Stay-Down-Regel, uploaded.net
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Stay-Down-Regel in der Schweiz problematisch für Uploaded.net

Das Schweizer Urheberrecht soll reformiert werden. Sofern die geplante Stay-Down-Regel verabschiedet wird, droht Uploaded.net & Co. neues Ungemach.

Am Mittwoch präsentierte der Schweizer Bundesrat einen Gesetzesentwurf für deren Urhebergesetz. Die geplante Stay-Down-Regel soll dafür sorgen, dass illegale Inhalte bei Sharehostern nicht erneut hochgeladen werden dürfen. Auch dürfen Rechteinhaber künftig gegen Schweizer Uploader in P2P-Tauschbörsen vorgehen, wenn das Parlament den Entwurf verabschieden sollte.

Stay-Down-Regel gilt auch für Uploaded.net

Der Minimalkonsens, auf den sich vergangenen Mittwoch Vertreter der Kreaktiv-Wirtschaft, der Produzenten, Urheberrechtsnutzer und Konsumenten in der sogenannten Arbeitsgruppe Urheberrecht (Agur12) geeinigt haben, ist alles in allem keine gute Nachricht für Schweizer Filehoster.

uploaded.netGegen Online-Piraterie, die von der Schweiz ausgeht, soll die geplante Stay-down-Regel vorgehen. Sie soll alle Schweizer Online-Speicherdienste dazu verpflichten, illegale Angebote nach Meldung nicht nur einmal von ihren Servern zu entfernen. Die Betreiber sollen dauerhaft dafür Sorge tragen, dass man die urheberrechtlich geschützten Werke nicht erneut hochladen kann.

Diese Verpflichtung nach Schweizer Recht gibt es bis dato noch nicht. Laut Medienberichten stand ein namentlich nicht genannter Filehoster im Fokus der Verhandlungen, gemeint ist natürlich Uploaded.net mit Sitz im Kanton Zug. Für die Betreibergesellschaft gilt nun die Stay-Down-Regel.

Sharehoster müssen Re-Uploads vermeiden

Auf Seiten der Nutzer soll sich auch einiges ändern. So soll es künftig für die Rechteinhaber erlaubt sein, die IP-Adressen von Schweizer Tauschbörsenteilnehmern zu protokollieren, sofern sie an einem Upload beteiligt sind. Bislang macht es ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts unmöglich, dass Rechteinhaber mit ermittelten IP-Adressen Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten dürfen.

Der reine Download zu Privatzwecken bleibt hingegen straffrei. Dies gilt selbst dann, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist. Legal bleibt auch der Besuch von offensichtlich rechtswidrigen Portalen wie KinoX.to und die Nutzung von Streaming-Hostern, um sich die TV-Serien und Kinofilme kostenlos anzusehen. Wer in der Schweiz künftig was darf, wird hier ausführlich erläutert. Das betrifft weit mehr als nur die Stay-Down-Regel.

Netzsperren nicht mehrheitsfähig

Auch hat sich die Arbeitsgruppe gegen die Einführung von Netzsperren ausgesprochen. Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte am 22. November gegenüber der Presse, dies sei gegenwärtig nicht mehrheitsfähig.

share-online.bizNoch wurde der Gesetzentwurf nicht vom Schweizer Parlament verabschiedet. Dafür muss der Kompromiss der Agur12 erst die Beratungen überstehen und eine Mehrheit finden. Wenn die Stay-down-Regel eingeführt wird, muss sich die Cyando AG (Betreibergesellschaft von Uploaded.net) auf noch mehr juristische Probleme als schon jetzt einstellen.

Stellt sich die Frage, wie lange es noch dauert, bis das Unternehmen europäischen Boden verlässt oder sich auflöst, um sich der wachsenden Haftung zu entziehen. Offshore-Konkurrenten wie Share-Online.biz werden von der neuen Rechtsprechung nicht betroffen sein. Außer man kann ihnen eines schönen Tages nachweisen, wie das Geld von Belize zurück nach Deutschland, zu den wahren Hintermännern, geflossen ist.

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.