Share-Online.biz: Ermittlungen gegen Uploader als auch Nutzer möglich

Das stimmt, die Nutzer mussten sich registrieren und einzeln bezahlen und deswegen ist der Fall nicht wirklich vergleichbar. Da könnten sich noch Aspekte wie Hehlerei etc. auswirken.

Von der zweiten Plattform Hansa Market der Besitzer mit dem Drogenhandel mal ganz zu schweigen.

Es ging mir eher um die Art wie der Schaden je nach eBook beziffert wird und nach welcher Methode die einzelnen eBooks in das Strafmaß einfließen. Es gab auch Strafanzeigen der Autoren.
Bei reinen Downloads gibt es noch keinen Präzedenzfall.

Da bei Share-Online die einzelnen Dateien nicht extra bezahlt wurden sollte das Strafmaß pro ebook geringer ausfallen als bei lul.to.

Edit: Grammatik

Danke für die Informationen von Christian Solmecke, diesen Text kannte ich noch nicht.

Der ist seinen anderen Texten im Bezug auf Filme, Musik und Software sehr ähnlich.
Die zivilrechtlichen Ansprüche scheinen glücklicherweise unabhängig von der Art der Inhalte nicht allzu hoch zu sein, gerade die Deckelung des Streitwerts ist eine gute Bremse für die Abmahnanwälte.

Ich habe mich auf das Strafrecht bezogen, zuerst müssen die Downloader von der Staatsanwaltschaft ermittelt und die Vergehen bewiesen werden.
Ob sie überhaupt ermittelt werden und wie hoch die Strafe ausfällt hängt wie von @Roli beschrieben von der Schwere der einzelnen Vergehen ab.

Danach erhalten die Rechteinhaber Einsicht in die Akten und können zivilrechtliche Forderungen stellen.

Bis jetzt dürfen die Rechteinhaber solche Busts nicht selber durchführen, ich befürchte das wird aber irgendwann noch kommen.

Gibt schon Uploader die über 100TB+ oben hatten, alleine 0-day Porn kommen am Tag schnell mal 1-5 TB zusammen wenn man alles gespammt hat an XXX-Clips von SD bis 1080p. Gab ja Uploader die haben bei den üblichen Foren im XXX-Bereich am Tag 1000 Beiträge rausgehauen.

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100 TB sind ja keine 800 TB… Das hatte sich so angehört, als hätten manche 800 TB gleichzeitig dort gelagert. Im Laufe der Jahre kann das bei Power Uploader hinkommem. Aber für einmalig 800 TB hätten auch die Ressourcen von SO gar nicht gereicht. Man muss das ja auf über 200.000 anderen Kunden umrechnen. Und wenn dann jeder andere von denen 50 GB gelagert hatte, sind 800 TB auf einmal sehr unrealistisch.

Mal noch eine Verständnisfrage:

Angenommen:

  1. Bei den Daten im 3-stelligen Terabyte-Bereich handelt es sich tatsächlich um Daten, die „mitgeschnitten“ wurden
  2. Die SO-Server sind aus und verschlüsselt
  3. Jemand lädt sich diverse Archive herunter
  4. Nach Analyse der Daten unter 1. stellt sich heraus, dass Person X diese Archive unter 3. heruntergeladen hat.

Frage:
Unter den gezippten Archiven kann sich ja alles mögliche verbergen. Einmal haben diese von mir aus sprechende Namen, ein anderes Mal nur kryptische… Alleine vom Titel des Archivs kann ja nicht auf den Inhalt geschlossen werden.
Müsste für eine entsprechende Abmahnung usw. nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass auch wirklich verbotene Dateien in den Archiven sind? Oder sehe ich das falsch?

Solange die Behörden nicht an die Daten auf den Servern kommen, ist doch alles Schall und Rauch?! Und selbst wenn, müssten ja wirklich alle Archive erst entpackt und geprüft werden, was wirklich enthalten ist, sprechende Archivnamen hin oder her?!

Oder hab ich hier irgendwelche Logikfehler?

Man weiß nicht was die haben und was nicht. Die Datenmenge hat nichts mit einem Mitschnitt zu tun, der auch noch lange nicht bewiesen ist sondern eine These…

Die Daten entsprechen der Kapazität der Server soweit ich weiß…

Der Rest deiner fragen. Reine Spekulation… Aber ja, die werden schon schauen müssen was sich in einem Archiv versteckt

Wenn Klarnamen angegeben sind und eventuell Geldflüsse vom privaten Konto aus auf den SO Account gingen, kann man die Accountbesitzer bestimmt rausfinden.
Aber nur weil Du einen Account hast, hast Du noch nichts illegales getan.

Nur weil Du einen Account hattest kann dir erst mal nichts passieren, weil das völlig legal war.
Sobald dann deinem Account nachweislich illegale Datein zugeordnen werden könnte wird es enger, wobei Dein Account ja auch von jemand anderem genutzt werden konnte. Weshalb die IP für die illegal heruntergeladenen Datei zwingend notwendig ist, um Dir sitchhaltig nachweißen zu können, dass Du eine Urheberrechtsverletzung begangen hast.

