Kommentare zu folgendem Beitrag: BGH: Thema Filesharing - Everytime we touch-Entscheidung
Kommentar von Felix:
Cooler Artikel.
Sehr übersichtlich gestaltet und er ist angenehm zu lesen.
Generell liebe ich www.tarnkappe.info
Hier finde ich die Themen, die mich interessieren.
Gruß,
Felix
Kommentar von test:
Ist damit jetzt upload gemeint wie es bei p2p der fall ist? denn beim laden via och könnte es technisch gar nicht greifen!?
Kommentar von blörp:
Doppelfazit?
Kommentar von Manuel Bonik:
Es wird immer doller! Allmählich mausert sich Filesharing-Juristerei zu einer eigenen Lyrikgattung.
NB: Antonia, das mit dem „Fazit“ versteh ich bei Dir immer nicht. Das steht meist mitten im Artikel (hier sogar zweimal), und dann bringst du aber noch neue Sachen. Ich würde unter „Fazit“ zwei, drei Sätze verstehen, die den Artikel nochmal kompakt zusammenfassen, wie das z. B. beim Spiegel gemacht wird.
Kommentar von Musterfrau:
Reine OCH Downloader waren nie im Fadenkreuz. Es lohnt sich bei reinen Downloadern einfach nicht. Es ist alles wie gehabt: Alles außer Torrents ist für (reine) Downloader eigentlich komplett sicher. Wie gesagt lohnt der Aufwand einfach nicht, reine Downloader dran zu kriegen. Es geht da eigentlich, wie immer, um den Upload bzw. beidem kombiniert (also wieder Stichwort „Torrent“).
Kommentar von Antonia:
Die beiden Fazits haben schon einen Grund. Das Thema ist zweigeteilt, auch wenn es sich um nur einen juristischen Fall handelt. Es geht dabei einmal um die Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen der Rechteinhaber, als auch darum, wie ein Anschlussinhaber sich entlasten kann. Zu jeder der beiden Fragen habe ich ein eigenes Fazit geschrieben.
Kommentar von EiTeeXperte:
Ich empfehle mal eine Richtlinie für wissenschaftliche Veröffentlichungen zu lesen.
Ist nicht böse gemeint und ja Du hast hier nichts wissenschaftliches veröffentlicht.
Grundsätzlich würde ich auch jedem zugestehen so zu schreiben wie er will.
Es kann natürlich sein das es Irritationen gibt :-).
@Manuel
Ja unsere Juristen sind Sofisten :-).
Ist inhaltlich nicht richtig aber wollte ich schon immer mal schreiben.
Etwas mystisch und sehr dialektisch kommt das Ganze schon rüber.
Andererseits, bei einfachen und klaren Regeln würden die sich ja arbeitslos machen.
So gesehen, eine sehr rationale höchstrichterliche Rechtsprechung.