28 Monate Gefängnis für 10,6 Gramm Amphetamin

Kommentare zu folgendem Beitrag: Amphetamin: 28 Monate Gefängnis für 10,6 Gramm

28 Monate für 33g Amphe Strecke, EIGENBEDARF, die lediglich an seine Adresse geschickt wurden, ohne direkten Nachweis dass er es wirklich bestellt hat, bis auf eine positive Haarprobe die absolut nichts zu sagen hat. Wenn ich Schwarzgebrannten bestelle testet mich schließlich auch keiner ob ich Alhohol im Blut habe um den Kauf nachzuweisen wtf?! Völlig überzogenes Strafmaß, Danke Deutschland. „Zwei Jahre und vier Monate soll der 37-Jährige wegen seiner verweigerten Aussage, dem Tor-Browser und dem langfristigen Konsum harter Drogen ins Gefängnis.“, lasst euch das Mal auf der Zunge zergehen. Sucht hin oder her, das ist kein Grund ihn solange wegzusperren.

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Wenn es wirklich zu einem „Kalten Entzug“ gekommen ist dann sag Ich nur das dazu.

Ein Staat, der die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert hat, nach Straßburger Rechtsprechung ist in der Pflicht, kranken Gefangenen medizinische Hilfe zukommen zu lassen, und wenn er diese Pflicht versäumt, dann kann das unmenschliche Behandlung i.S.v. Art. 3 EMRK sein. Er muss dafür sorgen, dass Spezialisten die Krankheit diagnostizieren und therapieren, auf dass den besonders verletzlichen Gefangenen nicht mehr Übel angetan wird als durch den Strafzweck angezeigt. Er muss alles Nötige und Angemessene tun, und das muss er nachweisen können.

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Völlig unverhältnismäßig - irrer Richter.

Vielleicht hätte man mal lieber vom beknallten Richter vorher eine Haarprobe nehmen sollen, bevor man ihn verhandeln läßt :rofl: :rofl:

, der sowas zuläßt, macht sich der Körperverletzung strafbar.

Naja, im Grunde war das Urteil zu erwarten. Die Verhandlung fand am Schöffengericht statt, weil ja laut Artikel zwei Schöffen anwesend waren. Somit war/ist die zu erwartende Haftstrafe zwischen 2 und 4 Jahren. Alles was drunter liegt, wird am normalen Amtsgericht ohne Schöffen verhandelt.

Also hat der Angeklagte warscheinlich mehr Dreck am Stecken, als es der Artikel suggeriert. Eine einmalige Drogenbestellung im Darknet, ohne Vorstrafen, ist kein Grund jemand in U-Haft zu stecken. Hier besteht weder Verdunklungs- noch Fluchgefahr. Außerdem hat er das Zeug noch nichtmal zu Weiterverkaufen bestellt, sondern zum Eigenverbrauch. Und Konsum ansich, ist in Deutschland nicht strafbar. Nur der Besitz, der in diesem Fall allerdings gar nicht greift, weil das Paket vorher bereits eingezogen wurde. Somit hat er die Drogen nie selbst besessen.

Man könnte ihn für den Erwerb zwar dran kriegen, aber in so einem Fall ist ja noch nichtmal bewiesen, dass er selber die Drogen bestellt hat. Es kann sich ja auch um einen Scherz von jemand anderem gehandelt haben. Oder ein Bekannter hat heimlich an seinem PC die Drogen im Darknet bestellt. Das der Typ Drogensüchtig ist, ist noch lange kein Indiz dafür, dass er für die Bestellung verantwortlich ist.

Was mich noch stutzig macht ist, dass er selber zugegeben hat, seit vielen Jahren Drogenabhängig zu sein. Da er keine Vorstrafen hat, hätte das Gericht ihm eine Therapie auferlegen können. Zumal er ja selbst gesagt hat, zukünftig drogenfrei leben zu wollen. Und dafür ist bei Süchtigen eine Therapie eigentlich der beste Weg

Ich denke, dass in dem Artikel einiges fehlt. Der Angeklagte saß meiner Meinung nicht nur wegen der Drogenbestellung im Darknet vor einem Schöffengericht. Und er hätte schon gar nicht, so eine hohe Haftstrafe bekommen. Also muss noch irgendwas anderes der Grund gewesen sein, dass der Richter ihn so hart bestraft hat. Vielleicht gibts ja noch andere Fälle, die in dem Artikel nicht erwähnt sind. Und im Anbetracht mehrerer Vergehen kommt dann so eine Haftstrafe raus…

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Quellenangaben wären bei sowas halt immer sehr hilfreich. Werden Gerichtsurteile nicht grundsätzlich veröffentlicht?

Die Quelle ist im Artikel verlinkt. Das Gerichtsurteil liegt mir nicht vor.

Schon gesehen, sorry :slight_smile:

Also laut der Augsburger Allgemeinen wurde er wegen der Einfuhr einer nicht geringen Menge verklagt und da liegt das Strafmaß bei 2 bis 15 Jahren. So gesehen hat er eigentlich nochmal Glück gehabt.

Hat er das denn eingeführt? Da war ein Päckchen zu seiner Adresse unterwegs, das war alles. Das ist für mich ein klares Indiz aber noch kein Beweis für eine Einfuhr von Drogen. Oder?

