DDownload vs. JDownloader 2: Der Kampf um den Free-Download geht in die nächste Runde

hCaptcha ist halt schwer „autolösbar“, weil man bestimmte Bilder irgendwo hinziehen muss, aber jeder halbwegs denkene Mensch bekommt das hin. Bei wjunction findet man die in den OCH Threads zu 80% halt nicht…

Ansonsten hätte DDownload hCaptcha und nicht CF

Ich finde es immer wieder lustig, dass auf tarnkappe bei Nutzung von OCHs penetrant empfohlen wird, einen VPN zu nutzen, als wenn jemals Leecher von OCHs belangt worden wären.

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musst es ja nicht, Technisch aber möglich wenn geloggt wird beim Hoster. Bei IPTV gehen sie ja jetzt auch an die Kunden ran, so abwegig ist es also gar nicht.

Bei OCHs würde es meist um ein Computerspiel, Musikalbum oder Ebook gehen. Die Rechte sind auf verschiedene Urheberrechtsinhaber verteilt. Eine Schadensersatzklage für Titel unter 50 Euro lohnt nicht, hat man auch im Fall Share Online eingesehen. Außerdem sitzen heute alle OCHs teils unerreichbar im Ausland.

Bei IPTV geht es oft nur um einen Anbieter wie z. B. DAZN. Da lohnt sich eine Klage für den Gegenwert eines Jahresabos.

Hast du natürlich recht, ohne Frage. Du siehst bei den ganzen Abmahnungen doch selber wie es gehandhabt wird. 1k Abmahnung für einen Film den es für 16€ als BD gibt, oder ein Spiel für 10€ bei Steam im Sal aber 1300€ wollen. Das Risiko ist „noch“ minimal aber man muss es halt nicht drauf anlegen. Ja die Tarnkappe macht gleichzeitig auch Werbung für Hide.me aber übertreibt es meiner Meinung nach „noch“ nicht.

Die Abmahnungen sind für Torrent. Keine Einziger Artikel bezogt sich auf OCH

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Danke für den interessanten Hinweis! Wo steht denn hier etwas gegenteiliges? Stümmt, nirgends!
Hier ging es doch nur um zukünftig mögliche Szenarien. Und diese sollten jeden User im Graubereich zum Nachdenken animieren…oder hättest du vor 10 oder 15 Jahren vermutet, dass Clownflair dich doch irgenwann verpfeift :interrobang: Wahrscheinlich nicht :exclamation:

o tempora o mores

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Küsschen, du triffst den Nagel auf den Kopf. Keiner hat gesagt das es schon der Fall ist, aber es leider unter Umständen in der Zukunft so sein kann.

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Die 1k Abmahnung gibt es für die Verteilung (Torrent), nicht für einen Download (OCH). Für einen Download würden weniger als 50 € anfallen, das lohnt sich nicht.

Wahrscheinlich ist die Vorgabe von tarnkappe an seine Autoren, wenn möglich, irgendeinen Hinweis auf VPNs in den Artikeln unterzubringen, im Zweifel leidet darunter die Seriosität eines Mediums.

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Also ehrlich. Ganz sicherlich nicht. Ich nutze permanent mein VPN. Entweder Nur fürs Subnetz oder mit Exit-Node

Selbst wenn die Vorgabe sein sollte, VPN-Nutzung, wenn möglich, im Text hinzuweisen, sehe ich nicht das Problem darin.

Es braucht niemand VPN kaufen oder benutzen, wenn er nicht davon überzeugt ist, ist ja auch völlig legitim, jeder wie er will.

Zusätzlich finde ich den Hinweis auf VPN bei solchen Dingen jetzt auch nicht vollkommen themenfremd oder absurd.

Wenn jetzt ständig jemand einen Toilettenreiniger oder Fensterputzmittel in einem technischen Artikel auf Tarnkappe anpreisen würde, dann würde ich auch die Seriösität in Zweifel ziehen.

Aber es sollte doch klar sein, dass auch der Betreiber von Tarnkappe am Ende des Monats Geld zum Leben braucht, um sich ernähren zu können.

Und wie @general17 schon gesagt hat: Auch in meinen Augen hält es sich zur Zeit noch in einem akzeptablen Rahmen.

Kann man natürlich auch anders sehen wenn man möchte. War nur meine subjektive Meinung.

Im Text von SourCreamSauce steht „nutzt dafür zwingend ein VPN“, nicht „wenn ihr euch Sorgen um die Rückverfolgbarkeit macht, nutzt einen VPN“. Letztere Formulierung könnte man akzeptieren. Bisher habe ich die Fachkompetenz von SourCreamSauce sehr hoch eingeschätzt.

Von JDownloader auf VPN. Wie kommts denn dazu :rofl:

Wenn es die Vorgabe gäbe, dann würde man sie zu 90% nicht umsetzen. Ergo gibt es sie gar nicht. Außer mir bauen die anderen fast nie Affiliate-Links zu hide.me ein.

