Kommentar von Manni am 12.02.2018 17:43:
Okay Mauzi! Danke für deine Antwort. Trotzdem hört sich das für mich an, das es wenn du recht hast, es in erster Linie gegen die Betreiber der Boards geht. Das war aber genau mein Einwand. Was soll denn gegen den einfachen User unternommen werden? Natürlich ist Dresden nicht alleine, aber es sagt doch schon viel aus, wenn die nichts gegen User unternehmen. Und Usenetanbieter die nicht in Deutschland sitzen kann man auch nicht so leicht zu irgendwas zwingen. Die speichern auch keine IPs im Zusammenhang mit dem Inhalt des Datenverkehrs. Ich möchte es nochmals wiederholen. Bisher konnte hier noch niemand! schlüssig erklären, wie der Download einer Datei aus dem Usenet einem User nachgewiesen werden kann, ohne das der Aufwand immens wäre. Mad Metzi hatte hier geschrieben das es im Rahmen des Busts Leute gab mit 160 TB an Daten. Bitte versucht Euch mal vorzustellen was ein Nachweis retrospektiv bedeuten würde Downloads Monate später nachzuweisen. Ich hab auch einen Freund, der sich gut mit IT auskennt;-)
Und der sagt, es ist theoretisch alles möglich auch mit SSL und trotz fehlender Protokollierung seitens der Usenetprovider über den Inhalt der Downloads. Aber wer um alles in der Welt würde realistisch eingeschätzt diesen Aufwand betreiben?
Siehe Kino.to und lul.to…!!!
Unterm Strich ist es sicher sinnvoll wie du schreibst nix illegales zu machen. Aber die Boardbenutzung und das bedanken für NZBs und der Download der NZBs ist nicht illegal. Ist hier schon mehrfach geklärt(siehe Interview auf Tarnkappe). Der Download der Datei hinter der NZB ist nicht legal und das müsste für jede einzelne Datei bewiesen sein. Und da reicht eben kein Verdacht und auch keine Bilddatei, die sowas angeblich zeigt(was ja per se schon nicht stimmen kann). So genug geschrieben. Mauzi, vielen Dank für deine Warnung, aber ich denke du kannst nachvollziehen, das ich eher denke das die Betreiber, Uploader, Admins etc. in meinen Augen gemeint sind.
Kommentar von Mauzi am 12.02.2018 19:13:
Sorry Manni, mir fehlte bei deinem letzten Beitrag der Replybutton, daher hier meine Antwort…
Bisher hast du wohl recht.
Klar in Erster Linie geht es um die Betreiber, Admins, Tec`s etc.
Die gehen ein sehr hohes Risiko ein. Nur, ohne die kommt ihr auch nicht an die Nzb´s.
Ich kann mir aber vorstellen, mit einem Trojaner, bekommt man einen sehr leichten Einblick auf Festplatten. Nicht jeder der User ist Technik affin genug. Und sichert seine FB genug ab. Wenn man dann einige TB an Stuff drauf hat. Die womöglich nicht umbenannt hat. Die Reste der Nzb`s noch stehen. Hat man verloren.
Wie weit dafür das Gesetzt geändert werden muss, Keine Ahnung. Ist nur ein Gedanke der mir kommt. Ich kenne mich da weniger mit aus. Ich weiß nur die Spionagesoftware schreitet voran. Und die GVU wird so schnell nicht Arbeitslos.
Ich möchte auch keine Panik verbreiten. Wir alle sind Erwachsen genug, für uns selber verantwortlich zu sein. Nur sollte man über seinen Tellerrand hinaus schauen.
Es gibt nix, was es nicht gibt.
In diesen Sinn,, Helau und Alaaf.. schönen Rosenmontag euch allen.
LG Mauzi
Kommentar von anti3x am 12.02.2018 20:29:
Hört doch einfach auf mit trollen! Das ist weder lustig noch hilfreich. Diese Kindergartenstreitereien waren alle früher schon mal da - wer es angefangen hat weiß keiner mehr, aber wer es beendet hat und der weiß mit Sicherheit wer die Trolle hier sind. Beruhigt euch und lasst es jetzt endlich gut sein.
