beIN Sports blockiert 18 illegale Streaming-Seiten in Frankreich!

beIN Sports blockiert 18 illegale Streaming-Seiten in Frankreich

Dies ist eine Premiere in der noch jungen Geschichte des Arcom-Gesetzes vom 25. Oktober 2021. Die Justiz hat auf Antrag von beIN Sports France gerade eine präventive Sperrung von 18 Streaming-Sites angeordnet. ISPs müssen diese Sites blockieren, aber auch diejenigen, die von der Behörde identifiziert wurden, die die Befugnisse von Hadopi und CSA zusammenlegt. Das Team gab diese Entscheidung gestern bekannt. Next INpact verteilt die Verfügung vom 20. Januar 2021 mit unseren Erläuterungen.

In einer Pressemitteilunglobt beIN SPORTS die Schnelligkeit des Verfahrens und die Sorgfalt, mit der die Sperrmaßnahmen durchgeführt wurden. Diese allererste Gerichtsentscheidung ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit und des Kampfes gegen die Piraterie, die von der beIN MEDIA GROUP und von beIN SPORTS France durchgeführt wurden, um das geistige Eigentum von Sendern und Rechteinhabern zu schützen und das Ökosystem des Sports zu bewahren .

Was genau ist es? " Viele von Frankreich aus zugängliche Internetseiten übertragen fast systematisch und kostenlos die Spiele mehrerer Fußballwettbewerbe per Streaming und Live ". Dies hat beIN Sports France im Wesentlichen vor Gericht angeprangert, während es dieser langen Liste von Streaming-Sites eine rote Karte ausgestellt hat:

  1. beinmatch.tv
  2. beinmatchtv.tv
  3. kooora4live.net
  4. kooora4lives.com
  5. kora-online.tv
  6. kooraonline.tv
  7. yalla-shoot.us
  8. cloud.yalla-shoot.us
  9. tv.kora-star.com
  10. Livetv.sx
  11. Cdn.livetv491.me
  12. sekdrive.net
  13. sportnews.to
  14. fcstream.cc
  15. freestreams-live1.com
  16. fc.freestreams-live1.com
  17. aflam4you.tv
  18. can2021.aflam4you.tv

Spätestens am 11. Januar 2022 hat der Sender Orange, SFR, Free, Bouygues Télécom, Colt und Outremer Télécom im Rahmen eines Eilverfahrens vor den Präsidenten des Pariser Gerichts geladen. Ein Verfahren, das auf dem jüngsten Artikel L333-10 des Sportgesetzes basiert , der durch das Arcom-Gesetz vom Oktober 2021 eingeführt wurde .

Ein beispielloses Gerät, das auf das Streaming von Sportwettkämpfen zugeschnitten ist und es einem Rechteinhaber ermöglicht, nicht nur die bereits identifizierten Seiten zu blockieren, sondern auch diejenigen, die bei einem bevorstehenden Sportwettkampf entstehen könnten.

Im Einzelnen können Sportsender und Ligen, die diese Rechte besitzen, daher bei „ schwerwiegenden und wiederholten Verletzungen des Rechts auf audiovisuelle Verwertung “ den Präsidenten des Gerichtgerichtshofs ersuchen, ein solches Sperrverfahren gegen alle Seiten einzuleiten, „ deren Hauptziel bzw Eines der Hauptziele ist die genehmigungsfreie Übertragung von Sportwettkämpfen oder -veranstaltungen ".