Bitcoin & Co. sollen in der EU vollends nachverfolgt werden können

https://www.heise.de/news/Geldwaesche-Bitcoin-Co-sollen-in-der-EU-vollends-nachverfolgt-werden-koennen-6143506.html

Die Option, ein „anonymes Kryptowerte-Konto“ zu eröffnen oder zu nutzen, ist dabei nicht vorgesehen.

Hat jemand eine Idee, wie das umgesetzt werden könnte? Wird es so laufen, dass man bei den Wallets und Börsen dann seine Identität preisgeben muss, wenn man zum Beispiel seine Monero oder Bitcoin an ein anderes Wallet versenden möchte? Oder wie könnte das ganze aussehen?

Das man sich bei den Kryptobörsen verifizieren muss, finde ich gar nicht so schlimm. Auch zum Kaufen von Kryptowährungen verifiziere ich mich gerne, wenn es sein muss. Allerdings muss ja wohl weiterhin die Möglichkeit bestehen, zum Beispiel LTC zu kaufen und diese dann durch einen Exchange oder einen Atomic Swap in eine andere Währung umzuwandeln, ohne das dabei am Ende klar ist, wem die Kryptowährungen eigentlich gehören oder woher sie kommen. Im Grunde sollte es dafür ja bereits ausreichend sein, wenn ich zwischen zwei Monero Cold Wallets einen Betrag hin und her schicke. Für außenstehende (Also Personen, die nicht die privat keys des Wallets haben) dürfte dann nicht mehr nachvollziehbar sein, wohin die Monero verschwunden sind.

Vermutlich das standardmäßige KYC bei der Wallet-Eröffnung an den Börsen und zudem, ähnlich wie bitpay, die bei der Bezahlung eine ID Verifikation haben wollen: https://tarnkappe.info/forum/t/bitpay-goodbye-anonymitaet-angabe-der-daten-auch-bei-kleinen-summen/7594

Vollständige Anwendung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf den Krypto-Sektor

Derzeit fallen nur bestimmte Kategorien von Krypto-Dienstleistungsanbietern unter die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit der vorgeschlagenen Reform sollen diese Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter der Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität unterworfen werden. Die heutigen Änderungen werden sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten wie Bitcoin vollends nachverfolgt werden können. Auch werden sie es ermöglichen, deren potenzielle Nutzung für Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecke zu verhindern und aufzudecken. Zudem werden anonyme , Krypto-“Geldbörsen“ untersagt und damit die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vollumfänglich auf den Krypto-Sektor angewandt.

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3690
Demnach wären es keine wirklich neuen Regeln sondern nur die Ausweitung der bestehenden Regeln sowie die konsequente Durchsetzung.

Aktuell vielleicht noch, aber die Frage ist, ob das in 5 oder 10 Jahren weiterhin so ist. Könnte es dann Techniken geben, die die Anonymisierung aushebeln, könnten natürlich auch nicht verjährte Delikte aufgerollt werden. Zumindest wenn man deshalb die Anonymisierung sucht…

1 „Gefällt mir“

Es ist heute bereits schwer anonym ein BTC-Konto mit Geld zu füllen. Wenn ich mich in Zukunft bei jedem Aufladen verifizieren darf (also auch an BTC-Automaten), ist das Thema für mich durch.

Naja also man kann vielleicht nicht „Anonym“ BTC kaufen, allerdings kann man BTC mit einem verifizierten Konto kaufen und dann bei einem Exchange zum Beispiel in Monero umtauschen. Diese Monero kann dann ziemlich anonym verwenden. Zumindest solange es keine Möglichkeit gibt, Monero Zahlungen zurück zu verfolgen. Wenn man Seiten wie localmonero benutzen möchte, kann man auch Steam Gutscheine oder andere Dinge zum Beispiel mit PayPal kaufen und diese dann gegen Monero umtauschen. Manche Händler auf Localmonero wollen dafür auch keine Verifikation, auch wenn der Kurs dann meist nicht so toll ist.

Am 20. Juli 2021 hat die Europäische Kommission ein ehrgeiziges Paket von Gesetzesvorschlägen zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) vorgelegt. Das Paket enthält auch einen Vorschlag für die Schaffung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche. Es ist Teil des Engagements der Kommission, die EU-Bürger und das Finanzsystem der EU vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Ziel ist es, die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten zu verbessern und Schlupflöcher zu schließen, die von Kriminellen genutzt werden, um illegale Erlöse zu waschen oder terroristische Aktivitäten über das Finanzsystem zu finanzieren.

Dies wäre nun die 6. Geldwäscherichtlinie, die dann die 5. Geldwäscherichtlinie, welche seit 10.01.2020 in Kraft ist, ablösen würde!
Hier noch die Inhalte der 5. Geldwäscherichtlinie, die seit ca. 1,5 Jahren in Kraft ist:

  1. Anti-Geldwäscherichtlinie
    Am 19. Juni 2018 wurde die 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843), die die 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie ändert, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedsstaaten mussten diese Richtlinie bis zum 10. Januar 2020 umsetzen.

Mit diesen Änderungen wurden wesentliche Verbesserungen eingeführt, um die Union besser in die Lage zu versetzen, zu verhindern, dass das Finanzsystem zur Geldwäsche und zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten genutzt wird.

