Kommentar von Meine Meinung am 02.12.2017 14:47:
Ein Richter kann aber eine Hausdurchsuchung anordnen, weil ein Verdacht besteht und Beweise sichergestellt werden können, oder?
Insbesonderes wenn die Indentität eines Users anhand einer echten Email Adresse und/oder Zahlungsinformationen (trotz VPN) festgestellt wird?
Kommentar von Katzenfutter am 02.12.2017 20:22:
Ist ja mal wieder eine lange Diskussion :-).
Gab es hier lange nicht mehr.
Laut dem Artikel der hier verlinkt wurde, gab es Durchsuchungen im zweistelligen Bereich und jetzt sind die zuständigen Stellen erstmal beschäftigt.
Eventuell wird man an dem einen oder anderen Downloader noch mal ein Exempel statuieren.
Mehr wird für die Masse nicht passieren.
Laut dem Zeitungsbericht waren hunderte Beamte im Einsatz um knapp fünfzig Personen Zuwendung und Aufmerksamkeit zu geben.
Rein von den Kapazitäten der Ermittlungsbehörden her ist es nicht zu erwarten, das da im großen Stil etwas nachkommt.
Die zuständigen Stellen haben nicht nur die Aufgabe Downloader zu erschrecken, sondern müssen sich auch um richtige Kriminelle kümmern.
Geht es ähnlich zu wie bei Boerse.bz und der Seite wo Lars seine HD hatte, dauert es Jahre bis es zu Anklagen kommt.
Einige minderschwere Fälle, von den jetzt schon Betroffenen, werden vielleicht zeitnah einen Strafbefehl bekommen und sollten schon mal schauen welcher neue Rechner für die nächsten fünf Jahre reicht.
Es könnte nicht verkehrt sein, je nach vorgefundener Beweissituation, diesen nicht zu akzeptieren und mal zu schauen ob es überhaupt zu einer Anklage oder Verurteilung kommt.
Obiges ist nur unter Hinzuziehung eines Anwaltes zu empfehlen und wenn man Nerven wie Stahlseile hat :-).
Ein verschlüsseln, härten und bereinigen der eigenen EDV ist immer sinnvoll. Ganz unabhängig von HD’s oder eigenem kleinkriminellen Verhalten.
Auch der Aberglauben, das eine VPN-Verbindung, schützt sollte mal überdacht werden. So wie dieser Begriff im Zusammenhang mit Sharehostern, Foren und ähnlichem verwendet wird. Baut man über eigene Server, die nicht kompromittiert sind, zwischen einzelnen Standorten sichere Verbindungen auf, ist das eine ganz andere Geschichte.
Hat man einen DSL-Anschluss, bringt ein regelmäßiges reconnecten ähnlich viel oder wenig je nach Standpunkt, solange noch keine Vorratsdaten erhoben werden.
Die Wenigsten werden ihren VPN-Anbieter bar bezahlen und diesen Anbieter jeden Monat wechseln. Das wäre das Mindeste, um zu verhindern, das man erwischt werden kann.
Spätestens bei einer Anfrage von berechtigten Stellen wird da mitgeloggt. Einfach mal die AGB’s durchlesen.
Kommentar von GVU-Mitarbeiter am 03.12.2017 02:18:
Also, ich möchte wirklich bei der GVU dieser Tage arbeiten… Die kommen zur Zeit voller Vorfreude jeden Morgen ins Office. Ich stelle mir einen Montag morgen so vor:
Dummy1: Hast Du schon dem Boss erzählt, dass die deutsche Szene total tot ist? Es ist nicht einmal eine TV-upload mehr irgendwo zu bekommen! Und, die schieben alle Panik!
Dummy2: Ja, cool! Lass uns noch ein wenig Oel ins Feuer giessen. Vielleicht kriegen wir noch ein paar mit dem „Selbstanzeige“-Trick. Ich werde mal etwas a la „Reuiger Sünder“ posten - ein bisschen garniert mit „ich komm besser davon mit einer Selbstanzeige“. Ich nehme einfach so einen NFB Namen, vielleicht „Denis“ oder „Rico“ und mach dann auf „reuigen Sünder“.
