Cyberbunker-Prozess: Winken Beschuldigten mehrjährige Haftstrafen oder Freispruch?

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Der Vorsitzende Richter Günther Köhler hat schon angedeutet, die Angeklagten auf Basis der bisherigen Beweise und Aussagen kaum wegen Beihilfe zu den vielen Straftaten (Drogen, Waffen, Urheberrecht etc.) verurteilen zu können. Eine Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ist wahrscheinlicher. Einer der Angeklagten, der angebliche Bunkermanager Michiel R., hat diesen Tatvorwurf im vergangenen Juli in einem Teilgeständnis eingeräumt.
Für den Straftatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch (StGB) reicht bereits ein bedingter Vorsatz aus. Das bedeutet konkret, dass die überwiegend kriminelle Nutzung der Server durch die Kunden des Cyberbunkers von den Betreibern billigend in Kauf genommen worden sein müsste. Der Strafrahmen kann in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft betragen.
Die Hauptverhandlung des Verfahrens ist am vergangenen Donnerstag beendet worden. Wann der Urteilsspruch verkündet wird, steht nach Angaben des Gerichts noch nicht fest.