Stimmt schon, aber es kann ja schlichtweg angeordnet werden!!! Ich wiederhole gerne nochmal:
ProtonMail unterliegt als Anbieterin abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD) dem schweizerischen Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
Standardmässig müssen solche Anbieterinnen nur jene Daten über Nutzerinnen an Behörden liefern, die ihn vorliegen (Art. 22 Abs. 3 BÜPF). Sie sind nicht verpflichtet, bestimmte Nutzerdaten während einer bestimmten Dauer zu speichern.
2. Ausnahme und für Proton verpflichtend:
Der zuständige Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) erklärt eine AKKD unter anderem zu einer Anbieterin mit weitergehenden Auskunftspflichten, wenn diese per 30. Juni von Behörden mindestens 100 Auskunftsgesuche in den letzten 12 Monaten erhalten hat (Art. 22 Abs. 1 lit. a VÜPF).
ProtonMail erhielt gemäss dem eigenen Transparenzbericht im Kalenderjahr 2018 zum ersten Mal mehr als 100 Behördenanfragen, nämlich 340 Stück. 2019 waren es bereits 1.594 Anfragen, 2020 sogar 3.767 Anfragen.
Demnach wäre ProtonMail vom Dienst ÜPF spätestens per 30.Juni 2019 zu einer Anbieterin mit weitergehenden Auskunftspflichten erklärt worden.
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Das Unternehmen wurde zunächst über ein Community-Crowdfunding finanziert und im Juli 2014 zunächst als Proton Technologies AG gegründet
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Im Juni 2017 brachte das Unternehmen sein zweites Produkt Proton VPN auf den Markt.
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Am 8. April 2022 übernahm Proton das französische Startup-Unternehmen SimpleLogin.
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Am 14. April 2022 kürzte Proton Technologies AG seinen Namen im Rahmen der Vereinheitlichung des Markenauftritts auf Proton AG.
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Am 25. Mai 2022 vereinheitlichte die Proton AG ihre Produkte unter einem einzigen Abonnement. Die Benutzeroberflächen und Logos für die Dienste wurden ebenfalls überarbeitet, um ein einheitlicheres Design zu erhalten.
Bezüglich des BÜPF, wie willst du nun urteilen?? Das wäre ein Email-Provider, der VPNs anbietet oder eher ein VPN-Provider, der Email-Accounts vermietet.
Die Proton AG ist nun seit einem halben Jahr der offizielle Besitzer und Verwalter der beiden Dienste!
Sie werden seit 6 Monaten unter einer gemeinsamen Oberfläche konfiguriert, es sind seit Ende Mai keine eigenständigen Dienste mehr, wie zuvor. Sondern einfach versch. Produkte des gleichen Unternehmens! Die Abwicklung sämtlicher Bezahlvorgänge von VPN und Email laufen über die gleichen Firmenkonten, Zahlungs-Gateways und Zahlungsdienstleister.
Beide Dienste waren zuvor als AKKD eingestuft worden und müssen nun speichern, da sie unter die 2. Ausnahme fallen! Das fällt ja nicht einfach weg, nur weil man zwei getrennte Verwaltungen, zu einer integriert.
Wenn dieser Fall nicht eingetreten wäre, hätte Proton ja auch nichts verpflichtend speichern müssen und sie hätten nichts rausgeben können, da sie schlichtweg nichts hatten!! Da gebe ich dir völlig recht…
Was wäre für beide Dienste bzw. jetzt die Proton AG, denn die Alternative zur AKKD-Einstufung gewesen?? Dann hätte man sie nach schweizer Gesetzesvorgaben nämlich zwingend als FDA (Fernmeldedienstanbieterin) einstufen müssen!! Dann hätten wir gar nicht diskutieren müssen, da alles hinfällig wäre und Proton bald weg vom Fenster!
Siehe → https://www.li.admin.ch/sites/default/files/2018-07/Merkblatt%20FDA-AAKD_DE_0.pdf