht ist das eigentliche Risiko, dass ein Verdacht ausreicht, um alle möglichen Grundrechtseingriffe zu begründen. Und für einen Verdacht muss man gar nichts beweisen.“
Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Änderung von Paragraf 99 der Strafprozessordnung (StPO), der den Ermittlern einen Auskunftsanspruch über die erhaltenen und versendeten Postsendungen von Verdächtigen verschafft. Siehe dazu → https://dejure.org/gesetze/StPO/99.html
Bedeutet dahingehend einfach eine Änderung des bisherigen Postgeheimnisses!!

:wink: Willkommene Neuanmeldung^^ Wenn man erstmal zum Feindbild mehrerer Institutionen geworden ist (und die neuesten Vorfälle zeigen das ja sehr deutlich), die sich auch noch zusammenschließen, dann dürfte das immer das sichere Ende der Karriere bedeuten. Sie haben Zeit, sie haben die Mittel - jeder, der es in diese Liga geschafft hat, dem droht auch jeden Tag der absolute Abstieg. War für einige ja schon Grund genug, das heiße Pflaster vorzeitig und freiwillig zu verlassen. Es wirkt nachhaltig…

Eine Szene, wie man sie bisher gekannt hat, gehört schon der Vergangenheit an. „Underground“ und „Darknet“ sollten es halt nicht bis ins Scheinwerferlicht und die Öffentlichkeit schaffen. Behörden tun nunmal das, wozu sie da sind - obwohl dabei langfristig nichts Gutes rumkommen wird, wenn die Szene sich anschließend in Bereiche zurückzieht, deren Zutritt Ermittlern nicht mehr möglich ist. Das alte Spiel… neue Regeln - und es geht immer weiter…

Wenn sich die Millionen nicht mehr mit einer Seite verdienen lassen, dann macht es künftig halt die Masse. Hat den Vorteil, daß viele kleine Ziele schwerer zu jagen sind als Große.

Ich hoffe, ich irre mich da und der Irrsin hat ein Ende. Anonymität ist gut und das Angebot regelt die Narchfrage. Kranke Menschen sollten allerdings niemals bedient werden. :wink:

@Yesssssss

Hast vollkommen recht, das Problem ist der RAM, der ausgelesen werden kann.
Die Probleme werden schon seit 2008 mehrfach geschildert…

Hier mal ein „älterer“ Bericht der über „Sicherheitsmängel“ aufzeigt.
https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/gallery13270129/Die-besten-Daten-Verschluesselungs-Programme.html

Falls ihr jemals „ungebetenen“ Besuch bekommt, sollte es nich allzu schwer sein,
falls der „Datencontainer“ offen ist, diesen vom Netz zu ziehen… :wink:

Und „haltet“ immer Kontrolle über eure „Sachen“ und euer „Tun“…
https://www.youtube.com/embed/zOAPw6BGO5U?controls=0" frameborder=„0“ allow=„accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture“ allowfullscreen>

@0Salz84x19
Also „neue“ Software oder ein „Update“ muss nicht unbedingt besser sein :wink:

grafik

PS. Gibt noch viele Beispiele mehr. Früher haben paar „Programmierer“ ihr
Projekt geschrieben, der „Code“ musste kurz und knackig und funktionell sein.
Heute arbeiten mehrere „Gruppen“ an Microsoft Office, das „Ding“ bläht sich
auf. Mir kann keiner weißmachen, das ein gut zu funktionierendes „Office“
über 1 GB benötigt. Die Ressourcen werden verschwendet es wird
mit Speicherplatz regelrecht rumgeaast, die Anforderungen am System
immer grösser…
Alles unter der Prämisse „Sicherheitsupdate“ … , wer es glaubt… :wink:
Allerdings wird durch sowas der „Umsatz“ angekurbelt…
ABER die „goldenen“ Jahre des PCs, Notebooks sind vorbei… :sleepy:

   Die Software von Heute ist so ausgelegt, das ständig geprüft wird auf 
   Aktivierung / Lizenz / DRM Schutz etc. - siehe Game-Bereich 
   Gut das es Leute wie den "Votzki" oder wie der hiess gab...

Vielleicht gehören wir einfach zu unterschiedlichen Generationen. Mir scheint, du würdest nicht verstehen das der Softwaremarkt sich in den letzten 20 Jahren stark verändert hat. Allein die Tatsache, das heute jede Software auf Systemen verwendet wird, die auch über eine Internetverbindung verfügen, reicht schon als Begründung für fortlaufende Sicherheitsupdates aus. Und ja, Windows 7 wird wesentlich „unsicherer“, sobald es keine Sicherheitsupdates mehr gibt. Klar kann man das System als erfahrener User (Der du ja mehr oder weniger zu sein scheinst) weiterhin nutzen. Spricht absolut nichts gegen. Man kann nicht von der Hand weisen, das ein erhöhtes Risiko besteht. Ich nehme mal an du bist mit NoScript unterwegs, anderenfalls wäre die Nutzung von Windows 7 als daily System aus meiner Sicht zu risikobehaftet.

