Tarnkappe.info: Hausdurchsuchung wegen angeblichem Drogenhandel

Nun @ghandy, wieso fand denn nun eine Hausdurchsuchung statt?
Was ist mit der Akteneinsicht, da würde ich mal Druck machen, insbesondere
wenn man unschuldig ist.

Eine Hausdurchsuchung kann aus unterschiedlichen Gründen durchgeführt werden:

  • Drogen

Ein häufiger Grund, warum eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, ist die Suche nach Drogen. Dabei werden die Beamten nach den Drogen selbst suchen, beispielsweise Cannabis, Heroin oder Amphetamine, aber auch nach Utensilien, die im Zusammenhang mit Drogenkonsum bzw. -handel stehen, darunter Feinwaagen oder Verpackungsmaterial. Gesucht wird aber auch beispielsweise nach Listen mit Angaben zu Käufern und Verkäufern, nach einem Handy mit den entsprechenden Kontaktnummern und nach Chat-Verläufen, die Aufschluss über den Erwerb oder den Handel mit Drogen geben können.

  • Darknet Bestellung

Wird das Darknet dazu genutzt, um Drogen zu bestellen, gibt der Käufer meist nicht mehr als die Empfängeradresse über sich preis. Diese dient den Ermittlungsbehörden als Anhaltspunkt, um entsprechende Eingriffsmaßnahmen vorzunehmen. Die Empfängeradresse ist als Anfangsverdacht ausreichend .

Die Beamten werden bei der Hausdurchsuchung nach den Betäubungsmitteln selbst sowie nach Bestellunterlagen suchen, ebenso wie nach anderen Gegenständen, die als Nachweis über den Erwerb oder den Handel mit Betäubungsmitteln dienen.

Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Hausdurchsuchung zunehmend sinkt, je länger die Drogenbestellung im Darknet bereits zurückliegt. Denn je mehr Zeit zwischen Bestellung und Durchsuchung liegt, umso geringer ist die Chance, entsprechende Beweismittel zu finden.

Und auch bei nur sehr geringen Mengen an im Darknet bestellten Betäubungsmitteln ist die Wahrscheinlichkeit für eine Hausdurchsuchung nicht sehr hoch, da auch immer auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden muss.


Darknet(© sunnyboy92 / fotolia.com)Aber nicht nur Drogen können im Darknet bestellt werden. Eine Hausdurchsuchung ist auch dann möglich, wenn aufgrund der kriminalistischen Erfahrung der Ermittlungsbehörden davon ausgegangen werden kann, dass die Hausdurchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln von Straftaten im Darknet führt. Gesucht werden kann neben Drogen daher beispielsweise auch nach Falschgeld oder Waffen.

Zudem werden die Beamten versuchen, Zugriff auf die Datenträger des Beschuldigten zu erlangen. Eine Beschlagnahme sämtlicher Datenträger in der Wohnung ist sehr wahrscheinlich. Die Beamten haben es dabei nicht nur auf Datenträger abgesehen, auf denen sich konkrete Beweismittel finden lassen, sondern auch auf solche, auf denen Bitcoins gespeichert sind.

Anders als bei Betäubungsmitteln, die zum Konsum bestellt wurden und daher sehr wahrscheinlich nach einer gewissen Zeit nicht mehr aufzufinden sind, kann bei Darknetbestellungen von Falschgeld und Waffen jederzeit mit einer Hausdurchsuchung gerechnet werden . Bei Waffen wird allein schon wegen des Aspekts der erhöhten Gemeingefährlichkeit eine Hausdurchsuchung durchzuführen sein.

  • Filesharing

Filesharing, worunter das illegale Verteilen von Software zu verstehen ist, stellt eine Form der Urheberrechtsverletzung dar, die bei den Unternehmen der Unterhaltungsindustrie zu erheblichen Schäden führt. Dabei gilt anzumerken, dass Nutzer von Tauschbörsen üblicherweise nicht damit rechnen müssen, dass die Polizei zwecks Hausdurchsuchung vor der Tür steht.

