Amazon: eingeschränkte Lizenz zum Anzeigen von Videoinhalten

Kommentare zu folgendem Beitrag: Amazon: eingeschränkte Lizenz zum Anzeigen von Videoinhalten

zum glück gilt das nicht für deutschland. da ist zum glück alles geregelt.

Bei den Angeboten bei Amazon Prime Video, die ich nur leihe, ist das auch okay. Aber gekauft ist gekauft, sowas ist nicht okay von Amazon. Auch wenn es „nur“ den US-Markt betrifft.

Ich dachte, das wurde schon entschieden? Die Klage wurde abgewiesen, weil kein konkreter Schaden entstand. Wo habe ich das bloß gelesen?

Das ist aus den deutschen AGB. Hier liest es sich genau gleich.
Also kann dein gekauftes Zeug jederzeit verschwinden, super…

> i. Verfügbarkeit von Gekauften Digitalen Inhalten. Gekaufte Digitale Inhalte stehen Ihnen grundsätzlich weiterhin zum Herunterladen oder Streamen zur Verfügung, können jedoch aufgrund von möglichen Lizenzbeschränkungen des Inhalteanbieters oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar sein. Amazon übernimmt keine Haftung für den Fall, dass erworbene Digitale Inhalte für weiteres Herunterladen oder Streamen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Ja, aber das ist einfach nur eine juristische Abgrenzung, die einfach in den Ausnahmefall/Grauzonenbereich fällt, da sie theoretisch und praktisch gegen bestehende Gesetze verstoßen würde.

So ziemlich alle AGBs (Steam, Sony, Amazon Prime Video, Google usw.) hätten im Fall der Fälle gegen deutsches Recht in einigen Punkten wenig Bestand. Es gibt nur nie juristische Probleme, da die Anbieter durchaus bzw. im konkreten Fall Artikel aus dem „Sortiment“ nehmen können, aber alle die den Artikel gekauft haben, weiterhin darauf zugreifen können.

Ist auch bei Handy Apps, egal ob Apple oder Google Play, seit Jahren völlig normal.

Vielleicht bin ich einfach für sowas zu alt. Aber gekauft heißt für mich nicht, dass ich etwas lediglich benutzen darf. Und wenn der Betreiber die DRM-Server abschalten sollte, war es das mit der „gekauften“ Ware. Ich habe es eigentlich so gelernt, dass ich gekaufte Gegenstände nach eigenem Belieben benutzen darf.

Ja, aber bspw. nach einem mittelschweren Atomkrieg kann es ggf. zu einem (vielleicht nur temporären) Ausfall von für Streaming relevanten Infrastrukturen kommen.

Vielleicht ist nach diesem Atomkrieg auch nichts mehr so wie es vorher war…bedeutet: kann sein, dass es zu Einschränkungen des Streamings der gekauften Titel kommen kann bzw. Content ab einem Punkt X nicht mehr durch den Konzern angeboten werden kann.
Oder der Konzern geht komplett pleite und kann den Serverstrom nicht mehr zahlen und somit auch leider die Medien nicht mehr anbieten…

Aber Deutschland ist ein Land, in dem Datenträger noch ein bisschen Liebe erfahren und Backups von Datenträgern finden nahezu allen Menschen auf diesem Planet äußerst sinnvoll und praktisch.

Wäre das dann nicht einfach nur „höhere Gewalt“?? :thinking: Damit hast du auch in DE vor Gericht gute Chancen! Außer, Amazon hätte dies, quasi beim Anflug der SS-20 Raketen noch flott in seinen AGBs hinzugefügt - dann wäre es arglistige Täuschung! :rofl: :rofl:

Ja, die Menschen müssen heutzutage mehr auf digitale Inhalte achten. Es ist schlimm genug, dass Amazon Prime dies tun kann. Ich bin so froh, dass Deutschland alles unter Kontrolle und Regulierung hat.

Trotz allem gebe ich @Ghandy dabei recht, dass es zumindest für uns einen Unterschied, zwischen „Leihe“ und „Kauf“ macht…und nicht nur als reines Gefühl!
Kaufen unterscheidet sich vom Leihen nach deutschem Recht (und in vielen anderen Ländern) immer dadurch, dass beim Kaufen sich Besitzrechte komplett ändern. Das gilt natürlich auch für den Erwerb von digitalen Medien…
Der Unterschied bei Amazon, dass ein geliehener Film für 48 Std. für den User anschaubar ist und ein gekaufter Film für eine unbestimmte Zeit, kann ja wohl kaum die oben genannten Unterschiede zwischen Leihen und Kaufen rechtfertigen!!
Da hätte Amazon das Prinzip mal ganz anders trennen müssen, zum Beispiel in „Leihen“ und „unbegrenztes (lifetime) Leihen“!
Durch einen Kauf erwirbt man immer Besitzrecht, selbst in den USA, welches nicht temporär beschneidbar ist!

Ja, mein Beispiel ist extrem und fällt definitiv in die Richtung „höhere Gewalt“, die im Regelfall in AGBs noch an anderer Stelle explizit erwähnt werden / aufgelistet sind.

Das grundsätzliche Problem bei diesen „Käufen“ ist, dass aus Sicht der Unternehmen primär Services und dauerhafte (aber dann ja eben doch wieder eingeschränkte) Nutzungsrechte verkauft werden.
Und das ist auch das Problem, da man einen Datenträger, den man hat einfach hat -während man bei einem digitalen Gut auf die dauerhafte Bereitstellung des Services durch das Unternehmen angewiesen ist.

Es ist meines Erachtens eine absolute, juristische Grauzone, die eben noch so grau ist, da im Regelfall die digitalen Güter langfristig / dauerhaft zur Verfügung stehen und niemandem bisher seine Spiele, Filme etc. wieder weggenommen wurden.

Ich glaube auch, dass wir Menschen nach einem mittelschweren Atomkrieg, andere Prioritäten haben werden, als nen f*cking Movie bei Prime auszuleihen oder zu kaufen! :wink:
Bei einer Kernexplosion wird doch sowieso durch den entstehenden EMP sämtliche Elektronik, wie auch TVs und Monis, zerstört!! Ich wüsste dann gar nicht, wie ich den Film schauen sollte… :rofl: :rofl:

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Für mich sind schon Tendenzen ersichtlich das die digitalen Güter ins Abonnementen-Tum gezerrt werden. Streaming macht es möglich und 5G erst recht. Und irgendwann, falls noch kein Atomkrieg ausgebrochen ist, wird alles was man kaufen will nicht einem gehören sondern man erhält per Lizenzmodell begrenzt Zugriff darauf.

Interessant wird auch werden, wie sich das Urheberrecht, das Leistungsschutzrecht ,die Meldepflichten eines Inhabers so wie die anderen Steine, die die Behörden auslegen,
zu Stolpersteinen werden können und all das und vieles mehr, was auf einen noch so zukommen wird, mittelfristig sich auf das noch momentane freie Internet auswirkt.