Share-Online.biz: Ermittlungen gegen Uploader als auch Nutzer möglich

Man muss nicht nur den Kopf sondern auch das Hinterteil einer Schlange abschlagen.
Das Hinterteil sind in dem Fall die Up/Downloader. Und ohne Up/Downloader verdient der Kopf kein Geld mehr.
Solange es so weitegeht und der Up/Downloader einfach nur zum nächsten Hoster rennt weil ja nichts passiet ändert sich nichts und der Kopf der Schlange lacht weil die Hinterteile das Geld scheißen.

Ich könnte dutzende Beispiele aufzählen wo diese These widerlegt wird…

Siehe Drogenpolitik…

Also wenn dann müssten sie abertausende und abertausende verdonnern… selbst dann, würde es weitergehen… Wenn man den Zahlen glauben kann, dann waren die Zugriffe im Millionenbereich…

Dementsprechend ist es immer lukrativer den Anbieter zu köpfen, dass der Konsument nichts mehr konsumieren kann…

Zum Thema Verjährung, auf das viele ja auch hoffen:

Die Fristen für die Verjährung gemäß Urheberrecht bei einer Abmahnung lassen sich grundsätzlich je nach gesetzlichem Anspruch differenzieren. So verfällt ein Anspruch auf Unterlassung, welchen die Geschädigten in der Regel mithilfe einer Unterlassungserklärung geltend machen, nach drei Jahren.

Bei einer Urheberrechtsverletzung besteht zudem ein Anspruch auf Aufwendungsersatz. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kosten für die angefallenen Ermittlungen und das durchgeführte Auskunftsverfahren bei einer Abmahnung aufgrund von Filesharing. Die Verjährung dieses Anspruchs auf Erstattung tritt ebenfalls nach drei Jahren ein. Dies gilt ebenso auch für die Kosten, die ein gegnerischer Anwalt in Rechnung stellt.

Eine Sonderrolle bei der Verjährung im Urheberrecht nimmt der Schadensersatz ein, denn der Anspruch darauf erlischt erst nach zehn Jahren. Zu dieser Auffassung kam der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 12.05.2016 (BGH I ZR 48/15). Diese gesonderte Verjährungsfrist beschränkt sich allerdings ausschließlich auf den Lizenzschaden.

Wann die Frist für die Verjährung gemäß Urheberrecht tatsächlich beginnt, ergibt sich gemäß § 102 UrhG in Verbindung mit § 199 Abs. 1 BGB
Die Verjährungsfrist beginnt demnach erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Urheber bzw. Rechteinhaber von der Urheberrechtsverletzung sowie den Angaben zum Rechtsverletzer Kenntnis erlangen. Beim Filesharing handelt es sich dabei zum Beispiel um den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers, über welchen der illegale Datenaustausch erfolgte.

Der Konsument rennt dann einfach zum nächsten Kopf.
Warum. Weil er kaum belangt wird. Man will nur den Kopf.
Nehmen wir das Beispiel Drogen, Konsument wird erwischt und bestraft.
Empfindliche Geldstrafe ist bei Drogen sehr selten, meistens Bewährung mit der Auflage Anti-Drogen-Therapie. Sonst geht es in den Bau. Fakto ohne Strafe rennt der Kunde zum nächsten Kopf der seinen Stoff an den Kunden verdient das Geld das Kopfes davor, aber würde der Kunde bestraft werden will verdient der nächste Kopf kein Geld.

Den Downloader kann man jetzt nicht mir einen Konsumenten von Drogen vergleichen, aber angenommen er würde bestraft werden mit einer empfindlichen Geldstrafe oder Bewährungsstrafe würde er dann nochmal sowas machen?

Gegenfrage… Wie viel der User von Emule und Co sind damals abgewandert zu Rapidshare, weil sie bei Emule eine Abmahnung bekamen und bei Rapidshare das nicht vermutet haben… Glaubst du ernsthaft, dass das eine Lehrwirkung hat? Spätestens nach ein paar Wochen tut sich was neues auf…

Du verwechselst da aber Zivilrecht und Strafrecht…

Wieso sollte ich da was verwechseln. Im reinen Strafrecht werden die Verjährungszeiten nach dem zu erwartenden Strafmaß berechnet, sind somit erstmal stark schwankend, solange man kein Strafmaß kennt! Das Minimum liegt im Strafrecht auch bei drei Jahren, wen das zu erwartende Strafmaß unterhalb eines Jahres bleibt! Darüber hinaus bis einschl. fünf Jahre Strafmaß, gibt es eine Verjährung von min. fünf Jahren…etc.
Die einzelgesetzlichen Vorschriften gestalten es einem Richter sehr einfach durch viele sogenannte „Unterbrechungstatbestände“ die Frist für die Verfolgungsverjährung hinauszuschieben.
Zivilrechtlich bleiben diese Zeiträume immer gleich mit drei und zehn Jahren! Da wurde also nichts verwechselt, kann man ja an den zugehörigen Paragraphen und dem Einsatz des BGB erkennen.