Es muss Dir nachgewiesen werden und zwar zweifelsohne. Keine Vermutung, kein „sieht aber schon danach aus als ob er/sie schuldig ist“, sondern stichaltige Beweiße.

Das ist das größte Problem für die Behörden, die Ermittlungen sind sehr aufwendig und teuer.

@Larry hat Recht, es muss eindeutig bewiesen werden welche Person etwas illegales heruntergeladen hat und einen Premiumaccount zu besitzen ist legal. Mit einem Premiumaccount kann man natürlich leichter ermittelt werden, damit ist aber noch nicht bewiesen wer etwas heruntergeladen hat. Dabei werden auch Kosten verursacht, Drittanbieter wie z.B. SMS-Pay geben die Daten nicht umsonst raus.

Jede Datei muss entpackt und dabei eventuell entschlüsselt, der Inhalt gesichtet und geprüft werden ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Das geht einfacher über die Server bei Share-Online falls diese nicht verschlüsselt sind, ein Mitschnitt von aussen wäre da weitaus aufwendiger.
Das Personal und externe Dienstleister sind teuer.

Dann muss jede Datei den Nutzern falls möglich über ihre IP-Adressen zugeordnet werden, diese Anfragen kosten je nach Internetanbieter nach meinen Informationen für jede IP-Adresse und die betreffenden Downloads zumindestens mehrere Euro.

Danach muss ermittelt werden wer hinter der IP-Adresse steckt, mehrere Personen können sich ja einen Internetanschluss und/oder einen Premiumaccount teilen. Das geht eigentlich nur mit einer Hausdurchsuchung, damit die Beweise wasserdicht sind, bei einer Vorladung kann man die Vorwürfe mit einem Anwalt sonst relativ einfach entkräften.

Da der Bust schon etwas zurückliegt ist es inzwischen schwierig dort mit einer Hausdurchsuchung Beweise zu finden, Festplatten sind wahrscheinlich verschlüsselt und Programme gelöscht.
Dazu müssen Hausdurchsuchungen richterlich in jedem Fall genehmigt werden und kosten nicht wenig. Die Sichtung der Festplatten ist auch teuer.

Da das Personal und die Budgets begrenzt sind müssen sich diese Kosten vom zu erwarteten Strafmaß her auch lohnen und die Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung rechtlich überhaupt möglich sein, siehe dazu meinen Beitrag Nummer 131.

Nun multipliziert man das mit der Anzahl der Nutzer, es gab wohl mindestens mehrere zehntausend Premiumaccounts, von den Downloadern ohne Account mal ganz zu schweigen.

Selbst wenn abgeschichtet vorgegangen wird ist das eine Mammutaufgabe.

Bei Top-Downloadern müssen wie bei allen anderen alle Downloads einzeln bewiesen werden, das sind dann die aufwändigsten Fälle.

Dazu sind die Uploader zuerst dran, die verursachen den größeren Schaden.

Im Strafrecht gilt dabei anders als im Zivilrecht das Motto: Im Zweifel für den Angeklagten.

Solange niemand eindeutig ermittelt ist gibt es auch keinen, an den die Rechteinhaber zivilrechtliche Abmahnungen schicken dürfen.

Um einen Präzedenzfall zu schaffen müssen die Beweise dafür absolut wasserdicht sein sonst wird das Urteil in einer höheren Instanz aufgehoben.

Dazu kommt noch der Faktor Zeit, die Staatsanwaltschaft hat seit dem Bust für die Downloader drei Jahre Zeit um die Ermittlungen abzuschließen.

Edit:
Ich bin kein Anwalt habe mich aber aus mehreren Quellen informiert.

Falls man sich Sorgen macht sollte man sich einen spezialisierten Anwalt suchen und seine Festplatten verschlüsseln.

Dazu kann ich nur empfehlen sich einen Kaffee zu schnappen und beide Threads zu diesem Thema in Ruhe zu lesen. Alle Informationen sind vorhanden und bis es keine Neuigkeiten gibt ist dieses Thema eigentlich erledigt. Die Chancen sind nicht gerade hoch das einem als Downloader etwas passiert.

Edits 2 & 3:
etwas genauere Erläuterungen

Um die Dateien auf den Servern zu sichten sind keine Logfiles nötig und selbst mit Logfiles
müssen die IP-Adressen zusätzlich geprüft werden.

Wie in meinem Post Nr. 131 beschrieben wären solche Logfiles der rechtliche Super-Gau für die Betreiber, also ist es nicht sehr wahrscheinlich dass es welche gibt.

Es ist also erstmal Entspannung angesagt. :slightly_smiling_face:

Wirklich sehr gute Analyse ohne große Hysterie. Das sind die großen WENNs. Und nur dann wenn alle diese WENNs eintreten, dann gibt es wirklich Probleme. Es ist nicht ausgeschlossen… aber die Wahrscheinlichkeit das es so kommt muss jeder für sich selbst beurteilen.

