AUFRUF ! Gegen das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Ich bitte Euch hier mitzumachen . Es wird eine Petition gestartet , das dieses Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Frage stellt und zu unseren Gunsten verändert wird.

Hier der Link:

https://www.openpetition.de/petition/seite2/plattformen-steuertransparenzgesetz-verhindern-privatverkaeufe-werden-ans-finanzamt-gemeldet

Ich hoffe es gelingt uns dieses Gesetz auszusetzen oder weitgehend zu entschärfen.

Vielen Dank im voraus.

Man sagt ja die Hoffnung stirbt zuletzt, aber auf die Kohle wird Europa definitiv nicht verzichten, ukraine muss weiter finanziert werden :sweat_smile:

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Ich kann mir grade auch nicht vorstellen, dass eine Petition das PStTG aushebeln bzw. beeinflussen könnte.
Das liegt einfach daran, da dieses Gesetz seinen Hintergrund in der EU-Gesetzgebung hat…

So hier nochmals eine sehr detaillierten Vortrag über das neue Gesetz. Bitte anschauen. Es sieht so aus als ob das Finanzamt dann im Datenschutzmissbrauch reinkommt. Das Finanzamt gibt die Daten von den Plattformen weiter an Dritte. Ich denke es regnet Beschwerden und Riesenprozesse gegen dieses Gesetz.

https://www.youtube.com/watch?v=hBPrm8EHrhI

Klar ist dieses Gesetz Müll. aber nunmal EU-Richtlinie was nationial umgesetzt werden muss.
Die Richtlinie gibt es übrigens schon seit 2019, bei Ebay musste man ab dem 01.07.2021 wenn man gewerblich ist bereits seine Umsatzsteuernummer die mit der persönlichen Steuer-ID verknüpft ist sobald man eine beantragt hinterlegen:

https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaufen-bei-ebay/umsatzsteuer#faq

Klar ist es Aufwand, aber weiß nicht warum man sich als Privatverkäufer so aufregt, klar muss man Quittungen etc. aufbewahren, Autos verlieren an Wert meistens selbst wenn man es verkauft später muss man es trotzdem nicht versteuern, weil die Steuern erst bei Gewinnabsicht fällig werden, zudem war es auch schon vor dem Gesetz so das man ab 600€ Gewinn bei Privatverkäufen pro Jahr versteuern musste.

Klar Aufwand und so, für Privatpersonen ändert sich aber soweit nichts weiter, außer das man Quittungen und Verkaufserlöse aufbewahren muss. Verkauft man ohne Gewinnabsicht passiert nichts weiter, man will nur die bisher es gewerblich gemacht haben und nicht gemeldet haben habhaft werden.

https://www.test.de/Privatverkauf-und-Steuern-Wann-das-Finanzamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/

Also heißt das die alten Quittungen wiederbeschaffen ? Wenn ich meine alten Sachen der 60er u. 70er Jahre aus der Kindheit, z.B. Märklin Eisenbahn, Figuren, Lego, Brettspiele, Steifftiere, Fischertechnik usw. Verkaufen will, wie soll ich denn da noch die Quittungen haben. Die haben mir meine Eltern oder Grosseltern gekauft noch mit der DMark und die liegen mittlerweile zwei Meter tiefer unter der Erde oder mache ich mir hier zu viel Kopfzerbrechen ? Das heißt also der Staat (Fiskus) will doppelt und dreifach verdienen abzocken ?

Laut Stiftung Warentest (online):

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerfreie Privatverkäufe. Einzelne, unregelmäßige Verkäufe von Privatpersonen sind in der Regel steuerfrei.
  • Steuer­pflicht. Denken Sie dennoch an Ihre Steuern, wenn Sie auf Onlineplatt­formen wie Ebay, Ebay-Klein­anzeigen, Vinted, Mobile.de oder anderen Handels­platt­formen verkaufen. Sobald das Finanz­amt Ihren Handel als gewerb­lich einstuft, müssen Sie etwa Ihre Ebay-Verkäufe versteuern.
  • Gewerb­licher Handel. Indizien für das Finanz­amt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, aufwendige Angebots­platzierungen, hohe Umsätze und der Zeit­punkt des Verkaufs. Der Über­gang vom Privatverkäufer zum gewerb­lichen Handel ist fließend. Planen Sie beispiels­weise nach einer Erbschaft zahlreiche Verkäufe, kann es sinn­voll sein, vorab mit einem Steuer­experten die steuerlichen Folgen zu klären.
  • Informations­pflicht. Verkaufs-Platt­formen sind seit Anfang 2023 verpflichtet, dem Bundes­zentral­amt für Steuern besonders aktive Verkäufer zu melden. Das gilt auch für Privatpersonen.
  • Belege. Notieren Sie, wann Sie was verkauft haben und heben Sie für mögliche Rück­fragen alle Verkaufs­belege auf.

Wie man also schnell an diesen fünf Punkten sehen kann, ist der private Verkäufer also selber dafür verantwortlich, wann und wie das Finanzamt, bei privaten Verkäufen einschreiten kann!