AOK löst Versicherung wegen veralteter Versicherungskarte auf


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Eine neue Version der Gesundheitskarte der AOK sei jetzt verfügbar. Man müsse „dieses Update durchführen„, um die von den Ärzten oder Krankenhäusern erbrachten Leistungen durch die Gesundheitskarte weiterhin erstattet zu bekommen. Wer kein Update bestellt, dem droht man mit hohen Kosten, weil die herkömmliche Karte diese nicht mehr decken würde.

Was für ein Quatsch! :laughing: Gesundheits-Leistungen werden nicht durch die Karte erstattet, sondern durch die eindeutige Versichertennummer, die immer gleich bleibt und sich auch auf der Karte befindet.
Wenn man z.B. ohne die Versichertenkarte zum Arzt geht, weil diese verloren gegangen ist, muss man die Arztrechnung schließlich auch nicht selber bezahlen! Wer darauf reinfällt, isst seine Spaghetti wohl auch nur mit dem Löffel… :joy:
Interessant wäre mal gewesen, welche Daten in dem „Aktualisierungsantrag“ eingegeben werden müssen? :wink:

Na das, was auf der Karte steht. Stellt sich die Frage, was man damit anstellen will. Ein Bankkonto kann man damit nicht leeren.

Eventuell eine Kopie der Versichertenkarte, wenn die Kriminellen Zugang zu den Datesätzen des Versicherten haben (alleine schon wegen dem Foto)! Ansonsten wäre die Aktion natürlich quatsch, oder sie würde nur einem Datenabgleich zu Gute kommen?!

Das ist ja nicht gesagt, es geht ja nicht wirklich um die Karte. Allerdings reichen die „gewöhnlichen“ Daten wie Tel., Anschrift, Geburtsdatum und IBan auch scho für die eine oder andere Betrügerei.

OK…ich glaube, ich weiß nun, warum…

In weiteren Entwicklungsstufen der Telematik-Infrastruktur, schrittweise beginnend ab dem 1. Oktober 2024, werden die elektronischen Notfalldaten gemeinsam mit den Daten zu Hinweisen der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen technisch zu einer elektronischen Patientenkurzakte (ePKA) weiterentwickelt, die als Online-Anwendung der TI nicht mehr auf der eGK gespeichert wird. Auf Daten der ePKA können Versicherte über ihr Smartphone, Tablet oder ihren Desktop-Computer und der ePA-App, die ihnen von ihrer Krankenkasse für die Nutzung der digitalen medizinischen Anwendungen zur Verfügung zu stellen ist, dann auch selbstständig – außerhalb einer Leistungserbringerumgebung- zugreifen. Darüber hinaus sollen Versicherte künftig auch die Möglichkeit erhalten, auf eigenen Wunsch Daten ihrer ePKA innerhalb der Europäischen Union zur Unterstützung ihrer Behandlung im europäischen Ausland bereitzustellen. So können Versicherte sicherstellen, dass ihre medizinischen Daten auch bei einer Behandlung im EU-Ausland berücksichtigt werden können.