Verschlüsseln sollte man seine Festplatten nicht nur deshalb , sondern generell…

Vielen Dank für die Blumen :slightly_smiling_face:.

Ich kann verstehen, dass man als Betroffener aufgeregt ist und sich Sorgen macht.
Das war in dem anderen Thread ja gut zu beobachten.

Verschlüsseln sollte man seine Festplatten auf jeden Fall und natürlich regelmäßig Backups machen.
Dazu sollte man ein VPN benutzen. Vielen wird das leider erst bewusst wenn ein Schaden bereits eingetreten ist.

In diesem Fall glaube ich nicht, dass den Downloadern viel passieren wird, die Chancen erwischt zu werden sind gering und die Strafen überschaubar.

Als Uploader würde ich mir aber ernsthaft Sorgen machen wenn ich damit Geld verdient und mich nicht dementsprechend abgesichert hätte.
Die Strafen sind weitaus höher und mit dem Finanzamt sollte man sich nicht anlegen.

Bleibt alles abzuwarten…

Allerdings ist die Gefahr hier deutlich größer… Es geht halt nicht „nur“ darum, dass irgendwer die 5 Staffel seiner Lieblingsserie oder ein paar Pornos runtergeladen hat.

Wer wirklich aktiv Geld damit verdient, der führt auch keine Steuern ab und macht das Ganze eben auch aus Geldgier.

Zudem sind die zivilrechtlichen Forderungen immens höher… wirklich immens…
Überlegt nur was bei den Abmahnungen zu Emule Zeiten verlangt wurde für einen Song…

Das kann dir keiner beantworten… es kommt auch drauf an was du runterlädst.
Ein Spiel 80 Giga, eine Urheberrechtsverletzung
80 Gigabyte in Büchern oder Musik… Tausende Verletzungen…

Was wird wohl höher wiegen?!

Ja das macht Sinn

Bei täglich 100GB kann man es sich selbst ausrechnen, wenn man die aktuellen HDD-Preise und schnelleren Internet-Anschlüsse berücksichtigen würde.

Die Frage ist aber, was kategorisiert dich als Top Downloader?

Die Menge an Daten: 100GB x7 x 4 ≈ 3TB im Monat

Oder doch die Menge an Urheberrechtsverletzungen?

3TB an Serien und Filmen in 4K sind weniger Urheberrechtsverletzungen als 500 GB EBooks

Alles komplett richtig, was hier steht bezüglich der Datenmenge bzw. der Menge der Urheberrechtsverletzungen.

NUR, wer außer der Behörde selber weiß, wie die interne Wertung der Zahlen final aussieht?! Niemand anderes!!

Da die Verfolgung von Downloadern in großem Maße, einen Präzedenzfall schaffen würde, gibt es deshalb auch keinerlei Erfahrungswerte der Vergangenheit…
Das was ich zuvor bzgl. der technischen Umsetzungen für eine Verfolgung geschrieben hatte, sind rein technische Fakten! Das heisst ja noch lange nicht, wie eine Verfolgung der Downloader stattfinden wird bzw. wie und in welchem Umfang!
Letztendlich wird ja noch fleissig ermittelt, was auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, auf Grund der allgemeinen Masse an Daten!
Alleine deshalb würde ich euch raten, sich nicht auf das „wie“ sondern momentan auf das „ob“ zu konzentrieren! :wink:

Absolut richtig. Nicht zu vergessen auch: momentan geht erstmal gar nix vorwärts wegen ganz anderer Probleme. Der Rest ist von technischer Seite als auch rechtlicher umfangreich aufgearbeitet worden. Der Rest sind Variablen die keiner genau vorhersagen kann. Das wird die Zeit zeigen. Wahrscheinlichkeiten kann man sich quasi selbst ausrechnen. Ich glaube weiterhin an eine recht Höhe Wahrscheinlichkeit, dass sie denen auf die Schliche kommen werden die groß abgeräumt haben. Allein schon wegen der Spur des Geldes und Steuerinteressen. Den Rest halte ich für unwahrscheinlich… Meine persönlichen Meinung die nicht richtig sein muss…

Genau…und immer dran denken…
bolizai110

:rofl:

2 „Gefällt mir“

Ein weiterer Faktor ist die Schwere der jeweiligen Urheberrechtsverletzungen.

Wenn man z.B aktuelle Blockbuster hoch- oder runtergeladen hat oder einen Film, der noch nicht in den Kinos lief bzw. auf Blu-Ray erschienen ist, wird das für die Behörden interessant.

Der Upload oder Download der kompletten Filmreihe der „Lümmel von der ersten Bank“ wird sicherlich nicht so schwer bestraft werden oder wegen dem relativ geringen Strafmaß vielleicht gar nicht erst verfolgt solange dabei kein Geld verdient wird.

Das für alle Dateien zu bewerten ist sicherlich eine Menge Arbeit.

Bei den P2P-Klagen hat das bis jetzt einen größeren Unterschied gemacht was die Höhe der Strafen und das Interesse der Behörden und Gerichte angeht.