Ich bitte Euch hier mitzumachen . Es wird eine Petition gestartet , das dieses Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Frage stellt und zu unseren Gunsten verändert wird.
Ich kann mir grade auch nicht vorstellen, dass eine Petition das PStTG aushebeln bzw. beeinflussen könnte.
Das liegt einfach daran, da dieses Gesetz seinen Hintergrund in der EU-Gesetzgebung hat…
So hier nochmals eine sehr detaillierten Vortrag über das neue Gesetz. Bitte anschauen. Es sieht so aus als ob das Finanzamt dann im Datenschutzmissbrauch reinkommt. Das Finanzamt gibt die Daten von den Plattformen weiter an Dritte. Ich denke es regnet Beschwerden und Riesenprozesse gegen dieses Gesetz.
Klar ist dieses Gesetz Müll. aber nunmal EU-Richtlinie was nationial umgesetzt werden muss.
Die Richtlinie gibt es übrigens schon seit 2019, bei Ebay musste man ab dem 01.07.2021 wenn man gewerblich ist bereits seine Umsatzsteuernummer die mit der persönlichen Steuer-ID verknüpft ist sobald man eine beantragt hinterlegen:
Klar ist es Aufwand, aber weiß nicht warum man sich als Privatverkäufer so aufregt, klar muss man Quittungen etc. aufbewahren, Autos verlieren an Wert meistens selbst wenn man es verkauft später muss man es trotzdem nicht versteuern, weil die Steuern erst bei Gewinnabsicht fällig werden, zudem war es auch schon vor dem Gesetz so das man ab 600€ Gewinn bei Privatverkäufen pro Jahr versteuern musste.
Klar Aufwand und so, für Privatpersonen ändert sich aber soweit nichts weiter, außer das man Quittungen und Verkaufserlöse aufbewahren muss. Verkauft man ohne Gewinnabsicht passiert nichts weiter, man will nur die bisher es gewerblich gemacht haben und nicht gemeldet haben habhaft werden.
Also heißt das die alten Quittungen wiederbeschaffen ? Wenn ich meine alten Sachen der 60er u. 70er Jahre aus der Kindheit, z.B. Märklin Eisenbahn, Figuren, Lego, Brettspiele, Steifftiere, Fischertechnik usw. Verkaufen will, wie soll ich denn da noch die Quittungen haben. Die haben mir meine Eltern oder Grosseltern gekauft noch mit der DMark und die liegen mittlerweile zwei Meter tiefer unter der Erde oder mache ich mir hier zu viel Kopfzerbrechen ? Das heißt also der Staat (Fiskus) will doppelt und dreifach verdienen abzocken ?
Steuerfreie Privatverkäufe. Einzelne, unregelmäßige Verkäufe von Privatpersonen sind in der Regel steuerfrei.
Steuerpflicht. Denken Sie dennoch an Ihre Steuern, wenn Sie auf Onlineplattformen wie Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Vinted, Mobile.de oder anderen Handelsplattformen verkaufen. Sobald das Finanzamt Ihren Handel als gewerblich einstuft, müssen Sie etwa Ihre Ebay-Verkäufe versteuern.
Gewerblicher Handel. Indizien für das Finanzamt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, aufwendige Angebotsplatzierungen, hohe Umsätze und der Zeitpunkt des Verkaufs. Der Übergang vom Privatverkäufer zum gewerblichen Handel ist fließend. Planen Sie beispielsweise nach einer Erbschaft zahlreiche Verkäufe, kann es sinnvoll sein, vorab mit einem Steuerexperten die steuerlichen Folgen zu klären.
Informationspflicht. Verkaufs-Plattformen sind seit Anfang 2023 verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern besonders aktive Verkäufer zu melden. Das gilt auch für Privatpersonen.
Belege. Notieren Sie, wann Sie was verkauft haben und heben Sie für mögliche Rückfragen alle Verkaufsbelege auf.
Wie man also schnell an diesen fünf Punkten sehen kann, ist der private Verkäufer also selber dafür verantwortlich, wann und wie das Finanzamt, bei privaten Verkäufen einschreiten kann!