Abmahnungen wegen Downloads von Sharehostern wäre möglich. Das macht aber keine Kanzlei, weil das Werk ja nur exakt 1x verbreitet wird. Ergo = Gegenstandswert ist der Preis der Kinokarte, der DVD oder des Spiels. Für die paar Cent macht sich kein Abmahnanwalt die Hände schmutzig.

Noch dazu meine ich es nur gut. Zwinge es doch niemandem auf. Fachkompetenz. Erst mich streicheln und mir dann auf den Arsch hauen…

Veröffentlichst du unter dem Pseudonym SourCreamSauce hier Artikel?

Naja, ganz so einfach auch nicht.
Dazu muesste der Sharehoster entweder Daten rausgeben auf Anfragen von Behoerden oder erst einmal gebustet werden wie Share-Online.
Ersteres wird schwierig weil die Betreiber meist im Ausland in Laendern sitzen wo man schlecht an sie rankommt oder zumindest da ihren offiziellen Firmensitz haben.
Und auf nen Schrieb von nem deutschen Abmahnanwalt werden die ganz bestimmt nicht antworten in nem anderen Land, weil der Anwalt dort gar keine Lizenz hat. Da muss schon in dem entsprechenden Land eine Anfrage der deutschen Behoerden ueber ein Rechtshilfe Abkommen gestellt werden und wegen nur ein paar Downloads wird das wohl kaum passieren selbst wenn es ein Abkommen gibt. Weil wenn man wegen jeder Kleinigkeit kommt haben die dann irgendwann auch keinen Bock mehr bei wirklich wichtigen Anfragen zu helfen bei denen es auch um was geht.
Bei haerteren Sachen wie KiPo wird man da eher eine Ausnahme machen und auch mal mit deutschen Behoerden kooperieren und dies vermutlich selbst wenn es kein Abkommen gibt.

Zweite Moeglichkeit waere wie gesagt ein Bust. Aber auch da ist das nicht so einfach vor allem falls der Anbieter im Ausland sitzt. Aber selbst wenn er wie im Fall SO von DE aus betrieben wird.
Weil auch hier haben die Abmahnkanzleien nicht so einfach Zugriff auf die Serverdaten. Nur die Behoerden haben den. Und ob die Lust haben zu schauen wer welchen Film runtergeladen hat, gepackt mit Passwort, dann raussuchen von welchem Filmstudio der ist, dann das Filmstudio kontaktieren und fragen ob die den User belangen wollen??? Die sind jetzt schon total unterbesetzt und sind froh um jeden Fall den sie nicht bearbeiten muessen. Und sowas waere Fleissarbeit.
Bis dies alles geschehen waere, waeren die 7 Tage Vorratsspeicherung der ISPs sowiso laengst schon rum und die koennten nicht mehr rausgeben wer hinter welcher IP steckt.

Und einfach pauschal mal nach so einem Bust allen Abmahnkanzleien Zugriff auf alle Daten geben ist gesetzlich nicht moeglich.
Auswerten muessen das erst einmal die Behoerden und dann entscheiden was damit gemacht wird?

Also ja, ich gebe da @xeno absolut Recht! Wer einmal mit ein wenig gesunden Menschenverstand darueber nachdenkt wird feststellen dass die Chancen einer Abmahnung bei Filehoster Downloads bei 0, irgendwas Prozent liegt.

Und nein, ich habe nix gegen VPN Nutzung. Benutze selber auch einen aber aus anderen Gruenden. Fuer nur OCH Nutzung halte ich ihn auch uebertrieben. Fuer MOCH Nutzung erst recht, weil der MOCH in gewisser Weise ja auch noch einmal wie ein VPN/Proxy dazwischen haengt.

Also ja vor OCH Nutzung zu warnen wie dies hier schon seit Jahren gemacht wird, halte ich auch fuer absolute Panikmache nur um Klicks und Aufmerksamkeit zu generieren!

Und wenn man einen Staatsanwalt fragt, wie auch bei Euch im Fall Share-Online mehrfach geschehen, ob eventuell auch Nutzer belangt werden koennten, wird dieser immer antworten, dass das moeglich ist.
Soll er etwa sagen: „nein die Downloader brauchen sich keine Sorgen machen“ ? :joy:
Damit wuerde er ja das illegale Geschaeft noch anspornen und er wird deshalb einen Teufel tun sowas zu sagen.
Also bleibt ihm garnichts anderes uebrig als ersteres zu sagen :wink:

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du kennst doch glaubhafte Abstreitbarkeit. Ich könnte sagen ja oder auch auch nein. An deiner Stelle würde ich auf ja tippen. Aber was weiß ich schon :joy:

Ich tippe noch aus einem anderen Grund auf ja, SourCreamSauce hat 4 Jahre bei der Bundeswehr gedient und du tritts im Forum als general17 auf.

Es könnten ja auch beide etwas damit zu tun haben, das alleine sagt noch gar nichts aus. :wink: