Bitcoin-Raub: Opfer verklagt Eltern von Bitcoin-Dieben

Kommentare zu folgendem Beitrag: Bitcoin-Raub: Opfer verklagt Eltern von Bitcoin-Dieben

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Ist so, war so und wird auch so bleiben! :joy:

Ist nicht so, war nie so und wird wohl auch nie so werden. Solange du den Eltern kein wirklich grobes Fehlverhalten nachweisen kannst, haften sie auch nicht. Zumindest in Deutschland nicht. Selbst ein solches Schild, meist bekannt von Baustellen, ändert daran gar nichts. Ob man das gut oder schlecht findet, muss jeder selbst entscheiden.

Erstmal muß man bei einer Bewertung zwschen Strafrecht (Jugendstrafrecht) und Zivilrecht unterscheiden in DE!
Wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in Deutschland gemäß § 19 des Strafgesetzbuches per se nicht schuldfähig. Das heißt, die Frage, ob eine Person im Einzelfall doch schuldfähig sein könnte, wird gar nicht erst gestellt. Doch der Ausschluss strafrechtlicher Maßnahmen bedeutet nicht, dass Täter unter 14 Jahren überhaupt keine Konsequenzen zu befürchten haben.

Zivilrechtlich können unter 14-Jährige durchaus haftbar gemacht werden und wegen ihrer Tat Schmerzensgeld, beziehungsweise Schadensersatz zahlen müssen. Denn im Zivilrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Personen regelt, sind die Altersgrenzen anders gestaffelt. Ab dem siebten Lebensjahr kann es sein, das ein Kind für einen von ihm verursachten Schaden haften muss. Nämlich dann, wenn es zum Tatzeitpunkt verstehen konnte, dass es sich schädigend verhält.
Kann das Kind nicht selbst verantwortlich gemacht werden, kommt eine Haftung der Eltern in Betracht. Sie haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem Kind verletzt, können sie – nicht das Kind – durchaus haftbar gemacht werden für den Schaden, den der Nachwuchs verursacht hat. Doch wann haben Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt? Das hat der Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt – sprich: es ist eine Ermessensfrage.
Was Kinder und Jugendliche im privaten Raum machen, entzieht sich weitgehend der Kontrolle des Staates. Hier müssen Eltern entscheiden, was sie für richtig halten, was sie erlauben und was nicht.

Allerdings müssen Eltern ihre Entscheidung rechtfertigen können, wenn den Kindern etwas zustößt oder wenn diese einen Schaden anrichten. Eltern haben eine Aufsichts- und eine Fürsorgepflicht, die natürlich auch gilt, wenn die Kinder alleine unterwegs sind.

Beispiel Urheberrecht (Forderungen im Zivilrecht):
Eltern haften grundsätzlich nicht für solche Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder – vorausgesetzt, sie haben ihre Kinder darüber aufgeklärt, dass unter anderem der Tausch von Dateien (Filesharing) verboten ist. Es kann von den Eltern nicht verlangt werden, dass sie ihre Kinder regelmäßig überwachen, ob sie das Verbot auch einhalten.
Einen Knackpunkt gibt es allerdings: Die Eltern müssen glaubhaft darlegen, dass sie ihren Nachwuchs aufgeklärt haben und Aktivitäten auf Tauschbörsen verboten haben. Es schadet nicht, in einem mit Datum versehenen Protokoll festzuhalten, dass man dieses Gespräch geführt hat und das auch vom Kind unterschreiben zu lassen.

Das „Baustellenschild“ ist natürlich in Deutschland in dieser Art, faktisch erstmal falsch. Aber du siehst, wie schnell in DE ein „Fehlverhalten“ der Eltern vorliegt und sie dadurch auch haftbar macht im Zivilrecht. :wink:

Im Urheberbereich mag es - gerade wegen bestimmten Gerichten und deren manchmal fragwürdigen Urteilen - etwas anders aussehen. Im Normalfall ist es sehr selten (mir ist kein Fall bekannt), dass man den Eltern ein ausschlaggebendes Fehlverhalten nachweisen kann. Aber ich will jetzt auch keine spitzfindige Grundsatzdiskussion beginnen. Ich fand halt nur deine pauschale Aussage falsch. Und strafrechtlich ist mir sowieso keine „Elternhaftung“ bekannt. :joy:

Stimmt !

In GB scheint diese zivilrechtliche Sache aber anders gelagert zu sein? Ansonsten hätte der Anewalt der Eltern ja nicht fälschlicherweise mit der Verjährung argumentiert, sondern direkt die Eltern aus der Schusslinie genommen, wenn sie nicht haftbar sind…
Naja, typisch „Bloody Island Monkeys“! :joy:

Tatsächlich scheint das in England deutlich anders gelagert zu sein.

Punishing Parents for the Crimes of
their Children

Bin gespannt, wie das Verfahren ausgeht.

Könnte echt spannend werden hinsichtlich der Regress-Forderungen! Denn selbst damals lag der BTC-Wert ja bei über 220.000 US-Dollar…

Das Baustellenschild bezeichnen Juristen als gedruckte Lüge…

Ich weiß gar nicht, wie ihr alle auf das Baustellenschild kommt?? Denn das Baustellenschild sieht doch so aus:

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…und nicht wie mein Schild von oben. :wink: :joy: