Kommentare zu folgendem Beitrag: BGH-Urteil: IP-Adressen könnten gerechtfertigt sein bei Hackangriffen
Urteil des BGH: dynamisch vergebene IP-Adressen sind personenbezogen und dürfen unter Umständen dennoch von Website-Betreibern gespeichert werden.
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Kommentar von hackbase.ru:
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