Du siehst immer nur das negative. MS hat über ein Jahr lang angeboten Windows 7 in eine gültige Windows 10 Lizenz zu verwandeln. Ich denke es ist normal, das ein Softwarehersteller sein aktuellstes Produkt vertreiben möchte. Man kann also nicht sagen es würde MS ausschließlich ums Geld gehen. Ein weiterer Punkt der für den otto normal Anwender wichtig ist, ist das du in Windows 10 einen out of the box virenschutz vorfindest. Du wärst überrascht, wie viele Leute ohne AV Software unterwegs waren als Windows 7 nur den rudimentären Defender geboten hat.

Irgendwie antwortest du nicht auf konkrete Fragen, das bringt deine Argumentation schon leicht ins wanken. Du bist anscheinend einer von denen die meinen früher sei alles besser gewesen… Ich will Windows 10 nicht schön reden (Nutze Ubuntu auf meinem daily PC) aber der Funktionsumfang im Vergleich zu Windows 7 ist schon wesentlich größer. Das ist einfach eine Tatsache. Klar will MS im Gegenzug dafür deine Seele. Man muss eben selbst entscheiden ob es einem das wert ist - mir nicht.

Steganos Safe 11??? Mag sein das die Software scheiße ist. Kenne die Software nicht un ich zweifel auch an ihrer Existenzberechtigung.

Und bezüglich der Software Entwicklung. Früher wurden Programme auch nicht so stark darauf ausgelegt in der Zukunft weiterentwickelt zu werden. Heute sind viele Anwendungen im Grunde „services“ die stätig erweitert werden (können). Damit das funktioniert muss man beim Programmieren eben gewisse Standards einhalten und sich ggf. An vorhandenen Standards bedienen. Wenn ich z.B eine Anwendung entwickeln möchte die auf einem Web Server laufen soll, entwickel ich nicht erst einen eigenen Webserver sondern verwende nginx oder apache und passe meine Anwendung dann auch entsprechend an.

Und ich bin auch kein Freund von DRM. Gerade bei Spielen ist es aber oft ein nötiges übel. Auch wenn ich nicht an die großen Verluste für die Spielindustrie durch die Spielepiraterie glaube, bin ich der Meinung, dass ein Entwickler und ein Publisher selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran haben darf, seine Software als einziger zu vertreiben / anzubieten.

https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Software-Microsoft-Windows-7-unsicher-14631879.html

Bei den neueren Systemen sind alte Zöpfe abgeschnitten: DVD-Wiedergabe, Media Center, Desktop-Minianwendungen, Leistungsindex und mehr.

Diese Auflistung spricht schon für sich… Das ist wieder so ein pseudo theatralischer Artikel. Ein Wirtschaftsunternehmen möchte sein neustes Produkt mit aggressiver Werbung an den Mann bringen?! So eine Frechheit. Das kennen wir ja auch überhaupt nicht aus anderen Märkten. Nein nein, ganz neues Vorgehen.

War doch so, das viele genötigt wurden auf Windows 10 umzusteigen.
Das war in der Tat zu letzt „agressiv“… / Vertauschtes „JA“ „NEIN“ Fenster…
Wahrscheinlich bist du noch nicht lang dabei, um das zu wissen. :wink:

JA, das sind ausgrechnet dann die „Win10“ Rechner die bei den drauffolgenden
Updates nicht mehr unterstützt wurden, da Grafiktreiber oder ähnliches nicht mehr
funzt…, sei nur nebenbei erwähnt…, oder der diese Rechner so beansprucht,
das damit kein vernünftiges Arbeiten mehr möglich ist.

Wenn ein Programm gut programmiert ist, bedarf es “langer” Zeit keiner Updates!
Die Aussage stimmt immer noch. Das ist doch mal was positives :rofl:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Microsoft-muss-Entschaedigung-fuer-Windows-10-Zwangsupdate-in-Finnland-bezahlen-4267570.html

PS. Herr @0Salz84x19, möchte gar mit dir streiten, nutz einfach dein Win10 weiter…
Office 2019 Standalone läuft z.B. nicht mehr auf Windows 7, wäre es technisch
möglich? JA, mit Sicherheit, ABER natürlich steckt da „Verkaufspolitik“ hinter…
ABER ich kaufe nicht bei einer Firma" dire ihr eigenes Produkt madig
macht, und hintenrum Ihr „Office 365“ huldigen…

https://www.chip.de/news/Microsoft-redet-eigenes-Office-2019-schlecht-Fair-ist-was-anderes-Kommentar_161486474.html

