Kommentare zu folgendem Beitrag: BVerfG stoppt DNS-Überwachung: Meilenstein für den digitalen Grundrechtsschutz
BVerfG stoppt die massenhafte Überwachung von DNS-Anfragen und stärkt damit den digitalen Grundrechtsschutz in Deutschland.
BVerfG stoppt die massenhafte Überwachung von DNS-Anfragen und stärkt damit den digitalen Grundrechtsschutz in Deutschland.
Verstehe ich das richtig, es sollten auch (unverschlüsselte) DNS-Anfragen ausgewertet werden, die einfach nur durch das Netz der Provider geleitet wurden? Oder ging es „nur“ um DNS-Anfragen, die an die in der Regel standardmäßig eingerichteten DNS-Server der Provider gesendet wurden?
In jedem Fall ist die Entscheidung des BVerfG definitiv zu befürworten.
Soweit ich das sehe, sollten die beiden Provider alle DNS-Anfragen der User Ihres Netzes für bestimmte Adressen gelogged werden…
Also www.tarnkappe.info → alle User die das aufgerufen und dabei eine DNS-Anfrage beim offiziellen DNS der Provider ausgelöst haben.