Kommentar von Manni am 12.02.2018 20:31:
Hey Mauzi, nochmal ich:-)
Ich finde es super, das du weiterhin Rede und Antwort stehst. Ich teile zwar nicht alle Deine Ansichten und Befürchtungen, aber dafür gibt es ja eben die Diskussion hier;-)
Ich denke auch das du recht hast mit potenziellen Trojanern und damit möglicher Erfassung der User. Aber wie gesagt, ich glaube einfach, das dafür ein User only viel zu wenig Schäden verursacht um das zu rechtfertigen. Es geht um gewerbliche Verbreitung(ja ich hab kapiert das auch massenhafter Download darunter fallen kann…:-)) und die Leute die damit Geld machen. Wie gesagt Kosten/Nutzen Rechnung gilt überall, auch bei den Verfolgungsbehörden…
Und im Zivilrecht muss dem User jeder einzelne Download bewiesen werden, da reicht kein Verdacht. Und das ist bei P2P schon nicht so unaufwendig. Wenn man das aufs Usenet transferiert ist es wirklich eher hypothetisch und Spekulation ob das möglich ist bzw. für irgendwelche Abmahnanwälte Sinn macht(Stand heute). Aber ich weiß es auch nicht sicher. Wie gesagt, mein Bekannter der sich wirklich mit IT auskennt sagt, das vieles möglich ist, aber der Aufwand immens. Ich wünsche Dir auch noch frohe und verrückte Tage…Helau!![]()
Kommentar von am 12.02.2018 21:03:
Und ich bleibe dabei - in Deutschland ist schon der Versuch strafbar.
Versuchter Raub, versuchter Einbruch und so weiter.
Wenn es hart auf hart kommt müssen sie dir nur den Versuch nachweisen. Und dann sag mir mal eine vernünftig klingende Erklärung warum du einige dutzendmal auf thanks gekickt hast?
Ausreden wie aus Wissenschaftlixher Untersuchung oder einfach nur Langeweile glaubt dir schon seit dem analogen Premiere knacken kein Mensch mehr. Also welche glaub und nachweisbare Begründung hast du für so viele Dankeklicks?
In der Praxis wird den Usern aber nach meiner bescheiden Meinung trotzdem nichts passieren.
Kommentar von NoNaMe am 12.02.2018 21:06:
@Bsoest
Das Eine ist ein strafrechtliches Verfahren einer Ermittlungsbehörde und das Andere ist ein Abmahnschreiben eines Anwalts. Die haben nichts miteinander zu tun - du Troll. Ein Abmahnklage wird auch nicht vor dem Landgericht verhandelt - nur mal so zu Info.
Kommentar von Manni am 12.02.2018 21:19:
@Anonymous…
Es gibt die Beweislastumkehr! Ich gehe jetzt mal nur vom Zivilrecht aus. Du sagst du warst es nicht! Wenn dann der Verdacht ausreichen würde, dann gute Nacht:-)
Es muss Dir schon exakt nachgewiesen werden was geladen wurde. Brauch ich aber nicht näher zu erklären denke ich, weil ja schon der gesunde Menschenverstand Einem erklärt, das nur auf Verdacht eine Abmahnung nicht möglich ist. Wie soll das denn praktisch aussehen? Dann könnte der Abmahnanwalt ja ein Telefonbuch nehmen und einfach Alle anschreiben(obwohl es ja vielleicht genauso passiert;-))
Im Strafrecht könnte der Verdacht wahrscheinlich für ne Durchsuchung reichen, aber macht nach Monaten und medialer Vorwarnung nicht sooo viel Sinn würde ich mal meinen. Neeee, da wird kein Schuh draus denke ich…
Kommentar von NoNaMe am 12.02.2018 21:31:
Falsch. Nach meiner Ansicht reicht es bereits den Versuch eines Downloads nachzuweisen. Ob der wegen technischen oder anderen Problemen dann gar nicht stattgefunden hat ist dabei unerheblich und höchstenfalls Strafmilderbd.
