Chatkontrolle: EU nimmt Fehlerquote von 10 Prozent in Kauf


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Wenn die hohe Fehlerquote wenigstens alles wäre, worüber man sich als mündiger Bürger aufregen könnte, wäre das schon verkraftbar!
Hingegen der neusten Europol-Masche, erscheint das eher wie ein Kindergeburtstag!!

Jetzt ist es offiziell: Europol darf auch Daten unverdächtiger Personen im großen Stil auswerten. Am Dienstag trat eine entsprechende Verordnung in Kraft.

Europols Mandat zur Massenüberwachung tritt in Kraft​

Bei der geplanten Chatkontrolle müssten die Ermittler in ganz Europa geschätzte zehn Prozent Irrläufer bearbeiten.

Hä? Ich dachte, von der Software gefundene Treffer gehen nicht schnurstracks zu den Behörden, sondern zuerst an eine Firma. Dort schauen sich Mitarbeiter das an, und nur wenn diese der Meinung sind, das verletzt ein Gesetz, dann wird das an die Strafverfolger weitergeleitet.

Der große Unterschied: Firmen machen sowas nicht umsonst! Es wird also teuer für die Anbieter, wenn ihre automatischen Prüfprogramme zu viele false Positives raushauen.

Was ich bei dem ganzen Vorgang absolut nicht verstehen kann / will, ist die Tatsache, dass die zuständige EU-Kommission, doch schon hochoffiziell für ihr Vorhaben abgestraft wurde und trotzdem wie ein kleines, rotziges Kind einfach weitermacht, als wäre nichts gewesen!

Vorschlag (der EU-Kommission) für eine:

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Siehe → https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020PC0568&from=EN

Dagegen spricht eindeutig:

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die dauerhafte und flächendeckende automatisierte Analyse privater Kommunikation grundrechtswidrig und verboten (Abs. 177). Die ehemalige EuGH-Richterin, Prof. Dr. Ninon Colneric, kommt in ihrem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass die EU-Gesetzesvorhaben zur Chatkontrolle nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen und die Grundrechte aller EU-Bürger*innen auf Achtung der Privatsphäre, auf Datenschutz und auf freie Meinungsäußerung verletzen.

Hier das komplette EuGH-Urteil:

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsftext=&docid=232084&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Um die angesprochenen Dinge kausal einordnen zu können, muss man kein Jura-Studium belegt haben! Das da irgendwas nicht stimmen kann, sollte jedem Menschen ganz schnell auffallen!! :wink:

Warum auch nicht? Niemand kann sie dafür belangen. Die wissen genau, dass es quasi ewig dauert, bis eines ihrer neuen Gesetze mal wieder höchstrichterlich einkassiert wird.

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