Kommentare zu folgendem Beitrag: AG München: Pauschale Täterschaftsvermutung nicht ausreichend
Wegen einem illegalen Film-Tauschbörsenangebot hat das Amtsgericht München geklärt, eine pauschale Täterschaftsvermutung genügt nicht für Freispruch.
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Wegen einem illegalen Film-Tauschbörsenangebot hat das Amtsgericht München geklärt, eine pauschale Täterschaftsvermutung genügt nicht für Freispruch.
Kommentar von nurmalso:
Gibt es zu diesem Fall nicht bereits ein Bericht bei TK? Ich bin mir da fast sicher, weil ich dort auch kommentiert habe.
Kommentar von Mausi:
Das war das AG Bochum.