Du hast doch gar nicht gelesen, was ich schrub… Ich nutze Ubuntu 19.04 als daily System. Ich selbst verwende sowohl am PC als auch mobil quasi nur open source Anwendungen (Auf dem Handy läuft AOSP). Mir kann man nicht vorwerfen, ich sei ein Windows Fanboy. In der Firma, in der ich als Sysadmin arbeite, haben wir überall Win 10 und das Problem mit den Zwangsupdates habe ich damals natürlich auch erlebt. Sogar bei PCs die per Gruppenrichtlinie gar keine Updates hätten empfangen dürfen bzw. Wenn dann nur vom WSUS… Und die Versäumnis von MS habe ich alle mitbekommen. Ich argumentiere hier auch weniger für MS sondern eher gegen deine „alles ist scheiße“ Haltung.

Und ja, angefangen habe ich mit Windows Vista. Deshalb erwähnte ich ja auch, dass wir wahrscheinlich aus unterschiedlichen Generationen stammen.

1 „Gefällt mir“

@0Salz84x19
Unter uns, habe mehrere „Betriebssysteme“ am laufen…,
ja auch Windows 10 ist dabei. Bei genug Perfomance macht das „OS“ auch Spass.
Alles gut… :wink:

1 „Gefällt mir“

Time to Market verkürzen, die Software über Patches beim Kunden reifen lassen, dabei alle möglichen Daten abgreifen.

Release first, Bedenken second. Softwareentwicklung im Kapitalismus eben.

/r/StallmanWasRight

2 „Gefällt mir“

Interessant ist auch:

„So stellt zum Beispiel der Betrieb eines sogenannten „bulletproof hosters“, der keine
eigenen Angebote online stellt, sondern lediglich den Speicherplatz und
das Routing für (kriminelle) Dritter zur Verfügung stellt, ein Fall des „Zugänglichmachens“ dar.“

Außerdem

„Um an dieser Stelle unnötige Abgrenzungsschwierigkeiten für die Praxis zu vermeiden, sollte
das „Erleichtern von Straftaten“ als weitere Tathandlungsalternative
eingefügt werden“

Dabei gibt es aber folgendes nunmal aus Sicht eines Software-Herstellers immer zu beachten:

Jede Zeitleiste einer Roadmap aus diesem Bereich sagt ja schon aus:

Ein Programm ist heutzutage ERST dann als „Final“ anzusehen, wenn die Folgeversion im Beta-Status released wurde !!!
:wink:

Der neue Paragraf 126a soll demnach das “Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten” unter Strafe stellen. Nach diesem droht Anbietern einer “internetbasierten Leistung”, “deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten” zu ermöglichen oder zu fördern, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Voraussetzung ist, dass der Zugang und die Erreichbarkeit der internetbasierten Leistungen “durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt” sind.

Ursprünglicher Entwurf Mitte März '19:

§ 126a Anbieten (Zugänglichmachen) von Leistungen zur Ermöglichung (Begehung) von Straftaten

(1) Wer eine internetbasierte Leistung anbietet (zugänglich macht), deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswid- rigen Taten im Sinne von Satz 2 zu ermöglichen(,) oder zu fördern (oder zu erleichtern) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei (fünf) Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind
Nr. 1 § 95 Absatz 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln,
Nr. 2 §§ 29 Absatz 1 Nr. 1, 29a, 30, 30a des Betäubungsmittelgesetzes
Nr. 3 § 19 Absatz 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
Nr. 4 § 52 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes,
Nr. 5 § 40 Absatz 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes,
Nr. 6 §§19Absatz1,20Abs.1,20aAbsatz1,22aAbsatz1Nr.1, 2 und 4 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie
Nr. 7 §§ 146, 147, 149, 152a, 152b, 184b Abs.1, 202a, 202b, 202c, 263a, 275, 276, 303a und 303b des Strafgesetzbuches.

(2)Die Strafe darf nicht schwerer sein, als die für die Tat im Sinne von Absatz 1 Satz 2 angedrohte Strafe.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Tat gewerbsmäßig (oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten im Sinne dieser Vorschrift verbunden hat,) begeht.“

((4) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen

  1. wenn die Begehung von Straftaten nur einen Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung darstellt, oder
  2. die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Dazu gehören insbesondere berufli-chen Handlungen der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Personen.)