Meines Wissens nach steht das so, oder zumindest sinngemäß, im Strafgesetzbuch.
Auch wenn ich überzeugt bin das den Usern trotzdem nichts passiert, so ist das auf alle Fälle ein großer Unterschied.
Kommentar von am 13.02.2018 01:06:
Ey Lars, werde langsam echt sauer über dich …
Dein Hinweis darauf das Betreiber der Foren in manchen Fällen Geld verdienen würden ist - Falsch.
Eigentlich hätte ich gedacht du weißt das besser, aber du nährst mit solchen Aussagen das Gerücht das sich damit Geld verdienen lässt.
Du warst selber oft genug auf den Boards, hast teilweise sogar die User gerügt das sie zuwenig Danke klicken für die kostenlose Dinge …
Verdient hat nur der Provider. Das bei Town.ag Provider und Boardinhaber derselbe waren hat nichts damit zu tun das die Boardinhaber generell verdient hätten.
Du suggerierst unötige Gerüchte mit solchen halbgaren Aussagen.
Die Aussage das das man den Download beweisen muss ist auch falsch. Siehe hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__23.html
Und wer Zweifel hat das das Urheberrechtsverstösse nicht als Verbrechen zählen, soll sich mal diese Seite durchlesen, da stehen auch einige andere interessante Dinge zu dem Thema:
https://www.urheberrecht.de/urheberrechtsverletzung/
Ich zitiere mal ein paar Dinge, um andere Aussagen die ich bereits gemacht hatte zu untermauern
Zitat " Ergänzend zu den Sanktionen nach erfolgten Urheberrechtsverletzungen, stellt das Urheberrecht auch bereits den Versuch der Rechteverletzung unter Strafe."
Zitat „Zudem ist Eile geboten, denn die Internet-Provider dürfen die Verkehrsdaten nur sieben Tage lang archivieren. Um eine fristgerechte Löschung zu verhindern, erlassen die Gerichte in der Regel direkt nach der Antragsstellung eine einstweilige Anordnung. Diese wird auch als Sicherungsbeschluss bezeichnet und verpflichtet den Provider dazu, die jeweiligen Daten weiterhin aufzubewahren.
Die Herausgabe vom Namen und Adresse des Rechteverletzers erfolgt erst nach einem Gerichtsverfahren, in welchem die Rechtmäßigkeit des Auskunftsanspruches geprüft wird. Durch die Ermittlung des Täters ist es möglich, weitere zivilrechtliche Schritte einzuleiten.“
Zitat "Bei einer Urheberrechtsverletzung ist es unerheblich, ob der Verstoß aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vorsatz erfolgte. Eine juristische Ahndung ist auch dann möglich, wenn sich der Täter nicht bewusst ist, dass er Rechte verletzt. "
Und so gehts weiter mit Infos die jede Menge der Parolen entkräftet die sich so mancher hier zusammen träumt … Nur bin halt immer ich der Bösewicht wenn ich sage das es Käse ist was da alles zusammengedichtet wird, nur um sich ein ruhiges Gewissen zu verschaffen.
Und ebenfalls steht dort, was ich auch schon immer behaupte - Strafrechtlich werden die User wegen Belanglosigkeit keinerlei Konsequenzen fürchten müssen. Zivilrechtlich schauts aber wohl anders aus. Da kommt es darauf an ob die Staatsanwaltschat die ermittelten Daten weitergibt und was die alles enthalten. Falls beispielsweise eine Datenbank vorhanden ist - tja, dann wären wir wieder beim Fakt, schon der Versuch ist strafbar.
In der Regel klagt die Contentindusdrie aber höchstens auf Schadensersatz und macht keine strafrechtliche Anzeige.
