Kommentare zu folgendem Beitrag: BGH: RapidShare muss proaktiv gegen Raubkopien vorgehen
Kommentar von Mr. J:
Solche Filterungsmöglichkeiten lassen sich jederzeit durch Verwendung von verschlüsselten Archiven mit unkenntlich gemachten Benennungen umgehen, aber wenn es nach den Überwachungsfreunden geht dann dürfte sowas in Zukunft sowieso wieder verboten werden. Schöne neue Welt.
MfG
Mr. J
Kommentar von Tommy T.:
Klar dass es solchen Dieben egal ist welche Rechte verletzt werden, so lange es nicht um seine eigenen, vollkommen unwichtigen e-mails geht, die vielleicht auch kopiert werden. DA werdet ihr plötzlich pingelig und „sharing is caring“ ist dann plötzlich böse. IHR SEIT BIGOTTE PENNER!
Kommentar von Filehoster Netload: Betreibergesellschaft wird aufgelöst (Update) - Tarnkappe.info:
[…] ist bis zur Auflösung dem deutschen Urheberrecht unterworfen. Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichts in Sachen GEMA vs. RapidShare ist klar, dass die Prüfpflichten der Filehoster bei neuen Dateien so umfangreich sind, dass sich […]