Was das Nutzen von Tauschbörsen angeht, nutzen die Geschädigten in der Regel Abmahnungen , um ihre Ansprüche geltend zu machen. Eine Hausdurchsuchung wegen Fliesharing wird daher eher selten vorgenommen.

Geschädigte haben die Möglichkeit, sich direkt an den Internetprovider zu wenden, um Auskunft über die Täter zu erhalten. Dadurch wird eine Hausdurchsuchung in aller Regel obsolet. Kommt es dennoch zu einer Durchsuchung wegen Filesharing, bei der die Beamten auf das Auffinden von Beweismitteln aus sind, wird es zur Beschlagnahme des Computers kommen.

Berücksichtigt werden kann auch, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen erst ab einer gewissen Anzahl an Verstößen gegen das Urheberrecht aufnimmt. Hierbei können 300 Filme oder 2000 Songs als Richtwert zur Orientierung herangezogen werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Auch wenn eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Filesharing nicht zu den am häufigsten durchgeführten Maßnahmen gehört, ist eine Durchsuchung dennoch nicht gänzlich auszuschließen. Reagiert der Betroffene nicht, weigert er sich, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder kann weiterhin von illegalen Aktivitäten ausgegangen werden, kann es zu einer Klage durch den Geschädigten kommen. Eine Hausdurchsuchung kann dann dazu dienen, Beweise sicherzustellen.

  • Urheberrechtsverletzung

In der Regel sehen es die Geschädigten einer Urheberrechtsverletzung nicht auf ein Strafverfahren ab. Ihnen kommt es üblicherweise vor allem darauf an, ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen, hierzu gehören vor allem Unterlassung und die Zahlung von Schadensersatz . Um eben diese zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen, wird das Mittel der Abmahnung genutzt.

Gänzlich ausgeschlossen werden kann eine Hausdurchsuchung nicht, aber die Wahrscheinlichkeit dafür sollte realistisch eingeordnet werden. Beim Herunterladen von Musik im Netz, ist wohl nicht mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen, wenn der Share-Ordner nicht mehr als einige Hundert bis zu 1.000 Titel umfasst.

Auch bei Computerspielen oder Erotik-Filmen ist eine Hausdurchsuchung nicht allzu wahrscheinlich, wobei die Wahrscheinlichkeit bei Erotik-Filmen noch am höchsten liegen dürfte, da hier angenommen wird, dass die Filme nicht nur heruntergeladen, sondern auch verbreitet werden, wodurch neben der Urheberrechtsverletzung auch der Tatbestand der Verbreitung pornografischer Schriften erfüllt wäre.

Voraussetzungen und Polizei Rechte bei einer Hausdurchsuchung

Art. 13 GG stellt die Unverletzlichkeit der Wohnung sicher.


Polizei (© abr68 / fotolia.com)Daher gelten für die Hausdurchsuchung besondere Vorschriften, damit diese rechtmäßig durchgeführt werden kann, denn es handelt sich hier immer um einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen.

Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss?

Als wichtigste formelle Anforderung für die Hausdurchsuchung ist die richterliche Durchsuchungsanordnung zu sehen. In § 105 Absatz 1 Satz 1 StPO heißt es hierzu: „Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden.“ Der richterlich angeordnete Durchsuchungsbeschluss besitzt eine Gültigkeit von höchstens sechs Monaten . Mit ihm wird die Berechtigung für eine einmalige Durchsuchung erteilt. Es ist gestattet, die Durchsuchung kurzzeitig zu unterbrechen, sie darf sich aber aufgrund von Unterbrechungen und Pausen nicht über mehrere Tage erstrecken .

Während also grundsätzlich Durchsuchungen richterlich angeordnet werden müssen, ist dies in Ausnahmefällen auch durch den Staatsanwalt oder dessen Ermittlungsperson , mithin der Polizei, möglich, wenn es sich um Gefahr im Verzug handelt. Von Gefahr im Verzug ist auszugehen, wenn der Zweck der Maßnahme gefährdet werden würde, würde man auf die richterliche Anordnung warten.

