Kommentar von Tobias Claren:
Waren das Polizeiliche Vorladungen?
Die sind so viel Wert wie die Einladungen zur Kaffeefahrt.
Ich habe mal über einen Kuzcoba bei der KP Kerpen geschrieben.
Findet man mit Claren Kurczoba online.
Gefiel dem wohl nicht, hat er um Unparteilichkeit zu heucheln eine PV von Kollege Braun schicken lassen.
Das Gleiche wegen „Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle“ auf dem Fahrzeugheck. Obwohl vorher schon der Bürgermeister Dr. Jur. Rips nachdem er sich von einer OA-Tusse ein Foto hat machen lassen, feststellen musste, dass das rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Aber die korrupten Bu, äh Polizisten der KP Kerpen dachten sich wohl, „versuchen kann mans ja mal“. Evtl. kommt er, und wir können ihn ohne das was vorliegt einschüchtern.
Das ist eine strafbare Nötigung im Amt.
Wäre es zumindest gewesen.
Fast bedaure ich nicht hingegangen zu sein, um da „den Dicken zu markieren“, und hinerher darüber zu berichten.
Für die ist eine PV zusammen mit der Nötigung durch unberechtigtes Drohszenario auch eine Art Selbstjustiz. Gerne legen die den Termin auf einen Werktag morgens um 9 Uhr. In der Hoffnung einem Angestellten einen Urlaubstag zu entziehen. Dazu die Umständlichkeiten, Sprit/Fahrtkosten etc…
Da ich es ignoriert (nicht mal abgesagt) habe, und nie mehr davon hörte, gibt ers zwei Möglichkeiten.
Die waren schlau genug es nicht beim Staatsanwalt zu versuchen und sich eine demütigende Abfuhr zu holen („Watsche von Papi Staatsanwalt“), oder sie haben es versucht, und der SA hatte kein Interesse.
Im ersten Fall nur die Demütigung dass ich der kleine Bürger sie ignoriere, im Zweiten Fall zusätzlich die Demütigung vom Staatsanwalt abgeweisen zu werden. Besonders in eigener Sache.
Ich bereue aber, dass ich nicht pünktlich zu dem Termin die Vorladung mit einem dicken Smiley und dem Wort „Muharharhar“ versehen an den gefaxt zu haben.’
Das hätte dem seine Ehre mehr verletzt als „Aaaaschloch“, aber es kann nicht verfolgt werden.
Bei einer verfolgbaren Beleidigung hätte der sich ja auch noch gefreut, nun was in der Hand zu haben, wo vorher nichts wahr.
Bei der reinen Nichtschätzung seiner „Autorität“ (alles worauf ein Polizist sein Ego aufbaut) kommt noch das hilflose Gefühl hinzu zu wissen nichts unternehmen zu können.
Hier zum ausdrucken zwei Streifen mit dem Text „Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle“:
https://tobias-claren.lima-city.de/Polizei/die_polizei_ist_ein_sammelbecken_fuer_asoziale_und_kriminelle_%28din-a4_h_2x%29.jpg
Die Legalität wurde von Dr. Jur. Rips persönlich festgestelllt, und das ist jemand der es angeklagt sehen wollte.
So weit, dass ihm die Aussage seiner Schergin vom Ordnungamt nicht reichte, und er wohl hoftte, in einem Foto irgendwas zu finden 0_o .
Es macht z.B. einen Unterschied ob man „die Polizei“ (immer zulässig), oder „die XXXXXXX Polizei“ schreibt. Also eines Ortes. SWichtig ist die "Überschaubarkeit der Gruppe.
Evtl. geht die Polizei von NRW noch durch, wären die Polizei von Berlin oder Bremen ein Problem wäre.
Allerdings kann es dann auch vom Richter oder eben Bundeslandn abhängen.
„Die Polizei“ ist hingegen nie zu belangen. Genau so wie „die Soldaten“ als Klassiker („sind Mörder“ etc.).