Cryptnote – verschlüsselte und selbstzerstörende Nachrichten

Ich verstehe schon, was du meinst und gebe dir dabei gerne Recht. Nur sehe ich das speziell bei diesem Angebot hier, als nicht rechtssicher.
Meine Begründung wäre dabei, dass es sich dort ausschließlich um ein Angebot (oder auch Empfehlung) an externe, dritte Personen handelt.
Neben dem TMG kommt dann nämlich noch der blödsinnige Rundfunkstaatsvertrag zum Tragen - im Speziellen der Paragraph 55 dort.

§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  • 1.Namen und Anschrift sowie
  • 2.bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Quelle: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2Fhahnvestingkorfr_4%2Frfunkstvertr%2Fcont%2Fhahnvestingkorfr.rfunkstvertr.p55.htm&anchor=Y-400-W-HAHNVESTINGKORFR-G-RFUNKSTVERTR-P-55

Jetzt kommt es ganz und gar auf die Auslegung des persönlichen Zwecks an! Der Zweck ist aber in dem Fall eine Dienstleistung, die für Dritte bereitgestellt wird…
Die Überschrift über dem Textfeld „Speichern Sie Ihre Nachricht - verschlüsselt!“ bestätigt ja schon, dass es sich um eine Dienstleistung handelt, die für Besucher der Site eingerichtet wurde!
Da die Textspeicherung auch noch zusätzlich verschlüsselt wird, ist der Dienstleistungscharakter nochmals bestätigt!

Aufgrund der Formulierung auf der Webseite und der Formulierungen auf Github würde ich dir in dem Punkt zustimmen, sodass der private Charakter verloren geht, und daher wohl auch eher auf die vereinfachte Impressumspflicht gehen.

Einziges Aber: Die Verschlüsselung passiert beim Client und auf dem Server, sodass ich dies nicht als Dienstleistung zählen würde. Eine zusätzliche Verschlüsselung auf dem Server, wie sie ursprünglich Cryptnote aus diesem Thread vornahm, geschieht dort nicht. Macht den Kohl aber nicht weniger fett, wenn die Formulierungen eine Dienstleistung außerhalb des persönlichen Interesses zulassen.

1 „Gefällt mir“