Dummy1: Ja, aber nicht zu drastisch - vergiss nicht unsere Zielvereinbarung 2018. Wir muessen auch noch ein paar für nächstes Jahr haben!
Dummy2: Klar, kein Poblem! Ich poste nur etwas am Freitag - dann ist das Wochenende versaut. Ausserdem hebe ich mir den Photoshop-Durchsuchungsbefehl für nächste Woche auf. Wir müssen nur noch für Weihnachten irgendeinen Kracher vorbereiten…
Dummy1: Und die Ausssage des Anwalts anzweifeln…
Dummy 2: Jau! Frohe Weihnacht!
Dummy 1: Frohe Weihnacht!
Kommentar von Kasim am 03.12.2017 09:49:
Ich denke es ist an der Zeit einen eigenen, zusammenfassenden, gut recherchierten Blog zu erstellen, der mit der hier geposteten (mutwilligen?) Verwirrung mit Tendenz zum Realitätsverlust aufräumt:
Kommentar von MadMetzi am 03.12.2017 11:45:
So jetzt denkt euch was ,
Mich würde ja auch interessieren wer der Maulwurf ist aber ob das bei meiner Sache genannt wird, keine Ahnung. Smartphones habe ich seit Montag wieder und laut Aussage des Beamten ist die Ermittlungsakte abgeschlossen und auf dem Weg zum Staatsanwalt. Ich denke nächste oder übernächste Woche hat sie mein Anwalt und dann sehen wir weiter. Ich kann „leider“ keinen über die Klinge springen lassen um meinen Arsch zu retten weil ich keinen von den anderen im Real Life oder so kenne.(Ironie) Schönen Sonntag noch und viel Spaß beim puzzeln meines HDB.
Kommentar von Tom am 03.12.2017 14:19:
@ Lars könntest du nicht evt. mal den Solmecke zu dem Thema interviewen? Besonders was die ganzen Fragen der User betrifft? Ihr habt ja in Vergangenheit schon öfter gute Interviews gemacht.
Kommentar von am 03.12.2017 14:20:
Danke Metzi für die Scans.
Nachdem ich das gelesen habe muss
So wirklich klar scheint den Behörden ja nicht zu sein wie das Usenet funktioniert. Wenn ich lese „Erwerb eines Download Guthabens beim Board Sponsor“ nötig und Download nur darüber exklusiv nötig , dann zweifele ich doch etwas am Fachwissen der ermittelenden Behörden.
Und nachdem ich das gelesen habe glaube ich auch dass der Oberstaatsanwalt Alexander Badle 1:1 die Aussage gegenüber der Presse so getroffen hat. Ob aus Kalkül oder Unwissendheit sei mal dahingestellt.
Kommentar von am 03.12.2017 16:09:
Das bemerkenswerteste an diesem Beschluss ist für mich, das auf PMs zugegriffen wurde.
Dazu gibt es 4 Möglichkeiten.
Erstens als Benutzer des Accounts MadMetzi.
Zweitens über die Datenbank selbst.
Drittens gibt es Hacks mithilfe sich Admins oder andere berechtigte als dieser User einloggen können, ohne das PW zu kennen.
Viertens gibt es Hacks die Admins oder Berechtigten erlauben PMs der User zu lesen.
Ich halte weder Punkt Eins noch Punkt Zwei für recht wahrscheinlich.
Schlußfolgernd existierte also ein zusätzlich eingebundener Hack, der das Revoboard um von den Boardentwicklern nicht vorgesehene Möglichkeiten erweiterte. Eben entweder als dieser User einzuloggen um zu sehen was dieser User sehen kann, oder um generell alle PMs lesen zu können.
Beides ein schwerer Vertrauensmissbrauch der Betreiber und letztendlich mit ausschlaggebend um User wie MadMetzi zu belasten.
Kommentar von am 03.12.2017 16:17:
Was willst du den noch weiter hören, was soll er den noch weiter sagen was nicht sowieso schon hier geschrieben wurde ?
Was genau die Staatsanwaltschaft plant weiß auch Herr Solmecke nicht, der kann da auch nur spekulieren.