Fachanwalt.de-Tipp: Werden die eigenen Räumlichkeiten eines Verdächtigten bzw. Verurteilten durchsucht, um diesen zu ergreifen, wird keine besondere Durchsuchungsanordnung benötigt, wenn gegen den Betroffenen ein Haftbefehl vorliegt.

Uhrzeit

Prinzipiell gilt, dass Hausdurchsuchungen nicht zu sogenannten Unzeiten durchzuführen sind. Für den Sommer gilt es daher, dass Durchsuchungen zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens nicht erlaubt sind. Im Winter hingegen sind keine Hausdurchsuchungen zwischen 21 Uhr und 6 Uhr erlaubt. Als Winter gilt dabei die Zeit von Oktober bis März. Hausdurchsuchungen sind weiterhin auch am Wochenende möglich.

Fachanwalt.de-Tipp: Sollen Durchsuchungen außerhalb der genannten Durchsuchungszeiten vorgenommen werden, wird dafür eine besondere gerichtliche Anordnung benötigt.

Hausdurchsuchung ohne Anwesenheit

Eine Hausdurchsuchung kann auch dann vorgenommen werden, wenn die betreffende Person nicht zuhause ist. Eine Hausdurchsuchung in Abwesenheit ist also durchaus möglich. § 106 Absatz 1 StPO sagt hierzu: „Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.“

Welche Räume dürfen durchsucht werden?

Gemäß den §§ 102 ff. StPO ist die Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume möglich. Zu verstehen sind darunter alle Räumlichkeiten , die der Verdächtige tatsächlich innehat. Die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle, er muss nicht einmal das Hausrecht innehaben.

Zudem wird eine Hausdurchsuchung nicht nur in tatsächlichen Wohnräumen durchgeführt. Durchsucht werden auch Betriebs- und Geschäftsräume , aber auch Hotelzimmer oder das befriedete Besitztum .

Strafrecht (© p365de / fotolia.com)
Strafrecht (© p365de / fotolia.com)Nicht erfasst vom Begriff der Wohnung sind Haftzellen sowie Besucherräume einer Justizvollzugsanstalt .

Handy durchsuchen

Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2005 dahingehend geäußert, dass Mobiltelefone nur bei schweren Straftaten ausgewertet werden dürfen. Es kann also etwa dann zulässig sein, das Handy zu beschlagnahmen, wenn wegen Mordes, Steuerhinterziehung oder einer anderen entsprechend schweren Straftat ermittelt wird.

Auto durchsuchen

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung kann auch das Kraftfahrzeug des Betroffenen durchsucht werden zur Auffindung von Beweismitteln.

Ablauf

Hausdurchsuchungen werden häufig in den frühen Morgenstunden durchgeführt, wie bereits oben erwähnt, gibt es aber Zeiten, an die sich die Beamten halten müssen. Durch die Staatsanwaltschaft wird ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt.

Aus diesem geht hervor, gegen wen sich das Ermittlungsverfahren richtet, wo genau gesucht werden soll und ob sich die Durchsuchung um ein bestimmtes oder um generelle Beweismittel dreht. Neben den Beamten, dem Staatsanwalt und dem Vertreter der Stadt, kann auch ein Hund anwesend sein. Drogenspürhunde werden eingesetzt, um Rauschgift ausfindig zu machen.

Eigene Rechte und Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

Betroffenen Personen wird geraten, den Beamten die Türe zu öffnen, da sonst ein Schlüsseldienst hinzugezogen wird. Es besteht eine Duldungspflicht , jedoch keine Mitwirkungs- oder Auskunftspflicht . Es sollte nach einer Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Durchsuchungsprotokolls gefragt werden.

Der Betroffene sollte seinen Anwalt kontaktieren , jedoch muss die Polizei nicht bis zum Eintreffen des Anwalts mit der Hausdurchsuchung warten. Der Anwalt kann aber telefonisch mit dem Einsatzleiter verbunden werden, um mit der Situation vertraut gemacht zu werden.

