Boerse.bz vs. Samuel K.: Razzia komplett aufgeklärt

Kommentar von DasTier:
Geht um 615, jo soll mal persönlich zum Staatsanwalt kommen…

Kommentar von betroffener:
Welche Staatsanwaltschaft ist für dich „Zuständig“?
und: wieso haben die nichts, was die behalten können? waren die nicht bei dir zu Hause?

Kommentar von DasTier:
Darauf will ich erstmal nicht genau eingehen, weiß nur das wir in 5 Kategorien eingeteilt sind 1 Top - 5 naja, habe die 2 soll schon was heißen, was hast du? Denke mal 4 o. 5 das die das gegen dein zeug einstellen.

Kommentar von betroffener:
Hi,
waren bei mir knappe 500 Uploads… Liegt auch an dem bearbeitendem Staatsanwalt was er draus macht. Den einen interessierts kaum und für den anderen ists dann schon schlimm. Wird ja an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die für dich zuständig ist. Das geht dann z.B. von StA Köln zur StA Mönchengladbach (z.B.).
wieso haben die bei dir denn nichts mitgenommen?

Kommentar von betroffener:
@DasTier: Wann haste denn den Termin beim Staatsanwalt; was denkt deine Anwältin was du für ne Strafe bekommst?
Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße ode doch schon Strafbefehl?

Kommentar von betroffener:
Hi,
@DasTier: gibts schon was neues?

Kommentar von Angeklagter:
Ich bin auch einer der Betroffenen und nach 3 1/2 Jahren geht das Ganze im Juli 2018 wegen 13 (!) Verlinkungen in die Hauptverhandlung. Die Geräte wurden damals nach 4 Monaten aufgrund einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung wieder herausgegeben. Es wurde nur der verwendete Benutzername auf einer alten und unverschlüsselten Festplatten im Nebenzimmer gefunden. Der Hauptrechner war verschlüsselt. Die haben sonst keine Beweise und es wurde nur ein Login über die Backdoor festgestellt, der sich nicht mit den Zeiträumen der eingestellten Forenbeiträge überdeckte. Gegen den hohen und nicht begründeten Strafbefehl hatte ich einen gut ausgearbeiteten Einspruch eingelegt. Gibt es noch weitere Neuigkeiten zu Verfahrensausgängen? Ich kann im Netz keine aktuellen Informationen finden. Dass die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit einstellt, kann ich mitnichten bestätigen.

Kommentar von Peter Von Semmelmann:
Hey, in meinem Fall sollte am 25.10.2016 ein Verfahren eröffnet werden. Mein Anwalt bat um erneute Akteneinsicht. In meinem Fall waren es 20 nicht näher definierte (tote) Links die ich gepostet haben soll. Seit dem 25.10.16 habe ich bis jetzt nichts mehr in der Sache gehört. Meine beschlagnahmten Gegenstände habe ich bis heute nicht zurück.

Kommentar von Angeklagter:
Gem. § 170 II StPO setzt die Staatsanwaltschaft einen Beschuldigten über die Einstellung eines Verfahrens nur dann in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war. Je nach Auslastung dauern diese Verfahren - wie Sie in meinem Fall sehen - sehr lange, so dass Sie erneut Akteneinsicht beantragen können, um Gewissheit zu bekommen. Das geht auch per Online-Akteneinsicht oder alternativ können Sie die Staatsanwaltschaft auch direkt anschreiben und anfragen, ob das Verfahren gegen Sie noch läuft.

Kommentar von kein Angeklagter:
Wenn du einem Strafbefehl widersprichst, geht es immer in die HV, ganz normaler Vorgang. Ich hoffe du hast jetzt einen guten Anwalt, um noch eine Einstellung zu erreichen.

Bei mir selbst endgültig eingestellt gegen Geldauflage.

Kommentar von Angeklagter:
Das war mir durchaus bewusst. Wenn ich keinen Einspruch eingelegt hätte, wäre ich jetzt wegen 13 Verlinkungen vorbestraft (130 TS), von denen nur 2 Verlinkungen hinreichend überprüft wurden. Nur zwei Verlinkungen wurden dahingehend überprüft, ob diese online waren und überhaupt geschütztes Datenmaterial verlinkt wurde. Die IT-forensische Auswertung wirkt wenig kompetent. Es wurden zumeist nur Screenshots erstellt und die gesamte Auswertung fand auf dem Nachfolgeportal Boerse.to statt, da man erst im Oktober 2014 durch Waldorf und Frommer die Auswertung der Foreneinträge vornahm (andere Domain, anderer Server, anderer Betreiber, mutmaßliches Backup was inhaltich manipuliert gewesen sein kann, keine Backdoor auf Boerse.to). Die Links der Foreneinträge wurden auch nicht mit Boerse.bz abgeglichen, da diese nie ermittelt wurden. Die Formel der Staatsanwaltschaft „Anzahl der Foreneinträge = Anzahl der Urheberrechtsverletzungen“ erschließt sich mir aufgrund der Beweise mitnichten. Ich werde weiter berichten. Eine Berufung schließe ich nicht aus.

Kommentar von Peter Von Semmelmann:
Samstag habe ich nun auch eine Einladung zur Hauptverhandlung erhalten. Würde mich freuen, wenn noch jemand berichten kann, wie es bei Ihm oder Ihr ausgegangen ist. Hier wird wohl mit zweierlei Maß gemessen. ?

Kommentar von Angeklagter:
Heute Vormittag fand meine Hauptverhandlung statt. Das Verfahren wurde nach der ersten Zeugenbefragung (KOK der EG Basar) gegen Erfüllung von Geldauflagen eingestellt. Der Einstellung musste ich als Beschuldigter zustimmen. Ich war ohne Anwalt in der Verhandlung und bleibe somit nur auf den Kosten für die Online-Akteneinsicht sitzen. Gibt es hier Betroffene, gegen die zivilrechtliche Schritte in die Wege geleitet wurden?

Kommentar von Peter Von Semmelmann:
Hey, meine Verhandlung steht ja noch aus. Darf ich fragen wie hoch die Geldauflage war und ob du die beschlagnahmten Sachen wieder bekommen hast?

Kommentar von Angeklagter:
Die Höhe der Geldauflage richtet sich nach den Einkommensverhältnissen. Bei einem vorausgegangenen Strafbefehl kann man sich grundsätzlich an der Formel „Summe der Geldstrafe / 2“ orientieren, was bei mir auch zutreffend war. Meine beschlagnahmten Gegenstände wurden mir - nach einem Beschluss des Landgerichtes Köln - bereits im April 2015 wieder herausgegeben. Die Oberstaatsanwaltschaft Köln ordnetet die Herausgabe an, nachdem die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung - aufgrund meiner Beschwerde im Dezember 2014 - festgestellt wurde. Ein Beweismittelverwertungsverbot existiert in Deutschland allerdings nicht, so dass alle Datenträger vor der Herausgabe kopiert wurden.

Kommentar von Anhaltende technische Probleme bei myGully.com:
[…] landen ungewollt auf boerse.sx und vieles mehr. An den Workarounds es ehemaligen Co-Administrators Prince hat sich seit November 2011 offenbar nichts geändert. Die Macher betreiben ihr Forum frei nach der […]