Ok… Ich würde vorschlagen: VIP bringt uns jetzt einen Beitrag mit 10 Gründen „Warum es besser ist sich jetzt gleich zu erhängen als später“

Sorry… du scheinst fundiertes Wissen zu haben. Will ich dir gar nicht absprechen. Aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, als würdest du die ganze Hysterie nur noch befeuern wollen… und damit dieses Thema… und da mach ich nicht mehr mit … Es wurde bereits alles gesagt im Oktober. Und solange es keine neuen Infos gibt… viel Spass beim zermürben!

Warum sollte ich? Davon habe ich ja nichts und ich halte auch nichts davon! Hatte auch oben schon geschrieben, dass ich keinem wünsche, dabei irgendwie verwickelt zu sein!
Die Hysterie war übrigens schon vor mir da, was sollte man da noch befeuern können…ich will mit meinen Beiträgen nur aussagen, dass es heutzutage einfach sehr naiv ist, zu glauben das einen nicht treffen kann! Der ewige Satz: Es hat in der Vergangenheit nie die Downloader betroffen, also wird es diesmal auch nicht die Downloader betreffen, ist nicht hilfreich! Wir hatten die letzten Jahre keinen vergleichbaren Bust mehr, und wenn man nur mal bedenkt, was sich in den letzten 8 Jahren im Urheberrecht, den neuen Gesetzen dazu und den Verfolgungen zu solchen „Kavaliersdelikten“ getan hat, ist wohl ein gesundes Maß an Skepsis angebracht! Und sich gegenseitig hier dauernd nur Mut zuzusprechen, frei dem Motto: „Es betrifft uns ja nicht!“, ist wohl eher kontraproduktiv und hilft erst recht niemandem!
Wenn dann am Schluß nichts hinsichtlich der Downloader passiert, ist die Freude dahingehend ja nur noch größer bei den Einzelnen…

P.S.
Ich weiß ja nicht, wie du darüber denkst? Aber wenn ich mit Absicht etwas ungesetzliches mache, muß ich vorab damit rechnen erwischt zu werden und in Folge bestraft zu werden! Wer trotzdem gedankenlos meint täglich seinen Content ziehen zu müssen, muß dann auch nicht überrascht sein, wenn er damit in den Fokus gerät irgendwann! Man muß ja schliesslich nicht die gesetzlichen Grundlagen in Ordnung finden - sie sind aber da und völlig real!

Ich stimme dir da schon zu. Ich will auch gar nichts sagen, dass den Downloadern definitiv nichts passiert. Letztendlich ist es ja auch verboten. Ist alles klar. Aber wenn man sich das alles mal ausrechnet wie wahrscheinlich es ist, dann halte ich die Chance für den Einzelnen für eher gering.

Es müssen einfach sehr viele Dinge gleichzeitig schief gehen. Kann sein, dass es so kommt, kann aber auch sein, dass gar nichts passiert. Was feststeht: Sie haben einen unglaublichen Berg Arbeit vor sich. Wie sie den bewältigen wollen bleibt abzuwarten. Wer sich mal anschaut, wie und wo überall Personal eingespart wird, auch beim Staat, der bekommt da schon seine Zweifel.

Trotzdem: Im Grunde ist seit Oktober keine neue Info rausgekommen. Dieser Tarnkappen Artikel befeuert nur wieder ein Thema im Forum. Ich glaube das letzte Thema zu SO.Biz hatte eine unglaublich Anzahl von Beiträgen und es ist alles mehrfach durchgekaut worden. Die Infos die jetzt dazu kamen sind absolut überschaubar um nicht zu sagen, nicht vorhanden. Wir wissen genauso viel wie letztes Jahr.

Jetzt wieder alle erneut durchzukaufen halte ich für unsinnig.

Du schaust zuviele amerikanische Serien.
Wie blöd muss man sein, sich selbst zu belasten?
Warum sollten die Betreiber den Behörden helfen? Geht’s noch?
Was für ein Strafmaß denn? Was wird denn erwartet? Sie haben nichts in der Hand.
Sie kommen nicht an die Daten.

Also wirklich … Dass Du Dich selbst belasten würdest, sagt sehr viel über Dich aus. Statt mit dem blauen Auge davon zu kommen, würdest Du lieber in den Knast gehen und Dich bis ans Ende Deines körperlichen Lebens soviele Schulden haben, dass es zum Leben vorn und hinten nicht mehr reicht?

Leute gibt’s … :frowning:

Die 3 sind auf freiem Fuß, weil die Behörden nichts haben. Und solange die Rechner verschlüsselt sind, haben die Behörden weiterhin nichts.

