Cyberbunker-Aushebung zog 227 Folgeverfahren nach sich

Kommentare zu folgendem Beitrag: Cyberbunker-Aushebung zog 227 Folgeverfahren nach sich

Ich finde nicht, dass nur 227 Folgeverfahren bei über 249.000 Straftaten, einen Erfolg darstellen für die Behörden!!
Vor allem, wenn man dazu bedenkt, dass die meisten der 227 Verfahren wieder eingestellt wurden, da wohl kaum irgendwelche Beweismittel vorlagen!

  • 227 Strafverfahren entsprechen 0,0912% von 249.000

  • Von diesen 0,0912% wurden die meisten sogar eingestellt

Macht unterm Strich, in meinen Augen, keine gute Ausbeute insgesamt !!

Es sind sogar nur 0,0912 %, also nicht mal ein Promille.
Wobei vermutlich für mehrere Straftaten nur ein Verfahren eingeleitet wird (hundertmal 1g Weed über einen Market verkauft = ein Verfahren).
In der Sache gebe ich dir aber Recht, mageres Ergebnis für den Datenschatz.

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THXX…

Habs jetzt mal geändert!

Ich sehe ständig den Kontrast, was die global player für unrechte dinge auf diesem Planeten anrichten, der ganze Rattenschwanz der daran hängt, die Ausbeutung, die Armut, die Straftaten die daraus resultieren… dann sitzen die Systemlinge dort und jagen ein paar Dealer im Internet und denken wirklich sie machen diesen Planeten zu einer besseren Welt. Bestes Beispiel, wie Spiegel TV das Clanmileu vorführt, was ich schon ganz okay finde, aber glaubt ihr im Ernst, die würden bei den wirklich Kriminellen in der Obrigkeit anklopfen?

madagscar-penguins

Laut Volksfreund:

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass die acht eine kriminelle Vereinigung gebildet haben, deren Ziel es war, die Kunden online zu halten – „no matter what“, also nach dem Motto „komme, was da wolle“. Dass sie es den kriminellen Kunden so ermöglichten, Hunderttausende Straftaten zu begehen, hätten sie billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler in seiner Urteilsbegründung. Das Geschäftsmodell des Cyberbunkers sei allen bekannt gewesen.

Immer wieder betonte die Generalstaatsanwaltschaft zudem, dass sich unter all den Webseiten, die im Bunker gehostet waren, nur eine einzige legale gefunden habe: die eines niederländischen Badmintonclubs.

Eine Darstellung, die Richter Köhler nach fast 80 Verhandlungstagen als falsch kritisiert. Lediglich 0,5 Prozent vom Datenverkehr des Cyberbunkers sei überhaupt ausgewertet worden. Zudem habe die Beweisaufnahme ergeben, dass es diverse Server mit legalen Inhalten gab.

Zu 249.000 Internet-Straftaten sollen die Angeklagten – so die Anklage – mit ihrem Cyberbunker Beihilfe geleistet haben.
Und dieser Beweis wurde nach Ansicht der Kammer, trotz der extrem intensiven Ermittlungen nicht geführt. In diesem Punkt hat das Gericht alle Angeklagten daher freigesprochen.

Schon kurz nach dem Urteilsspruch war so gut wie sicher, dass Revision eingelegt wird und dass der Bundesgerichtshof das in Trier gesprochene Urteil auf Rechtsfehler hin überprüfen wird.