BGH: Datenmüll als Urheberrechtsverletzung

Kommentare zu folgendem Beitrag: Bundesgerichtshof: selbst Datenmüll ist eine Urheberrechtsverletzung

Kommentar von :
De facto ist damit jedes schwarze Frame eines Videos geschützt. Nur wer hält das Urheberrecht daran? Oder wie sieht es beim Programmieren aus, wo die Programmiersprache doch aus mehr oder weniger Standards besteht? Allein der Kopf einer jeden HTML-Seite wäre somit geschützt. Irgendwie eher Unsinn das Urteil.

Kommentar von CryptoHase:
Die Absicht ist von Bedeutung.
„…Mittäter innerhalb eines arbeitsteiligen Systems anzusehen…“.

Erdogan würde eine Terrorvereinigung unterstellen, in D. können wir über das Urteil noch FAST froh sein.

De facto stellt man mit diesem Urteil den VERSUCH einer UrH-Verletzung unter Strafe, da die Tat (fragmenthafter Upload) zum Zeitpunkt der Beweissicherung noch nicht abgeschlossen war (Kein Schaden entstanden).

In Zeiten von Tor und Crypto-Hype sollte über anonyme Formen des Datenaustausches nachgedacht werden, auch wenn der damit verbundene Performance-Tradeoff nicht schmeckt.

Gott, wenn ich darüber nachdenke, wie noch vor 15-20 Jahren p2p-Downloads wochenlang in der Queue lagen.

Ein Kandidat wäre das Bitmessage-Protokoll, welches leider in seiner jetzigen Form Skalierungsprobleme hat.
Quintessenz ist die Analyse-Resistenz, die leider in der Beschreibung zu kurz kommt:
Ohne den passenden private key sind die verschlüsselten Informationen im p2p-Netz ununterscheidbar von Zufallsdaten, sprich Datenmüll. Alle Nodes forwarden sämtlichen Traffic und „picken“ sich die für sie bestimmten Inhalte heraus. Broadcast Keys ermöglichen die Verteilung an mehrere Empfänger ohne Preisgabe von IP oder sonstiger Metadaten (Untraceable und unlinkable communication). Selbst wenn es einem Angreifer gelänge, sich eines Keys zu bemächtigen, bleibt ihm die ‚Seeder‘ IP verborgen.
Mit dem Ausbau der Breitbandinfrastruktur rückt die Möglichkeit des anonymen Datenaustausches in greifbare Nähe, jedenfalls für kleinere Files.

Vielleicht ist es ja einen Artikel wert:

h**ps :// bitmessage.org

Kommentar von Kalle Blom:
So ein seltendämliches Urteil… wenn ich also ein privatvideo hochlade mit digitalen Übereinstimmungen von Urheberrechtsgeschützten Filmen. Dunkler Hintergrund oder ähnliches werde ich verklagt… Dann müsste man die aber auch verklagen können, denn meine Fragmente kommen auch bei denen vor :wink:

Ob es am Ende des Transfers die gleiche Datei ist, lässt sich aber feststellen.