Kommentare zu folgendem Beitrag: BGH: Anschlussinhaber muss Filesharer nicht vor dem Prozess verraten
Vor dem Prozess muss der Anschlussinhaber dem Kläger nicht verraten, wer der Täter ist. Das BGH Urteil ist für die Täter sehr von Nachteil.
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Vor dem Prozess muss der Anschlussinhaber dem Kläger nicht verraten, wer der Täter ist. Das BGH Urteil ist für die Täter sehr von Nachteil.