crimemarket.is - kein Hack sondern ein Bust

Beratungshilfeschein gibts nur im Zivilrecht. Nicht im Strafrecht

Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, erhält zwar unter Umständen einen sogenannten Beratungshilfe-Schein. Davon ist jedoch nur eine erste Information durch den Anwalt abgedeckt.
(Quelle: https://www.rudolph-recht.de/beratungshilfe-prozesskostenhilfe-strafrecht/)

Auch wenn jemand kein Geld hat, sollte der sich mindestens über einen Beratungshilfe-Schein beraten lassen. Akteneinsicht wäre auch ganz gut, notfalls kostenlos als Akteneinsicht vor Ort oder besser kostenpflichtige Kopien anfordern.

Ich will keine Werbung für Anwälte machen, aber dem Staatsanwalt völlig schutzlos ausgeliefert zu sein, ohne eigene Rechtsberatung kann im Ergebnis sehr sehr ungemütlich werden.

https://service.justiz.de/beratungshilfe#alternativen (WICHTIG!)

https://service.justiz.de/beratungshilfe

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Beratungs_und_Prozesskostenhilfe.html

https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/gerichtsverfahren/prozesskostenhilfe/prozesskostenhilfe_node.html

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Beratungs_und_Prozesskostenhilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=23

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/prozesskostenhilfe-2202738

Meine Prognose: Alle Hausdurchsuchungen die jetzt noch kommen und bei denen

1. Keine Substanzen, Waren, etc. aufgefunden werden;
2. Die Rechner voll verschlüsselt sind;
3. Die Aussage konsequent verweigert wird;

werden zu einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 60 % eingestellt. Genug Zeit um all diese Maßnahmen durch Betroffene vorzubereiten war und ist genug vorhanden.

Das war in den ganzen Shiny-Flakes-Verfahren auch so. Und selbst wenn Bitcoin-Zahlungen zugeordnet werden können, ist das nur ein Anfangsverdacht. Bitcoin-Zahlungen sind zwar eindeutig aber beinhalten keinen Verwendungszweck und können im Zweifel auch veranlasst worden sein, weil man selbst getäuscht wurde oder für eine Dritte Person gegen Bargeld eine Bitcoin-Zahlung an einen vorgezeigten QR-Code vorgenommen hat.

Schweigen ist Gold.

Mmhh…also ich bin praxisfern, aber deine Aussage hier:

…wäre dann keine Mutmassung?! Ja nee, is klar! °°

Die erste Bustwelle wurde koordiniert durchgeführt, um die Beschuldigten zu überraschen. Damit waren die Punkte 1,2,3 aus meinem Posting davor nicht erfüllt.

Jetzt ist die Lage vollkommen klar, jeder kann selbst beurteilen, ob er da irgendwie beteiligt ist und kann die Punkte 1,2,3 ausführen. Ist doch klar, dass die Ausgangssituationen jetzt viel besser ist, als in der 1. Bustwelle. Das Überraschungsmoment ist verloren. Statistisch betrachtet haben Hausdurchsuchungen bei vorgewarten Beschuldigten nahezu keinerlei Erfolgsaussichten mehr.

Wird natürlich immer noch echt schwierig für „Großunternehmer“ zu erklären, woher die großen Bitcoin-Summen auf deren Bankkonten stammen, aber das ist ein ganz anderes Thema. Selbst die können die Punkte 1,2,3 ausführen und ihre Position verbessern.

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Die reine Ankündigung, dass man etwas Strafbares tun will, ist irrelevant. Wenn müsste man schon Beweise dafür finden. Und genau dafür führt man die Durchsuchungen ja auch durch. Wenn nichts gefunden wird, stellt man das Verfahren ein.

Hallo Gemeinde

im ?Beschluss wie erwähnt sollten sie alles beschlagnahmen von Maus bis PC usw

die haben gar nix genommen… Nicht Mal beide lappis…

Die. Haben nur noch Kokain gesucht.

Jetzt würde koblenz Amtsgericht nach Mainz übergeben
heute morgen neuer ! Brief

Vorladung bei mir in der Nähe
nächste Woche…

UNERLAUBTER HANDEL KOKAIN. VON 6 PRIVATE CHATS MIT VENDOREN
5 DAVON JEWEILS 1 G UND EINER 6 G

ALSO HANDEL… BITTE ÜBERTRIEBEN ODER!

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Naja, da würde ich mich mit meinem Anwalt abstimmen, aber Vorladung ist meines Wissens nicht verpflichtend aufzuschlagen und wenn doch hast du das Recht das Zeugnis zu verweigern.
Aber wie sind die an dich gekommen? Nach Hause bestellt?

Die ganzen Anwälte raten immer:

NIEMALS als Beschuldigter bei der Polizei eine Aussage machen.