Es ist ratsam, dass sich Betroffene während der Hausdurchsuchung kooperativ zeigen. Zur vorgeworfenen Tat sollte jedoch geschwiegen werden. Betroffene haben zudem das Recht, sich die Dienstnummern der beteiligten Beamten geben zu lassen und diese zu notieren. Zudem haben Betroffene das Recht, der Durchsuchung beizuwohnen , so können sie selbst darauf achten, dass nur die Maßnahmen durchgeführt werden, die durch den Durchsuchungsbeschluss gedeckt sind.

Zudem sollte Widerspruch sowohl gegen die Untersuchung als auch gegen eine mögliche Beschlagnahmung eingelegt werden, was im Protokoll zu vermerken ist. Die Person, die von der Hausdurchsuchung betroffen ist, sollte den Beamten gegenüber freundlich, aber bestimmt sein. Auch sollten die Beamten nicht an der Durchführung der Durchsuchung gehindert werden.

Fund

Bei der Hausdurchsuchung wird die Polizei sowohl konkrete Funde , wie z.B. Drogen, als auch etwaige Beweismittel sichern. Ist die Durchsuchung endgültig beendet, gilt es, sich unbedingt ein Verzeichnis aller Funde sowie sämtlicher gesicherten Gegenstände anfertigen zu lassen. So wird sichergestellt, dass einem im Nachhinein im Verfahren nichts angehängt wird, was nicht schriftlich festgehalten wurde.

Drogenfund


Ermittlungsverfahren (© sharpi1980 / fotolia.com)Läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, sind Hausdurchsuchungen keine Seltenheit.

Durch die Staatsanwaltschaft wird gegen den Betroffenen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sollte sie Kenntnis von Tatsachen erlangen, durch die sich ein begründeter Verdacht ergibt, dass eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz vorliegt.

Geht man davon aus, dass in den Räumlichkeiten des Betroffenen noch Drogen zu finden sind, wird es zu einer Hausdurchsuchung kommen.

Zufallsfund

Unter Zufallsfunden versteht man Beweismittel, die für eine andere strafrechtliche Untersuchung von Relevanz sein können. Es ist grundsätzlich auch zulässig, Zufallsfunde zu Ermittlungszwecken zu verwerten. Dafür müsste für das Auffinden der Gegenstände des Zufallfundes der Durchsuchungsbeschluss auch ausreichend gewesen sein.

Fachanwalt.de-Tipp: Die gezielte Suche nach Zufallsfunden ist unzulässig!

Hausdurchsuchung ohne Fund

Sollte nichts gefunden werden im Rahmen der Hausdurchsuchung, kann sich der Betroffene auf § 107 Satz 2 StPO berufen: „Auch ist ihm auf Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände, falls aber nichts Verdächtiges gefunden wird, eine Bescheinigung hierüber zu geben.“

Anspruch auf Schadensersatz

Sollte die betroffene Person die Tür nicht selbstständig öffnen, kann die Polizei diese aufbrechen oder durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen. Ein Ersatz des Schadens wird dann vorgenommen, wenn es zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch kommt oder wenn die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens ausbleibt . Den Betroffenen steht ab einer Schadenssumme von 25 Euro ein Anspruch auf Entschädigung zu. Dieser muss innerhalb eines Monats beim Amtsgericht geltend gemacht werden.

Sowas nennt man Paradoxum…

2 „Gefällt mir“

Soviel Mühe für Noppes?!?

  • Wann = geklärt seit Stunde NULL!
  • Warum = seit Tag 1 geklärt!
  • Wer dahinter steckt = zu 99% klar!
  • Akten sind auf’m Weg zum Lars (bzw. sein Rechtsverdreher) = geklärt!

Deine restlichen (echt viele) Sätze wurden mindestens schon in ca. 2000 anderen Threads seit Bestehen durchgenudelt !
WARUM also so viel Aufwand ??