Du meine Güte…
WIE SOLLEN DIE AN DIE DATEN KOMMEN?

Das geht nur, wenn sie bei SO an den Rechnern gesessen hätten. Die ganze Welt hat auf die Server von SO zugegriffen. Die IPs wechseln dauernd.Mit VPN laufen sie auch ins Leere.

Ihr haut hier wirklich Torrent und Filehoster in einen Topf. Schon Torrent ist sicher per VPN (wenn man einen hat, der diesen Namen auch verdient und nicht mit den Behörden zusammen arbeitet).

Der Strafantrag gegen SO bezog sich darauf, dass dort die abuseden Dateien (es waren Terabyte) schnell wieder zu Verfügung standen. Sie wurden zwar alle von Seitens SO gelöscht, aber die Uploader haben sie gleich wieder hochgeladen.

Na aber… Und das nur mit dem ersten Account. Mit den anderen beiden Accounts sind es dann nochmal knapp 600 TB Daten gewesen.

Allein beim ersten wären das ca. 40-80.000 Filme. Oder 10.000 Games…

Ich kenn Leute, die haben 10 Häuser und 15 Ferraris… Und bewohnen das und fahren damit gleichzeitig.

:rofl:

Manche glauben entweder alles, was man denen erzählt oder hauen einfach mal ne Zahl in die Runde die überhaupt keinen Bezug zur Realität hat.

Das wäre die interessante Frage!

Die einen sagen die Ermittlungsbehörden können ohne Probleme alles mögliche mitschneiden und das schon lange vor dem Bust

Die anderen sagen, die könnten gar nichts sichern ohne Zugriff auf die SO Server

Was zum Teufel stimmt denn nun? Wieso gibt es da technisch da so viele verschiedene Meinungen!?

Wäre interessant wie User mit Technik Know How das sehen.

Das war nur der Grund, dass die GVU überhaupt einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt hatte. Der eigentliche Antrag bezieht sich keineswegs auf blödsinnige Abuse-Meldungen, da wird das Ganze schon viel konkreter!

  • Beihilfe bzw. Anstiftung zur gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung
  • Filehoster-Betreiber im Fokus eines strafrechtlichen Urheberrechts-Verfahrens, weil sie Portalseiten und Foren wie DDL-Warez, Boerse, Movie-Blog und MyGully durch Partnerprogramme und Provisionszahlungen unterstützt und finanziert haben
  • Weitergehend kommen steuerrechtliche Straftaten in Betracht

Wenn die Staatsanwaltschaft mies drauf ist, könnte sie dem ganzen Fall auch noch nach §129 StGB den Deckmantel der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ überstülpen!
Das wäre nach dem gültigen StGB durchaus möglich, ohne das ich den Teufel damit an die Wand malen möchte!
In dem Fall geht es dann ruckzuck nicht mehr um User (Downloader / Uploader), sondern einzig um Mitglieder - dabei würde dann das Urheberrecht usw. erstmal zweitrangig…
Bei einer „kriminellen Vereinigung“ kommen zumeist autom. auch noch die Straftatbestände nach

  • § 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte

und nach:

  • § 258 StGB Strafvereitelung hinsichtlich des eigenen Link-Crypter „Share-Links“

hinzu!

Und bevor jetzt alle wieder schreien…Dies wäre nur eine MÖGLICHKEIT und steht zur Zeit nicht im Raum!
Nach aktueller Gesetzeslage vollständig gedeckt und somit auch theoretisch machbar!

Das betrifft doch lediglich die Betreiber

Natürlich betreffen die drei Punkte nur die Betreiber in erster Linie - es ging dabei ja um den Strafantrag gegen die Betreiber! :wink:

Und die Rechteinhaber müssten nun Strafantrag gegen die Up bzw. Downloader stellen?

Nö, warum denn? Die Rechteinhaber werden sich im Anschluß zivilrechtlich mit den Leuten auseinandersetzen. Das sind ja zwei unabhängig voneinander getrennte Verfahren.
Erstmal gehts ums Strafrecht…Und da die Verfolgung eines offensichtlich illegalen Tatbestands (Download / Upload) im öffentlichen Interesse liegt und kein Antragsdelikt ist, läuft das autom. nebenher.

@d0m1ng0

Die 800 TB sind garnicht so unrealistisch, bei aktuellen Games seit ca 2005 liegt die Größe schonmal bei 100-200 GB, bei UHD Filmen oder untouched Blu ray liegt die große bei 50-60 GB, wenn man dann noch die ganzen kleineren Games und SD Filme wo es einige Hundert neue Releases im Monat gibt dann hat man die 800TB schnell voll, war selbst zu meiner Zeit nichts ungewöhnliches mehr.