Beitragsbild Stefan Kottas, thx! (CC BY 2.0)
Kommentare zu folgendem Beitrag: BVerfG-Urteil: Staatlicher Bestandsdaten-Zugriff ist einzuschränken
In einem heutigen Urteil befand das BVerfG nach einer Klage von Datenschützern einige Teile der Bestandsdaten-Auskunft als verfassungswidrig.
Fransl
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Huppsi, leider haben wir mehr Nebenbei-Delikte erfasst, als der ursprüngliche Grund, weshalb wirr die Daten überhaupt abgefragt hatten.
Dann machen wir´s halt wie die Pharma-Industrie und konzentrieren uns halt auf die statistisch gewinnbringenderen Ergebnisse! 
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