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Streaming-Nutzer eines Pornos abgemahnt (Update)

Die Kanzlei U + C verschickte eine Abmahnung an den Konsumenten eines Pornos bei RedTube. Darf man Personen wegen einem Streaming abmahnen?

Streaming von Pornos gefährlich? Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet über eine Abmahnung, die von der Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt wurde. Ein Anschlussinhaber erhielt eine Abmahnung, weil sich jemand mit seiner IP-Adresse bei redtube.com den Stream eines Pornofilms angesehen hat. Bislang ist nicht geklärt, wie die IP-Adresse ermittelt wurde. Außerdem ist unklar, ob beim Konsum eines Streams überhaupt Urheberrechte verletzt werden.

Streaming: Darf man dafür abgemahnt werden?

Der Abgemahnte hat sich den Stream eines pornographischen Werkes mit Namen „Amanda’s Secrets“ auf der Videoplattform RedTube angesehen. Beim Konsum wurden nach Auskunft von U + C die Rechte des Mandanten „The Archive AG“ verletzt. Wie aber ist man an die Daten gekommen? Der Betreiber hat seinen Sitz in den USA, die Streams werden in den Niederlanden und USA gehostet. Hauptsitz der Manwin Holding S.à.r.l. ist Hongkong.

porn-tastenAußerdem wurde in Deutschland noch immer nicht gerichtlich geklärt, ob der Empfang von Streams dazu geeignet ist, Urheberrechte zu verletzen. Die Meinungen der Juristen gehen bei diesem Thema weit auseinander. Angeblich soll das Landgericht Köln eine normale Anfrage gestellt haben. Die Archive AG wird lediglich gewusst haben, dass ihre Werke bei RedTube angeboten wurden. Woher will der Rechteinhaber aber wissen, wer sich welche Filme angesehen hat? Dafür müsste man über die Nutzerdaten der Videoplattform verfügen. Wenn das so einfach wäre, könnte man ja auch die Besucher von kinox.to, movie4k und von allen Filehostern überwachen. Udo Vetter mutmaßt, der Betreiber von RedTube wird aufgrund des juristischen Drucks die IP-Adressen der Nutzer bestimmter Streams herausgerückt haben.

Man darf gespannt sein, ob U + C mit der Abmahnung durchkommen wird. Wenn ja, dürfte es schon bald einige Nachahmer geben. Allerdings wären diese Abmahnung weit weniger lukrativ, weil der Gegenstandswert vergleichsweise niedrig ist. Es geht ja nur um einen Film, den sich der Konsument in Folge seines Tuns nicht gekauft hat. Bei P2P-Netzwerken wird hingegen berechnet, an wie viele Teilnehmer der Filesharer den Film hochgeladen hat, um ihn selbst herunterladen zu können. Bei 20 bis 50 möglichen Tauschpartnern kommen ganz andere Schäden und somit auch Kostennoten zusammen, als bei einem einzigen Film. Auch von daher bleibt abzuwarten, ob es Nachahmer geben wird.

Update:

redtubeGegenüber meinem Kollegen von Golem.de gab die Kanzlei U + C bekannt, sie hätten die Daten vom Internet-Provider erhalten. Damit ist aber noch nicht geklärt, wie es zum ursprünglichen Verdacht gekommen ist. Die Juristen dieser Kanzlei können doch nicht auf Verdacht einfach bei allen Internet-Providern anfragen, ob von ihren Nutzern ganz bestimmte Streams konsumiert wurden. Dr. Wachs liegt eine Abmahnung über ein anderes Video (Glamour Show Girls) vor, die eine Gesamtforderung von rund 250 Euro produziert hat.

Dr. Wachs schrieb auch von einer Theorie, wonach der Rechteinhaber oder die Abmahnkanzlei durch einen technischen Trick an die IP-Adressen der Nutzer gelangt sein könnten. Er hält die Variante aber für „sehr unwahrscheinlich„. Dann nämlich hätte man eigenhändig solche Streams bei RedTube hochgeladen, an denen die Plattform keine Rechte besitzt. In dem Fall hätte man mit den selbst eingestellten Filmen eine Art Honigtopf (Honeypot) aufgestellt, um Abmahnungen verschicken zu können. RedTube dürfte aber keinerlei Interesse an derart negativer PR haben. Mit der Zeit würde sich die Anzahl der deutschen Zugriffe deutlich reduzieren, dieser Markt ist sowieso sehr hart umkämpft.

Bleibt dennoch die Frage offen, wie U + C die Abmahnungen verschicken konnte. Wer Ideen hat, immer her damit! Über hilfreiche Kommentare zum Thema Porno Streaming freue ich mich immer!!

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.