:ok_hand::satellite:

Ihr beschwert euch über eine angeblich ungerechtfertigte Hausdurchsuchung, prangert aber selber Leute an die es angeblich gewesen sein sollen, seit euch nur zu 99% sicher? Google mal Doppelmoral, vielleicht hilft es ja.

1 „Gefällt mir“

Es wurden keine Realnamen sondern nur ein Pseudonym genannt. Bei der Polizei haben wir keine Anzeige erstattet. Du vergleichst hier Birnen mit Äpfel, mein Guter.

Wie wir erfahren haben, hat der Inhaber des Pseudonyms so eine Nummer schon einmal abgezogen in seinem betrieblichen Umfeld. Okay, das ist immer noch ein Indiz und kein Hinweis, weswegen wir auch nichts weiter unternommen haben. Es zeigt aber deutlich, welch Geistes Kind er ist.

1 „Gefällt mir“

@vip
Habe deine Kommentare sonst gern verfolgt.
Soviel Mühe für Noppes ?!

Eigentlich habe ich @ghandy um Antwort gebeten, nicht dich!
Wieso du so blöd auf meinen Kommentar antwortest ist mir nicht ganz klar.
Du schreibst zu allen Artikeln deine Kommentare. Hab ich dich deswegen kritisiert?
NEIN

Es war kein Aufwand diesen Text einzusetzen, wobei es hier mit Copy & Paste getan
ist. Dieser Text zeigt in komprimierter Form an, warum es Hausdurchsuchungen gibt,
und enthält paar Tipps. Für einige sicherlich nützliche Tipps.

Warum soviel Aufwand, das sagt gerade der richtige…
Manchmal ist weniger mehr, bedenke das auch bei deinen Texten.
DANKE

Warum - Seit einem Tag geklärt !
Geht es auch mal genauer mit deiner Antwort?

Akten sind auf dem Weg zu Lars
Seit wann bist du sein „Laufbursche“?

Die anderen Textinhalte wurden 2000 mal durchgekaut?
Wo bitte schön?

@vip , mein Beitrag ist wesentlicher nützlicher als dein Aufguss…

PS. Noch eins, wenn ihr zu 99% sicher seit, wer dahinter steckt, wieso
zeigt ihr den nicht bei der Polizei an! Ihr verdächtigt und spekuliert
und wisst mutmaßlich gar nichts.

Auf solchen „Moderator“ kann man getrost verzichten.

1 „Gefällt mir“

zum ersten es werden keine user mods oder andere beleidigt solltest du es wieder tun werde ich dir eine verwarnung übergeben in form von einer roten karte zum zweiten liegt es an dir :wink:

Du schreibst es doch selber das Ihr nur ein Pseudonym habt der sowas angeblich schon mal abgezogen hat, das ist für mich nicht mehr als Hören Sagen und hat für mich mit Journalismus nichts zu tun, entweder man weis was oder man weis nichts, auch wenn es ein Pseudo ist, prangert man nicht einfach irgendwelche Leute an.

lies dir doch mal diesen Geistigen Müll hier durch, du lässt dich viel zu leicht manipulieren und verbreitest irgendwas ohne handfeste Beweise.

Das ganze Thema hat für mich keinen wirklichen sinn. Halt dich doch einfach mal an die Fakten, ja es ist scheiße unschuldig angeprangert zu werden, aber welches recht nimmst du dir hier raus. Denk mal drüber nach und hinterfrag dich mal selber, wenn du so weiter machst schadest du dir nur selber.

Und bei @VIP frag ich mich echt, ob du irgendwie verliebt in @Ghandy bist, deine Kommentare sind meiner Meinung nach die Überflüssigsten hier auf der Seite, nimm doch seine Handynummer aus dem Impressum da kannst du ihm meiner Meinung nach besser den Hintern küssen.

Kritik muss man äußern können, was du machst ist meiner Meinung nach total überflüssig, du redest @Ghandy nach seinem Mund und verhältst dich wie ne eifersüchtige Ehefrau.

