Man kann sich ernsthaft fragen, wie viel Kohle Sony dem Richter für derart fragwürdiges Urteil vermacht hat. Hab ich in einer Minute direkt wieder ausgehebelt, zugunsten von Quad9 allerdings nur in einem Browser.
Wenn man als Regierung diese Zensur zulässt bzw. gar selbst iniziiert, darf man sich insgesamt nicht über die Abwanderung zur AfD wundern.
Dns ändern reicht.
Nun ja, auch wenn es simpel ist, nicht jeder ändert seinen DNS-Server. Die meisten surfen mit den Voreinstellungen des Browsers, beim Großteil der Surfer sind solche Maßnahmen schon effektiv.
Auch hat die Regierung nichts mit Urteilen der Gerichte gemeinsam, schließlich herrscht bei uns die Gewaltenteilung.
Wer im thema warez unterwegs ist, sollte wohl die dns im browser ändern können, das sind 5 clicks. Interessant dazu wäre mal zu erfahren wie die seiten zugriffe vorher und später aussehen.
Wenn ich unter cine.t0 schaue, die ja noch nicht lange betroffen sind, 10-20 % weniger Zugriffe. Ärgerlich aber offenbar nicht ansatzweise so effektiv wie die Rechteinhaber sich erhofft haben.
https://www.similarweb.com/de/website/cine.t0/competitors/
DSA-Ausnahme von DNS-Resolvern – Die EU hat den Digital Services Act (DSA) als Dokument zur Klärung und Kodifizierung verschiedener Verantwortlichkeiten und Trennungen zwischen Inhalt und Übertragung erlassen und beschreibt haftungsprivilegierte Dienste. Das DNS wurde ausdrücklich als in diese Kategorie fallend bezeichnet: „Zu den Vermittlungsdiensten mit reinem Pass-Through -Charakter gehören beispielsweise […] **DNS-Dienste und DNS-Resolver, **[…]“ _ (Erwägungsgrund 29, Gesetz über digitale Dienste )
Die Frage ob sich die weltweite Blockade schon in den Zugriffszahlen widerspiegelt habe ich Canna heute (neben einigen anderen) in einem Interview gestellt. Der Artikel kommt morgen. Ihr dürft gespannt sein.