Kommentare zu folgendem Beitrag: BVerfG stoppt DNS-Überwachung: Meilenstein für den digitalen Grundrechtsschutz
BVerfG stoppt die massenhafte Überwachung von DNS-Anfragen und stärkt damit den digitalen Grundrechtsschutz in Deutschland.
BVerfG stoppt die massenhafte Überwachung von DNS-Anfragen und stärkt damit den digitalen Grundrechtsschutz in Deutschland.
Verstehe ich das richtig, es sollten auch (unverschlüsselte) DNS-Anfragen ausgewertet werden, die einfach nur durch das Netz der Provider geleitet wurden? Oder ging es „nur“ um DNS-Anfragen, die an die in der Regel standardmäßig eingerichteten DNS-Server der Provider gesendet wurden?
In jedem Fall ist die Entscheidung des BVerfG definitiv zu befürworten.
Soweit ich das sehe, sollten die beiden Provider alle DNS-Anfragen der User Ihres Netzes für bestimmte Adressen gelogged werden…
Also www.tarnkappe.info → alle User die das aufgerufen und dabei eine DNS-Anfrage beim offiziellen DNS der Provider ausgelöst haben.
Der Weg von der IP-Adresse zur Anschrift des Anschlussinhabers ist kurz, wenn die Behörde etc. schnell genug anfragt.
Freie Netze München e.V. und nicht die DNS von Vodafone, dass ist immer der beste Schutz. Man kann doch gerade an diesem Beispiel erkennen das es den Behörden am Ar*** vorbei geht was die Gesetze aussagen! Ein ganz verlogene Gesellschaft würde ich meinen, Landgerichte und Richter, sogar dort ist es denen egal. Traut niemandem!