1 „Gefällt mir“

hier sind viele user überflüssig aber vip und ghandy nicht also ball flach halten und weiter machen :popcorn:

Hey @volume
Berechtigte Kritik sollte immer angebracht sein, wenn was nicht rund läuft.
Und diese Geschichte ist unrund. Entweder hat man Fakten oder hält den Ball
flach…

So einfach ist das.

1 „Gefällt mir“

ohje, noch so ein Online Pirat der keine Kritik zu lässt, wo genau ist denn die Beleidigung bei @anon17516880 vielleicht solltest du mal den Unterschied zwischen Kritik und Beleidigung erkennen, danach kannst du weiter anderen den Hintern pudern.

1 „Gefällt mir“

Ein Blog ohne User stell ich mir sehr spannend vor, was macht Ihr denn wenn nur noch Mods hier schreiben. Wird bestimmt recht spannend werden.

So. Können wir zum Thema des Thread zurück kommen, bitte? Danke!

@Kritiker

Dann würde der kritisierte Teilnehmer gerne auch mal etwas dazu sagen:
Ich kann dich zu deiner Aussage nur beglückwünschen, denn wofür ich ca. 800 Kommentare gebraucht habe, um die Überflüssigkeit klar werden zu lassen, dass hast du @Kritiker schon mit deinen ersten beiden Aussagen hier im Forum geschafft! :ok_hand:

Wem ich zu welcher Zeit den Hintern küsse (oder auch nicht), lässt du auch mal besser meine eigene Sache sein! Ich mische mich schließlich auch nicht dabei ein, wenn du bei deinem ersten Auftritt hier, nichts besseres zu tun hast, als die Arbeit anderer Personen in den Dreck zu ziehen, ohne dabei selber vorab irgendwelche Leistung erbracht zu haben…
Sich mit der Arbeit und den Federn anderer Mitmenschen zu schmücken, zum Beispiel durch ein Anonymous-Logo, passt allerdings perfekt zu meiner vorigen Aussage!

Natürlich ist der Unterschied zwischen Kritik und Beleidigung recht fließend! Hingegen nicht fließend ist der Punkt, dass du subjektiv entscheidest, wann du die Kritik oder die Beleidigung für deine eigenen Belange einsetzt…
Unter Kritik versteht man die Beurteilung eines Gegenstandes oder einer Handlung anhand von definierten Maßstäben. Da deine Aussage „den Hintern zu küssen“ sich von solchen Maßstäben sehr weit distanziert, bleibt dann im Ergebnis nur noch die Beleidigung übrig in deinen Sätzen!
Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person. Eine Beleidigung erfordert gemäß deutscher Gesetze, aber auch deiner eigenen Erziehung, dass der Beleidigende dies mit bedingtem Vorsatz absolviert!
Der Beleidigende muss daher zumindest erkennen, dass er einen anderen beleidigt, und die hiermit verbundene Herabsetzung als Folge seines Handelns billigend in Kauf nehmen. Das halte ich mal als Pluspunkt deinerseits fest, da eine selbst reflektierte Handlung deinerseits komplett fehlt.

So blöd sollte das gar nicht rüberkommen! Ich wollte wirklich wissen, warum man sich soviel Mühe macht?

Gegen den Inhalt hab ich schließlich gar nichts gesagt, er wird auch bestimmt irgendwem mal helfen können! Sachlich und faktisch völlig in Ordnung!

Einen Absatz darüber sagtest du noch zu mir:

Manchmal ist weniger mehr, bedenke das auch bei deinen Texten.

OK…nun gut. Das „warum“ ging auf die Tatsache ein, warum es überhaupt zur Durchsuchung gekommen ist in deinem ersten Satz des Postings

Und das war schon am ersten Tag seit Erscheinen des Themas abgeklärt gewesen…

Nööö…bin kein Laufbursche, wenn ich damit andeute, dass im oberen Drittel des Themas mehrfach von Lars ausgesagt wurde, dass sein Anwalt die Einsicht beantragt hat! Und das dann die Staatsanwaltschaft im Zuge dessen, die Akten zu seinem Anwalt schickt (Weg zu Lars), ist doch ein völlig normaler Behördenvorgang!

