Kommentare zu folgendem Beitrag: BGH: Ist eine DDoS-Attacke bei Raubkopierportal legitim?
Kommentar von segtstg am 15.03.2017 03:18:
Artikel sollte man Korrekturlesen lassen, bevor sie ins Netz gestellt werden.
Worden + BGB.
Kommentar von Antonia am 15.03.2017 05:08:
Danke, ich habe es korrigiert.
Kommentar von Wiearmeleutehaltso Heissen Meier-Oder-Fusspilz am 18.03.2017 05:42:
Achwas? Selbstjustiz ist neuerdings verboten? Nicht einmal gegen den „geistiges Eigentum“ raubenden, kriminellen und von Drogen zerfressenen Abschaum der Menschheit? Armes Deutschland!! Soweit ist es gekommen mit unserer linksgrünversifften Kuscheljustiz!1!
Es ist unglaublich - da handeln einige wenige um Recht und Ordnung besorgte Bürger im besten Glauben - oder bezahlen halt ein paar „rechtlich eher pragmatisch denkende“ Dienstleister dafür und werden glatt dafür verurteilt. Beinahe, zumindest, Ganz so weit ist es ja doch noch nicht gekommen, hierzulande. Ja, welcher normale Mensch (oder zumindest „normale Medienlobbyist“) würde denn nicht nach Art des organisierten Verbrechens im Internet Amok laufen, wenn er das schöne, teure Geld in fremden Händen wähnt, das er durch das Besitzen von Rechten an anderer Leute Musik sauer und hart erarbeitet haben könnte? Das nennt man Notwehr!!!
Und überhaupt!! Seit wann gelten für die Statthalter Hollywoods irgendwelche Gesetze? EINE SAUEREI IST DAS!!!