Diese Änderungen wurden eingeführt, um

  • die Transparenz zu erhöhen, indem öffentlich zugängliche Register für Unternehmen, Trusts und andere Rechtsvereinbarungen eingerichtet werden;
  • die Befugnisse der EU-Finanzermittlungsstellen zu erweitern und ihnen Zugang zu umfassenden Informationen für die Durchführung ihrer Aufgaben zu gewähren;
  • die Anonymität im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und Wallet-Anbietern, aber auch für Prepaid-Karten, einzuschränken;
  • die Kriterien für die Bewertung von Drittländern mit hohem Risiko zu erweitern und die Schutzmaßnahmen für Finanztransaktionen in und aus solchen Ländern zu verbessern;
  • Einrichtung von zentralen Bankkontenregistern oder Abfragesystemen in allen Mitgliedsstaaten;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Aufsichtsbehörden untereinander sowie zwischen diesen und den Aufsichtsbehörden und der Europäischen Zentralbank.

Das Gesetzespaket wird im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert werden. Die Kommission hofft auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. Die AML-Behörde sollte im Jahr 2024 einsatzbereit sein und wird etwas später mit der Arbeit der direkten Aufsicht beginnen, sobald die Richtlinie umgesetzt ist und die neuen Regeln in Kraft treten.

Text des Vorschlags für eine Verordnung zur Einrichtung einer neuen EU-AML/CFT-Behörde

Text des Vorschlags für eine Verordnung über AML/CFT

Text des Vorschlags für eine 6. Richtlinie zu AML/CFT

Text des Vorschlags für eine überarbeitete Verordnung über Geldtransfers

Dies alles ist eine Folge von:

Es ist wichtig, dass die Gatekeeper (Banken und andere Verpflichtete) Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anwenden. Die Rückverfolgbarkeit von Finanzinformationen hat eine wichtige abschreckende Wirkung. Die Europäische Union hat 1990 die 1. Anti-Geldwäsche-Richtlinie verabschiedet, um den Missbrauch des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche zu verhindern. Sie sieht vor, dass Verpflichtete bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anwenden müssen (d. h. die Identität von Kunden identifizieren und überprüfen, Transaktionen überwachen und verdächtige Transaktionen melden). Diese Gesetzgebung wurde ständig überarbeitet, um die Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu mindern.

1 „Gefällt mir“

Mal eine Frage, die ganz gut hier reinpasst:
Ich habe zu Beginn des Jahres coins im vierstelligen Bereich gekauft, bei crypto.com und Binance. Die coins werde ich 1 Jahr lang behalten, um sie dann steuerfrei zu verkaufen bzw. in andere coins zu investieren.
Meine Frage: Woher soll das Finanzamt wissen, ob und wann ich die coins verkaufe? Falls ich z.Bsp. einen withdraw auf ein Fiat Konto durchführe … muss die Bank das ab einer bestimmten Summe melden? Im Raum stehen ja die 10k, die anchgewiesen werden müssen, aber wie ist es bei kleineren Summen? Binance und crypto.com sind ja weit weg von der EU. Ist das überhaupt kontrollierbar?
Grüße
WakeUp

Grundsätzlich gilt: Hälst du Bitcoin oder eine andere Kryptowährung länger als ein Jahr, musst du beim Verkauf von Bitcoin keine Steuern auf den Gewinn zahlen – egal, wie hoch dieser ausfällt.

Wenn Sie in Deutschland mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen handeln, dann werden die Gewinne, die Sie dabei erzielen, steuerlich ebenso betrachtet wie beim Handel mit Kunstwerken oder anderen Wertgegenständen. Daher greifen hier die gesetzlichen Vorgaben zum privaten Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes. Das liegt daran, dass Kryptowährungen in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Aus diesem Grund wird Bitcoin bei den Steuern in Deutschland nicht wie Aktien oder andere Geldanlageformen betrachtet. Das kann für einige Anleger eine gute Nachricht sein. Denn unter bestimmten Voraussetzungen bedeutet dies, dass sie die Gewinne aus Bitcoin steuerfrei auszahlen lassen können.

Wissen die nicht ! Um das bei allen Bürgern ständig zu prüfen, müssten diese Behörde wohl um 200% größer sein! :joy:
Die Banken und Sparkassen müssen auch erst von sich aus eine Meldung machen, wenn sie der Meinung sind, dass es sich bei dem Konto XYZ um Geldwäsche handelt…
0

1 „Gefällt mir“

Danke, aber meine Frage ging eher dahin … wie erfährt das Finanzamt von den trades und dem Gewinn?

OK…vielleicht hilft dir ja dieser Artikel weiter:

https://cryptotax.io/bitcoin-und-andere-kryptowahrungen-warum-steuersunder-erwischt-werden/

Gar nicht. Bei den Trading Plattformen und auch bei der Bank sind deine persönlichen Daten ja bekannt. Wenn z.B die Trading Plattformen den Verdacht hat, dass Geldwäsche betrieben wird oder das irgendwelche steuerlichen Dinge nicht stimmen, sind sie im Rahmen dieser anti Geldwäschegesetze verpflichtet, dass den Behörden zu melden. Genau so ist es bei deiner Bank auch.

Genau so, wie es @0Salz84x19 geschrieben hat!

1 „Gefällt mir“