Eine der Aufgaben der „Tarnkappe“ inklusive dem zugehörigen Forum, ist das Aufzeigen / Erklären bestimmter Gesetzmässigkeiten im Internet und im echten Leben, natürlich auch über die Straftaten, die sich daraus ergeben können und auch in der Vergangenheit ergeben haben.
Diese Straftaten würden also in den allermeisten Fällen auch eine Hausdurchsuchung u.ä. rechtfertigen / nach sich ziehen. Somit ist ergo im Ergebnis, in eigentlich allen Themen, Beiträgen und Meinungen hier im Forum genau das vertreten, was du in deinem Text komprimiert zur Hausdurchsuchung einzeln gelistet hattest!!
Auf nicht mehr und nicht weniger hat sich meine Aussage bezogen - verstehe grad nicht, wieso man deshalb so angezeckt sein kann?

Und wenn genau das vllt. schon passiert ist?? Wenn es den Tatsachen entsprechen würde, dass eine entsprechende Anzeige raus ist, sollte man das aus ermittlungstechnischen Gründen bestimmt nicht hier offen bekannt geben, um die Person zu warnen, oder!?

Um nochmal auf

Manchmal ist weniger mehr, bedenke das auch bei deinen Texten.

zurück zu kommen…Wie du siehst, ist manchmal zu wenig auch nicht hilfreich! Sonst hätte ich jetzt nicht mit viel Text deine Fragen beantworten müssen!

@anon17516880 ich hoffe, ich konnte so deine negative Meinung über meinen Einwurf etwas entkräften und du verstehst nun meine Intuition dahinter??
Es ging mir nicht darum, dein Posting zu zerreißen, sorry dafür.
:wink:

1 „Gefällt mir“

also ich muss sagen @Ghandy du scheinst selbst deine Mods richtig im griff zu haben. Danke @VIP das du mit deiner erneuten Aussage/ Antwort deinen Kollegen übergangen hast, dies zeigt mir welche Harmonie hier herscht.

Ich wollte mich eigentlich dran halten aber nun da du ja meinst weiter zu machen, können wir dies gerne tun.

Du findest also meine ersten beiden Kommentare sinnfrei?

Einer Meiner Kommentare:

Dein Kommentar:

Na was hat nun mehr sinn ergeben?

Ach ja, wir dürfen nicht vergessen, du bist Moderator. Ganz im ernst, @VIP mach dich bitte nicht lächerlich,

@anon17516880 und ich sind einfach zwei User die hier die dinge hinterfragen, und Ihr bekommt es nicht mal auf die Kette diesbezüglich Stellung zu beziehen, stattdessen machst du da eine persönliche Geschichte draus und verteidigst deine Person, Nicht mal die bitte deines Chef´s findet Gehör zum Thema zurück zu kehren.

Ihr solltet nicht vergessen, das Ihr einen Blog/ Forum betreibt, wenn Ihr andere Meinungen nicht wollt oder nicht drauf reagieren könnt, dann sperrt die Kommentare anstatt euch so lächerlich zu machen.

1 „Gefällt mir“

Von Sinnfreiheit finde ich nichts in meinem Text! Von Überflüssigkeit schon eher…

:ok_hand:

Ich kann ja jetzt nur von dir sprechen, da ich den Anstand besitze, nicht über @anon17516880 herzuziehen, nur weil er sich bei mir über meine Aussage beschwert hat!
Ich habe Stellung bezogen, mich sogar bei ihm entschuldgt…Wo siehst du dort eine Rechtfertigung meinerseits?

Und da du selber vorab schon darauf bestanden hast, dass dies alles keine Beleidigungen, sondern Kritik deinerseits wäre , musst du wohl damit klar kommen, dass Kritik nur dann funktioniert, wenn diese in beide Richtungen kommuniziert wird!

@vip
Das ist doch ein blöde Antwort! Ihr mutmaßt das es jemand zu 99 % gewesen ist.
Erzählst mir dann hier, das aus ermittlungstechnischen Gründen hier bestimmt die Person nicht offenbart wird!

