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Warnung vor Stremio: Abmahnungen bei P2P-Anbieter garantiert!

Vorsicht Stremio! Wer sich die Software installiert, wird früher oder später eine Abmahnung kassieren, auch wenn man keinen Film gesehen hat.

Nach eigenen Angaben verfügt der Popcorn Time-Nachfolger Stremio über vier Millionen Nutzer. Das Dumme dabei: Wer die Software installiert, erhält früher oder später eine Abmahnung. Und auch dann, wenn man sich noch gar keinen Film angesehen hat. Direkt nach der Installation wird ohne weiteres Zutun schon der erste P2P-Transfer initiiert.

Kein Streaming-Anbieter, P2P in Reinkultur

Wir haben bereits im Jahr 2015 ausführlich vor der Nutzung von Stremio gewarnt. Nachdem die P2P-Streaming Software Popcorn Time vom Netz genommen wurde, gingen mehrere Nachfolger online, von denen Stremio seit November 2015 über vier Millionen Nutzer für sich gewinnen konnte. Das Prinzip dahinter ist aber das gleiche wie bei Popcorn Time. Nach der Installation auf iOS- beziehungsweise Android-Smartphones oder auf Linux-, Windows- bzw. Mac OS X- PCs kann man sich diverse aktuelle Kinofilme und Fernsehserien anschauen. Unter der Haube befindet sich nämlich ein ganz normales P2P-Programm. Dieses überträgt die eigene IP-Adresse augenblicklich an alle Tauschpartner. Von dem gefährlichen Transfer, der nach außen wie Streaming aussehen soll, bekommt der Nutzer aber nichts mit. Auch wenn weder die Software noch die Webseite vor jeglichen Gefahren warnt, so drohen den Benutzern teure Abmahnungen.

Stremio: Abmahnung in Höhe von 915 Euro auch ohne Filmgenuss

StremioWas Stremio nun noch riskanter macht ist die Tatsache, dass man offenbar auch dann Abmahnungen erhalten kann, wenn man noch gar keinen Film konsumiert hat. Wir haben uns Scans einer Abmahnung zuschicken lassen, die kürzlich die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt hat. Am 04.02. wurde vom Leipziger IT Dienstleister Digital Forensics GmbH eine Rechtsverletzung des Filmes „Es (It)“ von Warner Bros. dokumentiert. Der Nutzer schwört aber Stein und Bein, dass er sich weder diesen noch bisher einen anderen Film mittels Stremio angeschaut hat. Wie dem auch sei. Bis zum 27. Februar soll der Abgemahnte 915 Euro bezahlen und schon vorher die unterzeichnete Unterlassungserklärung an die gegnerische Kanzlei übermitteln.

Böse gesagt ist dies für die Münchener Kanzlei eine Abmahnung nach dem Copy & Paste-System. Das erklärt auch die schnelle Reaktionszeit von der Urheberrechtsverletzung bis zur verschickten Abmahnung. Lediglich der Name des Empfängers, Werkes und des Mandanten, der individuelle File-Hash, die festgehaltene IP-Adresse und die Tatzeit muss man dabei verändern. In der Abmahnung wird sogar explizit vor „vermeintlichen Streaming-Diensten“, wie Time4Popcorn, Popcorn Time, Cuevana, Zone und Isoplex gewarnt. Stremio hatte man in Süddeutschland wohl bisher noch nicht auf dem Schirm. Für Waldorf Frommer macht der Client auch keinen Unterschied, denn der Abgemahnte hat stets beim Filmgenuss die gleiche P2P-Tauschbörse genutzt, egal welches Programm im Einsatz war.

 

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Stremio-Abmahnung erhalten: wie reagieren?

Betroffene sollten sich unbedingt einen Fachanwalt für Medien- und Internetrecht nehmen. Bitte keinen Feld-, Wald- und Wiesenjuristen, der wenig bis gar keine Erfahrung beim Umgang mit P2P-Abmahnungen hat! Wer seinen Film in Kombination mit dem Suchbegriff Abmahnung bei Google eingibt, wird auch einen Fachanwalt in seiner Nähe finden. Nachdem man den Anwalt beauftragt hat, versucht er die Höhe der Abmahnung zu reduzieren, was auch oft gelingt. Auf gar keinen Fall die geforderte Unterlassungserklärung eigenmächtig unterschreiben. Denn damit verzichtet man freiwillig auf alle seine Rechte. Dann kann einem auch kein Anwalt mehr helfen!

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Alternativen

Neben Stremio, Cuevana, Zone oder Isoplex gibt es für das Streaming von Filmen noch zahlreiche Möglichkeiten, die allerdings nicht auf der gefährlichen Filesharing-Technologie basieren. Eine Option von vielen ist beispielsweise die Box bzw. Software von Vavoo.tv, bei der die Daten von einem Sharehoster an die Nutzer übertragen werden.

Nach Angaben des Karlsruher des Karlsruher Fachanwaltes Benedikt Klas ist die Benutzung von VAVOO in Deutschland auch nach dem Filmspeler-Urteil des EuGH komplett legal. Dies sei juristisch gesehen wie ein Werkzeug zu sehen. Auch mit einem Browser könne man wahlweise legale als auch illegale Webseiten besuchen, ohne dass man die Mozilla Foundation als Browser-Hersteller dafür verklagt. Ganz genauso verhält es sich mit der TV Box und der kostenlosen Software Vavoo. Was die Benutzer am Ende des Tages mit ihrem Mediacenter anstellen, bleibt alleine ihnen überlassen.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.