Immer zuerst Akteneinsicht und eine Aussage kann danach bei Bedarf schriftlich immernoch von einem Anwalt zur Staatsanwaltschaft geschickt werden.

Mich würde wirklich interessieren wie die auf dich gekommen sind und warum dir Handel treiben vorgeworfen wird. Handel treiben bedeutet du bist der Händler und nicht der Käufer. Da stehen recht hohe Strafen drauf. Vlt. wegen der Gesamtmenge 5x1+6=11 Gramm Kokain… Aber gerade wenn das in einem großen Zeitraum erfolgt, deutet das eher auf Eigenkonsum hin.

Die „nicht geringe menge“ von Kokain ist 5g reines Kokainhydrochlorid. Da überall auf so seiten mit „100% rein, direkt vom feld“ gelogen wird, nimmt die Polizei das für bare Münze. Mutmasslich: Wenn dann noch zufällig mal nach dem Preis von 100g gefragt wird (unabhängig ob wirklich Kaufinteresse besteht) ist man direkt mit einem bein drin/dabei.

Ob die das für bare Münze oder einen tatsächlichen Wert halten, ist doch völlig schnuppe!!
Letzten Endes sind zur Bestimmung des Reinheitsgehalts immer nur Laborergebnisse zwingend vorgeschrieben…und da kann der Herr Pozileipräsident der tollen Meinung sein, dass er den Grad mit 99999% festgelegt hat… ^^

Da hast du Recht. Deswegen steht doch erstmal „Handeltreiben“ als Anschuldigung da. Man geht halt erstmal davon aus. Wenn sich hinterher herausstellt, dass er nur Puderzucker hat und man es nur spaßeshalber „Kokain“ nennt, dann ist es ein Freispruch.

Falsch
Vorladung - Polizei nicht verpflichtend
Vorladung - Staatsanwaltschaftschaft verpflichtend

Allerdings muss man auch bei der Staatsanwaltschaftschaft keine Aussage machen (gilt aber nur für Beschuldigte). aber kommst du der Vorladung von denen nicht nach auch Ordnungsgeld wenn das nicht zieht wirst du notfalls auf von den blauen dort vorgefahren.

Und das mit Kokain wird bestimmt gleich mit einer Vorladung persönlich von der Staatsanwaltschaftschaft gemacht wenn es schon Briefe vom Amtsgericht gibt nach einer Woche.

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100% Reinheitsgrad würde Manchen bei einer Line schon iins Grab befördner. Sollte die Polizei das Zeug testen und tatsächlich diese perfekte Reinheit feststellen, würde es in solchen Fällen sicher schon um versuchten Totschlag gehen.

Noch nichtmal in Kolumbien, direkt an der Quelle, ist die Reinheit 100%. Schließlich wäre es auch schlecht für das Geschäft, seine potentiellen Kunden damit massenhaft zu töten.

Man darf nicht den Film Blow zum Vergleich nehmen, Wo Depp die Qualität seines Stoffes in der Strandbar durch Verdampfung testen lässt. 80 oder 90% die dort erreicht wurden, war nur der Anteil des Kokains was komplett verdampft ist. Das was übrig blieb waren Zusatz-/Nebenstoffe, die mir reingemischt wurden.

Wenn das Kokain auf europäischen Boden eine Reinheit von 60% hat ist es schon sehr gut.

Habe 2021 gemacht
laut Beschluss geldwäsche verdacht

Man muss auch mal die Fische im Wasser lassen, soll bedeuten:

Im Falle @rrsauber hat man sich den Account sehr genau angeschaut, warum auch immer… und dann alles aufgelistet, was man gefunden hat. PSC gegen BTC als Geldwäsche zu bezeichnen ist schon sehr abenteuerlich.

Im Falle @asdd sehe ich keine hohe Gefahr von weiteren Ermittlungen - vorausgesetzt, in dem Account sind nicht noch Nachfragen oder Kommentare, wie man das gekauft Tutorial am besten in die Tat umsetzt.

Im Zweifel: Aufräumen, aufräumen, aufräumen …

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Erstes ist ganz schlecht (Wofür dann überhaupt der Aufwand mit dem PSC zu BTC Exchangen ^^) und zweites dürfte ja nicht so wichtig sein, wenn du die BTC mit PSC bezahlt hast die du vielleicht sogar offline erworben hast.

Wie würdest du das sonst nennen? ^^ Hier ist ja auch das Ziel, den Ursprung des Geldes zu verschleiern.

Unerlaubten Handeltreibens in nicht geringer Menge…

Vorgeworfen die BTM in seiner WOHNUNG aufzubewahren oder abzugeben…

Klingt doch schon beim anblick komisch ,wenn man sich solche sachen durchliest bei anderen