Das ist der Punkt. Das Paket mit dem Stoff wurde lediglich zu seiner Adresse geschickt, das reicht evtl. gerade so für U-Haft, für mehr aber auch nicht. Sonst könnte ich ja, wenn ich jemanden für einige Zeit los werden wollte, einfach eine absurde Menge Drogen an dessen Adresse bestellen und darauf warten das er eingebuchtet wird. Ich finde es einfach krass wie hier mit der Freiheit eines Menschen umgegangen wird, der offensichtliche Probleme hat, falls er wirklich schon jahrelang abhängig ist. Die wenigsten können sich vorstellen wie es ist von irgendwas richtig abhängig zu sein und der Richter schon gar nicht, aber erstmal in Knast schicken, davon wird’s bestimmt besser :man_facepalming:t4:

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Ich verstehe die Kritik hierbei nicht so ganz. Wir reden hier von über 10gramm REINEM Amphetamin. Wikipedia sagt dazu: „Die letale Dosis beim Menschen liegt bei 1,3 mg/kg (LDLo, niedrigste publizierte letale Dosis); bei 75 kg Körpergewicht entspräche das etwa 100 mg“. Sagen wir mal 1000mg als Todesdosis. Dann könnte man mit diesen 10g 10 Menschen töten. Das hat nichts mit „ein bischen Strecke zu tun“.

Der gesetzgeber hat das klar geregelt: Ab einer „nicht geringe Menge“ fängt die Haftstrafe ab einem Jahr an. Weniger geht nicht. Ob handel getrieben wird oder nicht spielt da erstmal keine Rolle. dann kommt noch Einfuhr aus dem Ausland.

das einzige was wirklich komisch ist, as er nur aufgrund des abgefangen Paketes verurteilt wurde. Normalereise passiert das bei der „Beweislage“ nämlich nicht. Eventuell wurden Beweise auf seinem PC gefunden?

Du hast die falschen Vorstellungen von Amphetamin… Das ist kein Meth-Amphetamin. Amphetamin ist totaler Dreck, womit man noch nichtmal mit 5g reinem Stoff jemanden töten kann. Das ist stinknormales Pep/Speed, was eine viel geringere Wirkung hat als Meth.

Wikipedia kann viel schreiben… Wenn man selbst nicht die persönliche Erfahrung damit gemacht hat, dann darf man das auch nicht als Teufelszeug verurteilen.

Und eine Einfuhr wäre es ja erst, wenn er das Paket übernommen hat. Bis dahin gilt der Versender als derjenige, der das Zeug geschmuggelt hat.

Ich hab leider 15 Jahre Drogenkonsum hinter mir.

Wikipedia kann viel schreiben. D0m1ng0 aber auch (kein Angriff). ich will nicht wissen was passiert wenn ein anfänger ne 1gramm bombe reinem Stoof schluckt. Ode r wahlweise 10g gestrecktes stoff auf einmal. Da kann der Organismus schonmal kolabieren.

„Und eine Einfuhr wäre es ja erst, wenn er das Paket übernommen hat. Bis dahin gilt der Versender als derjenige, der das Zeug geschmuggelt hat.“

Ka, er wurde verurteilt…und das wahrscheinlich zurecht.

Da, würde ich sowas von in berufung gehen ich meine er hat keine vorstrafen usw, ich hätte Das so gemacht er kommt frei muss aber in eine suchtklinik gehen (geschlossene für 8wochen) … und im dann eine geldstraffe noch zusätzlich verpasst aber das grenzt schon an körperverletzung selbst Leute die sich kinderpornos runtergeladen haben kriegen da weniger strafe hefttig

Mir reicht schon der Gedanke, daß es solche Richter in allen Bereichen wie Sand am Meer gibt und immer nur die nächst-höhere Instanz bleibt, sich gegen solchen Schwachsinn zur Wehr zu setzen. Kein Wunder also, warum Rechtsanwälte in diesem System reich werden.

Rechtsverbindlicher Vertrag und spätere Bezahlung nur nach Erfolg und Vertragserfüllung - und ein Großteil dieser Schmarotzer und Parasiten wäre arm wie eine Kirchenmaus.

Dazu würde mir noch gut gefallen, wenn man das Recht hätte, solche Richter für ihren verzapften Mist verklagen zu dürfen. :sweat_smile:

ja aber mann muss eins sagen im knast lernt er wieder ein vernünftiges leben

(a) früh aufstehen
(b) kann er sein körper jetzt wieder an die arbeit gewöhnen gibt es da drinnen ja auch wens scheiß arbeit ist
(c) villeicht kommt er so jetzt von harz4 weg zeitarbeits firmen usw.
und wen er keine ausbildung hat kann er im knast auch noch machen

Im Ernst jetzt?

Sind wir jetzt schon so weit, dass wir alg2 Bezieher im Zweifel mal eben hinter Gitter stecken damit sie sich wieder ordentlich in unser wunderbares System einfügen?

Ist schon ganz schön anmaßend einfach mal so zu beurteilen wie ein „ordentliches Leben“ auszusehen hat.

Abhängigkeit ist kein Verbrechen, Arbeitlosigkeit auch nicht. Der Richter hatte einzig und allein zu beurteilen, ob der Angeklagte schuldig ist und wie das Strafmaß auszusehen hat, unabhängig von irgendwelchen Drogenabhängigkeiten oder den wirtschaftlichen Verhälnissen des Angeklagten.

Aber so dämlich dein Kommentar auch ist, warscheinlich hätte die Strafe anders ausgesehen wenn der Beschuldigte einer Arbeit nachgegangen wäre.

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Hallo Mnutsch, viel wichtiger ist doch nicht das ganze System zu kritisieren bzw. hineininterpretieren wenn wir nur einen online artikel darüber gelesen haben.

das urteil wird schon seinen Grund haben.