Nichts desto trotz… Ich behaupte weiterhin das den Usern nichts passieren wird, auch wenn es theoretisch sehr wohl möglich wäre. Aber dafür sind das viel zu kleine Fische um die zu beheligen und die Gerichte Wochenlang mit sowas zu blockieren.
P.S.
Warum du solche Beleidigungen wegen Inzucht (§173 StGB) immer wieder komentarlos stehen lässt … da habe ich nur ein Kopfschütteln dafür übrig.
Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 13.02.2018 03:35:
Was ich konkret meine, war, dass manche der Foren Werbung für bestimmte Usenet-Provider gemacht haben. Und das nicht ohne eine finanzielle Gegenleistung.
Kommentar von Mauzi am 13.02.2018 10:35:
Lars deine Software hasst mich. Mir fehlt schon wieder der Replybutton bei dir. Daher bin ich einfach mal so frech und antworte bei Anonymous. Bitte verzeih das ich dich benutze. ![]()
Ja / Nein.. das stimmt nicht so ganz.
Die Foren haben zum Dank, Accounts fürs Team oder auch zwischendurch für die User bekommen. Oder es wurde mal ein Server finanziert. Je nach Vereinbarung.
Was zum Aufbau, Erhalt der Foren. den Usern zu Gute gekommen ist. Eins zu Eins !
Aber Bargeld ist für die Foren nicht geflossen. Daher hatten diese Foren kein Gewinn gemacht.
Kommentar von Manni am 13.02.2018 11:13:
@Anonymous…sorry, ich denke Du liegst mit Deiner Einschätzung das der Versuch strafbar ist falsch.
Laut RA Benedikt Klas ist weder der Besuch der Webseite, noch der Bezug der NZB-Datei illegal oder strafbar. Entscheidend ist und bleibt, ob man den Verdächtigen den tatsächlichen Download der Dateien auf ihren Computer nachweisen kann(Originalzitat).
Sagt RA Solmecke übrigens genauso. Damit sind wir bei der sogenannten Beweislastumkehr und das ist eben genau das was schwierig und aufwendig wird. Wie soll der Download ohne Protokollierung des Inhaltes der Downloads seitens der Usenentprovider bewiesen werden? Theoretisch sicher möglich, praktisch eher sehr unwahrscheinlich. Gutes Beispiel hierfür ist P2P. Hierbei muss die IP(mit Uhrzeit), die den Content angeboten hat protokolliert sein. Dann wird die Datei von der angebotenen IP durch die Rechteinhaber(bzw. deren Vertreter) selbst geladen und geschaut ob auch das drin ist was als Name/File angeboten worden ist. Nur wenn z.B. der Film xyz der namentlich von einer IP Adresse angeboten worden ist auch nach dem Download wirklich in der geladenen Datei vorhanden ist, kann abgemahnt werden…
Wie soll das technisch bei der dezentralen Struktur und der mutmasslichen Nichtspeicherung des Inhaltes des Datenverkehrs bei den Usentprovidern denn bitte praktisch gehen??? Es konnte mir bisher niemand schlüssig erklären, aber ich würde es gerne verstehen! Und dann würden wir von einem Zeitraum von etwa 7 Tagen sprechen, denn so lange speichert EWEKA, wovon Speeduse.net Reseller war, die IP der Kunden für Supportzwecke(allerdings ohne Downloadinhalte, denn das müssen Sie laut holländischem Gesetz auch nicht)
Übrigens speichert Vodafone/KabelDeutschland IPs momentan nicht(auch nicht 7 Tage). Da müsste die IP quasi live abgefragt werden(was rechtlich mittlerweile in Ordnung ist). Wenn das aber so passiert wäre, dann wären mit Sicherheit bei der Aktion am 8/9.11.2017 auch direkt User mit durchsucht worden. Davon hat man aber nichts gehört. Zumindest nichts was glaubhaft ist;-)
Auch das hat RA Solmecke in seinem Video gesagt, nämlich das dann, wenn es HD gegeben hätte bei den Usern, dann würde sich die Sache anders darstellen. Wie gesagt, ich möchte Deine Meinung nicht kritisieren, halte sie aber aufgrund der genannten Punkte für nicht richtig(was den Versuch bzw. die Strafbarkeit dafür darstellt).