Falls du spezielle Fragen hast die genau auf dich zutreffen, kannst du auch auf der Solmecke Seite dirket fragen.
Kommentar von XoXOS am 03.12.2017 17:06: @MadMetzi: Sei bedankt, und dir die besten Wünsche.
Fazit:
Beschluss aus 07.2015 (Ermittlungen also deutlich früher) ==> man hat Usenetrevolution.info also schon länger im Auge (mit, wie schon vermutet, GVU-Vorarbeiten)
Ganz klarer Vorwurf: (nicht Download von nzb o.ä. sondern) Beteiligung an den Boardaktivitäten durch insbesondere durch Eintstellen urheberrechtlich geschützter Literatur. (Hatte Metzi ja schon eingeräumt, wie auch Chat-Beteiligung - s. u. 3.)
Auswertungen der GVU … und detaillierte Analysen der Internetplattform der Revos … und persönlicher Nachrichten. Das bedeutet also, dass man schon weit vor dem Bust tatsächlich Zugang zu den Inhalten und Daten haben musste, was erneut auf einen Maulwurf oder einen Hack (s.u.5.) hindeutet.
Metzi könnte also tatsächlich einer von den 6 Betroffenen aus dem AG-Bezirk Essen sein
Das würde mich jetzt mal rigoros (RicoRos, R.I.P.) interessieren, was jetzt genau die Vorabeiten der GVU waren (mit Geldströme-Überwachung wäre es da ja wohl nicht allein getan; was hätte die GVU da auch schon selbst überwachen können). Ob dabei zufällig und vorsätzlich die Straftatbestände von Ausspähen und Co. (§§ 202 a. ff. StGB) insbesondere durch die GVU verwirklicht worden sein könnten? Ich hoffe, die beteiligten Ermittler werfen da auch mal einen Blick drauf. Aber vielleicht hat die GVU die Ermittler auch nur auf die nzbs, die Memberbeiträge und die Provisions-Provider aufmerksam gemacht, weil das auf umfassende gewerbliche Verwertung hindeutet.
Die Gründe im Beschluss scheinen tatsächlich darauf hinzudeuten, dass man sich ggf. auch noch an die bei SSN und Speed zahlenden Members halten könnte, weil die bezahlt haben (Beteiligung) und man da auch eher einen Zusammenhang zwischen nzb-Download und anschließendem Dateidownload herstellen kann (die Überwachung war ja offenbar schon länger in Gang). - Und dann könnten ja auch zahlende Members auch durch das Laden der nzbs den Download durch den Client sofort bei SSL und Speed ausgelöst haben (mit Client verknüpfte Dateiendung).
Bei alledem geht es offensichtlich um unerlaubte GEWERBLICHE Verwertung bzw. deren Unterstützung.
„6. Die Gründe im Beschluss scheinen tatsächlich darauf hinzudeuten, dass man sich ggf. auch noch an die bei SSN und Speed zahlenden Members halten könnte, weil die bezahlt haben (Beteiligung) und man da auch eher einen Zusammenhang zwischen nzb-Download und anschließendem Dateidownload herstellen kann (die Überwachung war ja offenbar schon länger in Gang). – Und dann könnten ja auch zahlende Members auch durch das Laden der nzbs den Download durch den Client sofort bei SSL und Speed ausgelöst haben (mit Client verknüpfte Dateiendung).“
Und wie soll das dann funktionieren? Dann bräuchte man doch noch immer Downloadprotokolle.
Und das „durch das Laden der nzbs den Download durch den Client sofort bei SSL und Speed ausgelöst haben (mit Client verknüpfte Dateiendung)“ verstehe ich inhaltlich nicht.
