Kommentar von Oldie am 24.11.2017 09:40:
Um wieviel Uhr war denn der Besuch morgens bei den Revos?
Kommentar von Nur so am 29.11.2017 20:11:
Hat jmd Ahnung ob es da Abfragen bei den großen Usenet-Providern geben wird. Wo die Nutzerdatenbanken der Boards mit den Datenbanken der Provider abgeglichen werden?
Weiß jmd wie lange die ISPs die IP Adressen vorhalten und die dazugehörigen Nutzerdaten den Behörden zur Verfügung stellen?
Kommentar von Bloss so am 29.11.2017 21:04:
selbst wenn du jetzt nachsiehst, was im Usenet angeboten wird, heisst das doch noch nicht, ob der betreffende User das auch heruntergeladen hat. Dafür bräuchte es doch ein Downloadprotokoll mit Benutzernamen, Ip und Zeit. Oder sehe ich das falsch.
Kommentar von Manni am 29.11.2017 22:40:
Und vor allem was geladen wurde! Selbst mit IP und Zeiten wäre doch nicht klar was geladen wurde! Und das loggen die Anbieter wohl nicht!
Kommentar von Gerade so am 30.11.2017 12:52:
Ja genau, und das Protokoll welcher Usenetbenutzer was heruntergeladen hat haben doch die Usenetprovider. Oder sehe ich das falsch? Wenn die dann die IPs von den Foren mit denen der Usenetprovider vergleichen haben sie ja Täter…
Kommentar von am 30.11.2017 13:58:
Ja, siehst Du falsch. Denn der provider loggt Dein Volumen, aber nicht was Du lädst. Außerdem nutzt man üblicherweise SSL…
Kommentar von georg am 30.11.2017 19:50:
leider wurde die frage nicht genau beantwortet: hat ein town.ag / usenetrevo user mit einem account bei ssl-news etwas zu befürchten? wenn ssl-news nur reseller für xsnewswar, dann hat ssl-news doch nichts protokolliert oder?
und warum kommt bei keiner der ausgeschaltenen seiten die warnung der staatsanwaltschaft mehr???
Kommentar von Manni am 30.11.2017 22:55:
Hi georg, der Tenor hier geht dahin, dass der normale User nichts befürchten muss. Einen Account bei town oder den Revos zu haben ist nicht verboten, genauso wie NZB zu laden bzw. sich dafür zu bedanken. Problematischer scheint es zu sein wenn man VIP Kunde war, was wohl bei town ging und man als Kunde nochmal extra bezahlen musste um auf den Indexer zu gelangen. Das könnte ggfls. als Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung gewertet werden weil man das System quasi mit Geld unterstützt hat und man für das Geld eine Leistung erhalten hat, nämlich den exklusiven Zugang zum Indexer. Ein Account hingegen bei einem Usenetprovider wie ssl oder speeduse ist erstmal auch völlig legal. Ein Reseller hat keine eigenen Server von denen die Downloads stattfinden sondern ermöglicht quasi den Zugang zum Backend Provider, bei SSL auf XSNews und bei Speeduse auf Eweka. Dort wird laut AGBs nicht geloggt was man lädt, also keine Inhalte. Außerdem war Eweka nicht Ziel der Razzia. Bei XSNews ist es unklar weil es hieß es gab eine Durchsuchung in San Marino, da hat XS seinen Sitz. Wahrscheinlich ging es aber darum SSL als Provider hochzunehmen und nicht um XSNews selbst.
Kommentar von am 01.12.2017 13:35:
hi Manni, danke für die ausführliche antwort!
es wurde gesagt, dass man mit einem flatrate account bei ssl-news automatisch auch zugang zum town indexer bekam, auch wenn davon nichts auf der hauptseite von ssl-news stand und der user eigentlich nicht davon wusste. das kann aber trotzedem als beihilfe zur urheberrechtsverletzung betrachtet werden oder? wenn die zahlungsinfos von ssl-news gespeichert waren, käme DA auf die identität des subscribers ziemlich einfach…
Kommentar von am 01.12.2017 19:15:
Wer oder was ist DA?
Kommentar von XoXOS am 08.12.2017 17:46:
Zu diesem Report wollte ich dann doch noch anmerken, dass sich mir der Unterschied zwischen town.ag und usenet-town.com - letzteres u.a. mit eigenem kostenpflichtigem Indexer - immer noch nicht erschließt.
Unabhängig hiervon ist natürlich die Aussage, es könnten nur Revo-Logs aus der letzten Stunde vorliegen, Fake-News.
Das Beispiel von u.a. @MadMetzi zeigt wohl deutlich, dass Revo-Auswertungen schon vor 03.2017 (HDB später in 07.2017 und HD selbst erst in 11.2017 zum allgemeinen Bust) aufgezeichnet und ausgewertet worden sein mussten.
Bisher ist / war aber in der Tat auch in den (verfremdeten) offiziellen Bulletins der Verfolger immer nur von den Revos die Rede.
Kommentar von MANNI am 09.12.2017 10:55:
@XoXOS Das mit MadMetzi zeigt deutet aber auch eher in die Richtung das man es wirklich in erster Linie nur auf die Betreiber/Admins/Mods/Uploader abgesehen hatte und der normale Downloader eher unwahrscheinlich jetzt noch mit HD rechnen muss. Jetzt ist es wochenlang in den Medien und jeder ist in Aufregung. Was will man jetzt noch finden? Ausserdem wäre der Aufwand ohne Festplatten sicherzustellen bei Downloaden wirklich immens, also ich meine einzelne Downloads einzelnen Nutzern zuzuordnen und auch noch nachzuweisen und das wo die Provider keine Inhalte loggen. EWEKA loggt IPs und wann man sich eingeloggt hat und ausgeloggt hat für ca. 7 Tage, allerdings keine Inhalte. Ein Reseller wie Speeduse wird da nicht mehr haben, sonst wäre der kein Reseller:-)
Allerdings sehe ich es wirklich als grossen Schlag gegen die Usenetszene in Deutschland und man hat sein Ziel erreicht, nämlich das viele User sich in Zukunft überlegen werden, ob es das Risiko wert ist!
Kommentar von Axel am 11.12.2017 17:19:
Ist mein ISP eigentlich verpflichtet mir wahrheitsgemäße Angaben zu machen ob und wann eine Behörde oder ein Gericht meine IP-Adressen oder Nutzerdaten abgefragt hat? Das wäre ja dann schonmal ein Hinweis das noch etwas im Busch ist…
Kommentar von Axel am 11.12.2017 21:16:
Weiß jemand ob die ISPs verpflichtet sind auf Anfrage der Nutzer hin Auskunft zu erteilen ob und welche Behörde Auskunft über die IPs oder Usererdaten angefordert hat?
Kommentar von XoXOS am 12.12.2017 19:27:
@Axel: Darüber darf keine Auskunft erteilt werden. War früher ein beliebtes Spiel mit v.a. Magenta: alle paar Monate den internen Datenschutz des Providers angeschrieben mit der Bitte, unverzüglich alle gespeicherten Daten sowie evtl. Anfragen Dritter mitzuteilen. Kam immer prompt ein kompletter Auszug mit Zeiten, IPs etc. (was man damals noch so 3 Monate speichern durfte) - und dem Hinweis, dass leider keine Auskünfte über evtl. behördliche Auskunftsersuchen erteilt werden dürfen, auch nicht darüber, ob überhaupt derartiges vorliegt / vorlag.