Kommentar von Mauzi am 13.02.2018 11:22:
Anonymous
Ich Zitiere dich mal :
„Warum du solche Beleidigungen wegen Inzucht (§173 StGB) immer wieder komentarlos stehen lässt … da habe ich nur ein Kopfschütteln dafür übrig.“
Ich finde es bewundernswert das Lars, negativ Kommentare über sich stehen lässt.
ABER so manche Kommentare gehen hier gegen einige Mitschreiber unter die Gürtellinie.
Muss das sein? Kann man nicht einigermaßen höflich miteinander umgehen?
Schon mal etwas von guter Kinderstube gehört?
Man kann einen mitteilen das er ein Depp ist, durch entkräften seiner Aussage, dafür muss man ihn nicht beleidigen.
Kommentar von Mauzi am 13.02.2018 12:35:
Also, ich glaube… es weiß keiner von uns, wohin sich das entwickeln wird.
Das Usenet, wie es mal war… wird es nicht mehr geben. So traurig wie es auch sein mag, es wird etwas Neues geben. Solange es Menschen geben wird, die daran Spaß haben werden.
Wie gesagt, ich bin da raus. Ich hatte die letzten Tage auch nur krankheitsbedingt etwas Zeit und habe hier gerne mal mitgelesen.
Nun widme ich mich aber wieder, meinem neuen Projekt,meiner Zukunft, etwas woran ich glaube und womit ich in Gegenteil zum Usenet Geld verdienen werde.
Ich bin mal so frech und mache Eigenwerbung ![]()
Wir… sprich meine Firmenpartner und ich, suchen noch Leute die sich etwas mit Network auskennen oder engagiert und bereit sind dieses zu lernen. Das Beste daran, man verdient sehr viel Geld und tut noch etwas Gutes
Bei Interesse… Lars hat meine Kontaktdaten, kann er sehr gerne an mich weiter leiten.
Euch allen, wünsche ich alles Gutes, passt auf euch auf… und geht ein wenig Höflicher miteinander um.
LG Mauzi
Kommentar von Forenpause am 13.02.2018 15:23:
Lasst euch ned verarschen von DA der hat euch verraten und verkauft nur um seinen Arsch zu retten die Daten die er gelöscht hat um für seine user ne Sicherheit zu geben sieht man ja jetzt.
Dieser Dreckspisser
Kommentar von am 13.02.2018 17:24:
Zum besseren Verständnis vielleicht, Strafrechtlich reicht eben bereits der Versuch eine Straftat zu begehen. Und das ist in meinen Augen mit vielen, anders nicht erklärbaren Dankeklicks bereits gegeben. Welche Releases das genau betrifft ist dabei eher unerheblich.
Zivilrechtlich wird dagegen meist auf Schadensersatz oder entgangenen Lizenzgebühr geklagt. Oder nur Abmahnung verschickt. Dazu muss zwingend die Datei bekannt sein. Ob dazu der reine Thx klick ausreichend ist, möchte ich auch bezweifeln. Aber auch nicht Hundertprozentig ausschließen. Soviel negative Urteile in letzter Zeit gegen Filesharing gefällt wurden, da ist nichts unmöglich.
Mir ist es immer nur darum gegangen die vielen falschen Vorstellungen von unserem Rechtssystem nicht so stehen zu lassen wie manche in ihren Wunschdenken es gerne hätten. So ist es eben auch nicht korrekt das der Download selber nachgewiesen werden muss, nach dem StGB reicht eben auch der Nachweis des Versuchs.
Ich habe mich daran gewöhnt das ich der Buhmann bin wenn ich etwas geschrieben hatte, erstmal wurde immer gesagt ich rede Müll. Bis ich (manchmal auch andere) das irgendwie belegt habe. Ein gutes Beispiel dafür hast du ja selbst genannt, du hast jetzt verstanden das ab einer gewissen Menge von gewerblichkeit ausgegangen wird. Mittlerweile dürften wohl die meisten Irrtümer aufgeklärt sein.
