7.500 Euro Schadenersatz für 1.500 Usenet-Uploads

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Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 11.11.2016 17:09:
Ich gehe davon aus, die zivilrechtliche Verfolgung der reinen Downloader (also via usenet, sharehoster etc.) lohnt sich dort genauso wenig wie für die deutschen Abmahnkanzleien. Hierzulande ist einfach der Streitwert viel zu gering, dafür rühren die Herren Anwälte keinen einzigen Finger.