Kommentar von am 03.12.2017 18:18:
Ich glaube XoXOS will mit Punkt 6 auf den Vorwurf hinaus, sich durch Beitrage an der Urheberrechtsverletzung beteiligt zu haben. Ich kann es aber immer noch nicht nachvollziehen, wie der User geschnallt haben soll, dass er das er sich der Beihilfe schuldig macht. Ein Provider ist ja nicht illegal und die Boardnutzung auch nicht. Und Werbung wird überall im Usenet gemacht. Und man hat ja keinen Vertrag abgeschlossen mit dem Board oder dem Provider wo gesagt wurde und weil du jetzt das zahlst darfst du unsere Board benutzen! Bei SSL News gab es ja wohl sogenannte VIP Zugänge, da kann ich das noch irgendwie nachvollziehen den Vorwurf…
Kommentar von Dieter S. am 03.12.2017 18:28: @MadMetzi: Danke für die Scans und drücke dir die Daumen für die Zukunft!
Krass finde ich, dass so viele Sachen beschlagnahmt werden sollten: Monitor und Tastatur und Maus + Verkabelung? Modem und Router? TV-Gerät? Was zum Teufel wollen sie von einem Fernseher erfahren???
Ich finde das Ganze eine schikane und eigentlich eine Einschüchterung… Abseits des verloneren Rufs bei den Nachbarn, die bestimmt mitkriegen, wenn 8 Polizeibeamte sämtliche Gegenstände aus einer Wohnung rausschleppen.
Kommentar von Manni am 03.12.2017 18:29: @XoXOS Der Beschluss ist von 07/2017 nicht 2015. Das ist also noch nicht soo lange her;-)
Den Punkt 6. kann ich auch nicht nachvollziehen. Zitat:Und dann könnten ja auch zahlende Members auch durch das Laden der nzbs den Download durch den Client sofort bei SSL und Speed ausgelöst haben (mit Client verknüpfte Dateiendung).
Wann und wie und ob es nach dem Download der NZB weitergeht bestimme doch ich und nicht der Client…
Kommentar von Tom am 03.12.2017 20:24:
Weil sich der Wissenstand seit dem ersten Podcast ( und den ganzen Artikeln hier auf der Seite ) und dem ersten Video von Solmecke doch verändert hat.
Kommentar von XoXOS am 03.12.2017 20:42: @Manni: Natürlich 2017 (vertippt). Die eigentlichen Aktivitäten, die vorgeworfen werden, lagen natürlich noch deutlich früher.
@Manni und @Anonymous: Gemeint habe ich, dass man nzb-Dateien wie alle anderen Dateien zunächst mal downloaden kann, dass es aber mit Sicherheit Leute gibt, die die Dateien mit Endung .nzb unmittelbar mit ihrem jeweiligen Client verknüpft haben. Wenn dann um 15.03 h die .nzb auf dem Revo-Server angeklickt wird, öffnet sich bei denen sofort der Usenet-Client zum Download der Zieldateien über den jeweiligen Usenet-Provider. Haben die Ermittler tatsächlich die Logs der Revos und der Promo-Provider der Revos schon länger zur Verfügung, braucht man für diese Fälle nur zu checken, ob für das Revo-Member mit Promo-Zugang und nzb-Download um 15.03h auch ein zeitnaher Usenet-Download um 15.03h losging. (Also nur bei den Members, die auch den Zugang bei den nahestehenden und wohl ebenfalls überwachten Providern haben bzw. hatten).
Kommentar von am 03.12.2017 20:47:
Damit wäre ich auch einverstanden… Es gibt so viele neue Sachen, die ans Licht kamen. Ein Update wäre mehr als willkommen
Kommentar von Manni am 03.12.2017 21:03: @XoXOS Aber das beweist doch auch noch nichts. Ohne Logs der Inhalte und das ginge nur auf den Servern der Back End Provider(z.B. EWEKA, die aber sagen sie loggen keine Inhalte) könnte man zwar sagen der Download einer Datei hat zeitnah zum Download einer NZB stattgefunden. Aber wer will denn beweisen das das in dem Moment diese NZB war und nicht irgendeine von vor Stunden, oder Tagen oder was von wo ganz anders her…
Das kann ich mir ehrlich nicht vorstellen…
Was sollte denn dann auch bestraft werden oder gar abgemahnt werden? Irgendeine Datei, die zufällig zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie eine NZB heruntergeladen wurde? Ich glaube soweit ist unsere Rechtsprechung(noch) nicht…