BGH-Urteil: Zahlungsaufforderungen bei Identitätsdiebstahl unzulässig

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Das ist jetzt aber kein überraschendes Urteil. Diese Lesart wurde schon immer praktiziert.

Das LG Hamburg mal wieder. Keine Überraschung.

Was ich speziell bei diesem Fall hier, nicht wirklich nachvollziehen kann:
Die ursprüngliche Forderung von O2 war über vier Jahre alt. Das bedeutet aber auch, dass die Frau doch zuvor schon andere Schreiben von O2 erhalten haben muss! Nämlich die urspr. Rechnung und anschließende Mahnungen dazu. Wenn sie also im Vorfeld nicht auf diese Forderungen reagiert hat, hat sie doch auch selber schuld, dass es überhaupt zu einem Inkasso-Verfahren gekommen ist, oder nicht?!?
Oder sie hat in der Vergangenheit reagiert und belegen können, dass sie den Vertrag nie selber abgeschlossen hat. Dann hätte O2 den Fall niemals an ein Inkasso-Unternehmen weitergeben dürfen, sondern intern abschließen müssen!
So oder so ist doch das Inkasso-Unternehmen nicht daran schuld, dass sie eine Forderung von O2 durchsetzen sollen, welche nicht richtig ist! Die Fehler sind doch schon weit im voraus gemacht worden, dass es überhaupt so weit gekommen ist!