Aktueller Stand = Beschluß Anfang Mai '19:

§ 126a Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten

(1) Wer eine internetbasierte Leistung anbietet, deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Sinne von Satz 2 zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind

  1. § 95 Absatz 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln,
  2. §§ 29 Absatz 1 Nummer 1, 29a, 30, 30a des Betäubungsmittelgesetzes,
  3. § 19 Absatz 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
  4. § 52 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 1 des Waffengesetzes,
  5. § 40 Absatz 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes,
  6. §§ 19 Absatz 1, 20 Absatz 1, 20a Absatz 1, 22a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie
  7. §§ 146, 147, 149, 152a, 152b, 184b Absatz 1, 202a, 202b, 202c, 263a, 275, 276, 303a und 303b des Strafgesetzbuches
    (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein, als die für die Tat im Sinne von Absatz 1 Satz 2 angedrohte Strafe.
    (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Tat gewerbsmäßig begeht.

Beispiele für Anbieter / Dienstleistungen und deren technische Zugangsbeschränkung nach §126a StGB

  • Anbieter:
    Sämtliche deutschen Internetserviceprovider inkl. Reseller (z.B. Telekom, o2, Vodafone, 1und1 usw.)
    Techn. Zugangsbeschränkung:
    Routereinrichtung über Zugangsdaten

  • Anbieter:
    Alle deutschen bzw. in Deutschland firmierte Email-Kommunikationsdienstleister (z.B. Telekom, o2, Vodafone, 1und1, Web.de, GMX.de, Freenet etc. pp.)
    Techn. Zugangsbeschränung:
    Einrichtung des Online-Accounts beim Anbieter, Einrichtung Email-Adresse, Lokale Verwaltung der Nachrichten z.B. zuhause

  • Anbieter:
    Deutsche Online-Shops der großen Elektronikmarktketten, aber auch des reinen Einzelhandels (z.B. Saturn-Mediamarkt, Alternate, Elektro Schröder ums Eck usw.) zur Beschaffung der kriminell angebotenen Kommunikations-Hardware zur weiteren illegalen Datenbeschaffung für Folgetaten
    Techn. Zugangsbeschränkung:
    Einrichtung des Online-Accounts, Weitere Einstellungen und Zugänge der versch. Bezahlsysteme, Paketverfolgung der Waren beim Versand-Dienstleister. Die Konfiguration der gelieferten Hardware durch 84 Mio. deutscher Cybercrime-Terroristen im trauten Heim bzw. konspirative Unterkunft

  • Anbieter:
    Online Hosting-Services für Webspace, virt. & dediz. Server (u.a. auch bulletproof!) durch Bereitstellung von weiteren Cybercrime-Stationen und potenziell gefährlichen Verteilerpunkten im Internet
    Techn. Zugangsbeschränkung:
    Beschaffung eines Anbieter-Zugangs mit Verknüpfungen zu Finanzdienstleistern. Konfigurationsarbeiten an den bestellten Units mittels Tutorials von ehemaligen Schwerverbrechern

…Wie man schon erahnen kann, ist dies nur der Anfangf einer sehr, sehr langen Liste! Diese kann natürlich beliebig lang erweitert werden, da die Auslegung und Anwendung der Strafgesetzgebung durch die Polizeibehörden, die beteiligten Juristen und die finale Rechtsprechung nicht festgelegt ist, sondern einzelfallabhängig betrachtet wird! Nach dem Ursprung der deutschen Rechtsprechung sollte dies alles völlig objektiv stattfinden…allerdings fehlt dem ganzen Apparat momentan dieses Quentchen Objektivität, der wertfreien Beurteilung bei den Themen Internet, IT, Datenschutz etc. und den Ansätzen von kriminellen Handlungen in diesem Bereich!! Aus politischen Entscheidungen in Unwissenheit und purer Ignoranz, resultieren dann Handlungen, welche durch die exekutiven Behörden und Handlanger, genauso unwissend und ignorant umgesetzt werden…!

:wink: vielleicht hilft letztendlich nur noch das „ENDZIEL.ga“ ?!?

++ sarcasm off ++

Gute Zusammenfassung. Danke.
Nicht Ignoranz sondern Kalkül.

…OK, einigen wir uns auf Kalkül, welches aus der Ignoranz dem eigenen Volk gegenüber entspringt !!!

:rofl:

1 „Gefällt mir“

Hier übrigens die Anklageschrift
https://www.documentcloud.org/documents/5993699-Deep-Dot-Web-Indictment.html

1 „Gefällt mir“

Hier ein kurzes Video über das Darknet
https://www.youtube.com/embed/55O4kaWN_gs" frameborder=„0“ allow=„accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture“ allowfullscreen>

Und noch ein weiteres aktuelles Video, das ca. 45 Minuten dauert…
https://www.youtube.com/embed/OlR2Diir5BQ" frameborder=„0“ allow=„accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture“ allowfullscreen>