Aber,mir ist wichtig das auch festgehalten wird - ich habe auch immer wieder betont dass ich davon überzeugt bin das den Usern nichts passieren wird.
Verehrtes Publikum - achmed wünscht euch noch einen schönen Abend.
Bis dann.
Kommentar von Mauzi am 13.02.2018 18:39:
Sagt wer?
Woher bitte schön nimmst du dein Wissen?
Denkst, vermutest oder weißt du das genau? Warst du dabei? Hast du die Akten gesehen?
Ich wäre mit solchen Aussagen sehr vorsichtig. So etwas kann dir eine Klage, wegen Verleumdung einbringen. Und bei deiner Wortwahl noch eine Beleidigungsklage hinterher.
Du denkst wohl du bist ja sooooooooo Anonym. Da irrst du dich gewaltig.
Kommentar von Mauzi am 13.02.2018 19:03:
Anonymous
Sorry, ich muss dein Thread von heute Nacht missbrauchen,. Mir fehlt schon wieder der Button… Ka. Technik.
„Ich habe mich daran gewöhnt das ich der Buhmann bin wenn ich etwas geschrieben hatte, erstmal wurde immer gesagt ich rede Müll“
Lieber Achmed,
die behaupten du redest Müll, haben sehr viel Ahnung.... von Nichts. Und davon eine Menge. :)
Jeder der ein klein wenig sein Hirn benutzen wird, sollte verstehen das du ein fugiertes Wissen hast.. und das deine Argumente Hand und Fuß haben.
Eins sollte doch klar sein, und auch dem hinter Letzten einleuchten. Es gibt keine 100 % tige Sicherheit bzw Garantie.
Bis letztes Jahr war das Usenet relativ sicher. Das hat sich nun geändert. Und es ist abzuwarten, wie sich das alles weiter entwickeln wird. Man kann nur jeden aufmerksam machen, sichert euch und eure Daten sehr gut ab..
Mehr kann man dazu nicht mehr sagen.
Ich wünsche dir.. lieber Achmed auch einen schönen Abend..
LG Mauzi.
Kommentar von Misfit am 13.02.2018 19:19:
DA wäre schön blöd eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Beleidigung zu stellen. Jeder vierte Hirte im Netz schimpft sich BDA oder DA. Schwierig ![]()
Er hat meinen Respekt wenn er für ein paar Tausend Euro die Betreiber und User ans Messer geliefert hat! Das muss er nur dem Amt auch mitteilen diese Einnahmen! Ansonsten kriegt er mächtig Ärger!
Leicht verdientes Geld wenn man einen neuen PC benötigt
Oder die Brause war alle alle!
Kommentar von Manni am 13.02.2018 20:00:
Lieber Achmed,
auch wenn wir nicht in Allem einer Meinung sind, haben wir eine Übereinstimmung! Und zwar, das wir Beide glauben, das den Usern am Ende nicht viel passiert;-)
Auf dieser Basis kann man doch aufbauen:-)
Erlaube mir trotzdem nochmal die Frage: Wenn der Versuch schon strafbar wäre, also das Bedanken im Forum bzw. NZB Download, warum sagen dann RA Benedikt Klas und RA Solmecke etwas Anderes? Beide sagen ganz klar, das die Nutzung eines Boards inklusive der Downloads der NZB Dateien nicht strafbar ist(und ich hatte das auch auf anderen Seiten gelesen, da fehlt mir nur die Quelle momentan). Ich meine, die beiden Rechtsanwälte sind ja nicht völlig ahnungslos und wissen aufgrund Ihrer Erfahrung ja schon wovon die reden…?! Wahrscheinlich gibt es auch keine Präzedenzfälle wo reine User für Downloads belangt wurden, oder?
Und Mauze, irgendwann findet sich auch wieder Reply Button ![]()