Das ist gelinde gesagt „Bullshit“. Wenn ihr „klug“ gewesen wärt, hättet ihr bis zur
Klärung überhaupt keine Meldungen gestreut.

Der @kritiker hat mit seinen Posting recht. Inzwischen bin ich mir nicht sicher, ob
überhaupt eine Durchsuchung bei der Tarnkappe stattgefunden hat.

@VIP
Entschuldigung angenommen…

1 „Gefällt mir“

Heisst ja nicht, dass es so gewesen ist! Es sollte eine „Was wäre, wenn?“ Antwort gewesen sein!

Nicht auf meinem Mist gewachsen! Ich perönlich hätte e auch nicht gemacht!

P.S.
Über mutmassliche Täter etc. habe ich mich nicht beteiligt, kannste gerne nachfragen!
Im Gegenteil habe ich sogar noch oben Alternativen präsentiert - Post 30 oder 31 wars…!?

Danke!

Für alle lesenden interessierten, hier einmal öffentlich zum Mitlesen:

Ich habe die Adressdaten des @kritischen_Mitglieds mal in die Kollektiv-DB des deutschen Anonymous -Zweig eingetragen, da er ja anscheinend ein Mitglied des anonymen Kollektivs ist !? Damit man den ollen OVH-Kasten für die kommende #OP_Cyberwar02b auch mit nutzen kann!
Hat ja niemand einen Nachteil von, wenn man nen franz. Proxy nutzt! Für Anon-Member ein völlig legitimes Mittel der Unterstützung…

Der nächste der behauptet, es habe keine Durchsuchung gegeben, möge mir bitte seine Bankverbindung geben. Ich ziehe dann von seinem Konto den Wert der beschlagnahmten Hardware ein. Das waren 4 Geräte, packt also vorher ein bisserl Geld drauf, damit ihr hinterher keine Überziehungszinsen bezahlen müsst.

Schwachsinn. Glaubt ihr ernsthaft, ich gebe die Sache sogar an Netzpolitik.org und spiele die Durchsuchung nur vor? Also, Freiwillige mit dem dicken Geldbeutel vor!

Oh wow, nun kommuniziert man noch nach außen das man IP Adressen logt und weitergibt, naja ihr macht ja gerade echt alles für euer Image, wenn du jetzt noch herausfindest das es ein Server von go2prepaid mit eigenem Teamspeak und Gaming Server ist, hast du einen Preis gewonnen. Wieder ein Kommentar den du dir als Moderator meiner Meinung nach hättest sparen können. Meinst du mich Interessiert das das irgendeiner meine IP sieht? Der einzige Grund warum ich einen VPN nutze ist weil Vodafone einige von mir Blogt, und wenn du mal genauer hinschaust wirst du merken das ich auch mit einem anderen nick schon mal hier tutorials geschrieben habe, @LizardSquad habe ich dafür benutzt.

Och Lars, das ist auch wieder so ein mimimi Kommentar, natürlich ist das schlimm und glaub mir das ich hoffe das die das Arschloch finden und zur Rechenschaft ziehen. Ich möchte mit Sicherheit nicht in deiner Haut stecken!

Mir geht es aber in erster Linie darum, das Ihr ohne Beweise leute anprangert, bisher kam da kein fakt sondern nur Behauptungen. Irgendwie habe ich das Gefühl du möchtest das nicht verstehen.

Ich kenne Penny nur aus den geisteskranken Kommentaren hier, aber was du hier machst ist nichts anderes als eine Vermutung aufstellen, zudem benutzt du deinen Blog als Mikrophon für diese Anschuldigungen. Denk bitte immer dran, das es in Deutschland die Unschuldsvermutung gibt, das sollte gerade in deinem Blog eine Große rolle spielen.

Du hättest dein Privates Problem hier nie zum Thema machen sollen, da stecken meiner Meinung nach zu viele Emotionen drin.

1 „Gefällt mir“