Postgeheimnis
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Postgeheimnis versus polizeiliche Ermittlungsarbeit

Etwa 1.500 Postmitarbeiter unterstützen die Behörden und Geheimdienste bei ihren Ermittlungen und höhlen dabei das Postgeheimnis aus.

Postgeheimnis ade! Aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der Linken geht hervor, dass knapp 1.500 Mitarbeiter der Deutschen Post Sicherheitsbehörden bei Ermittlungen gegen mutmaßliche Terroristen und Schwerverbrecher helfen. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag) vorliegt.

Postgeheimnis behördlich ausgehebelt?

Das Postgeheimnis in Deutschland ist ein grundrechtlich – durch Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz – geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 StGB sanktioniert. Es umfasst alle von Postunternehmen übermittelten Sendungen. Man überwacht die Sendungen vom Einwurf bis zur Auslieferung an den Empfänger. Einschränkungen vom Postgeheimnis unterliegen dem Gesetzesvorbehalt.

Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses lässt Ausnahmen zu für die Nachrichtendienste der Bundesrepublik, also Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst. Über die Anwendung dieser Maßnahmen wacht die G 10-Kommission, die vom parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages bestellt wird.

Ausnahmen von der gesetzlichen Regel

Aufgrund dieser Ausnahmen lassen polizeiliche Ermittlungsarbeiten die Überwachung des Briefverkehrs genauso zu wie das Abhören von Telefonaten, das Mitlesen von Mails und SMS. So werden diese Methoden als Teil der Verbrechensbekämpfung eingesetzt bei der Fahndung und Observation von Terrorverdächtigen und Schwerkriminellen. Wenn also jemand verdächtigt wird, einen Terroranschlag oder ein schweres Verbrechen, wie Mord oder Totschlag, zu planen bzw. begangen zu haben. Allerdings sind die Hürden hoch: Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst und Bundeskriminalamt (BKA) brauchen wegen dem Postgeheimnis einen richterlichen Beschluss, um Post beschlagnahmen zu dürfen.

Demnach sind Postmitarbeiter zur Kooperation aufgerufen und auch beteiligt an koordinierten Vor-Ort-Maßnahmen. Sie sind angewiesen, Briefe und Pakete herauszusuchen, die an Verdächtige adressiert sind und diese den Sicherheitsbehörden auszuhändigen. Allein bei der Deutschen Post hat man 1494 Mitarbeiter in sogenannte G10-Maßnahmen eingebunden. Dazu zählen Mitarbeiter, die Sendungen heraussuchen und den Behördenvertretern aushändigen. Aber auch Leitungskräfte, die die Maßnahmen vor Ort koordinieren, schreibt das Bundesinnenministerium. Ein fünfköpfiges Team in der Zentrale sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Die Frage, wie viele Poststücke trotz Postgeheimnis jährlich von Verfassungsschützern und Fahndern geöffnet werden, konnte die Regierung nicht beantworten.

2oo Verdächtige überwacht

Aus einem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages geht hervor, dass im Jahr 2015 Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst die Erlaubnis erhielt, knapp 200 Verdächtige auf diese Weise zu überwachen. Das Postgeheimnis hat man dabei nicht beachtet. Insgesamt 336 Hauptverdächtige waren im ersten Halbjahr 2015 im Visier, 1500 Telefon- und Internetanschlüsse wurden überwacht. Die meisten wurden als Islamisten verdächtigt, viele davon waren als Extremisten des rechten oder linken Spektrums aufgefallen. Von den 1628 Personen, die aus der Überwachung ausschieden, wurden nur 400 informiert. Jedoch kann nur derjenige, der auch von der Überwachung weiß, vor einem Gericht dagegen klagen.

Kritik von den Linken

Kritik an diesem Verfahren kommt von den Linken. Deren innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke äußert sich besorgt: „Schon die hohe Zahl von rund 1500 in die Postüberwachung eingebundenen Mitarbeitern allein bei der Deutschen Post lässt ein erschreckend hohes Ausmaß der Überwachung befürchten.

Die Post verweist dagegen darauf, dass „Sendungen von den eingebundenen Beschäftigten nicht geöffnet, sondern ‚nur‘ herausgesucht und den Vertretern der berechtigten Stellen ausgehändigt“ werden. Datenschützer hingegen geben Entwarnung: Es existiere eine gesetzliche Grundlage für das Vorgehen der Sicherheitsbehörden, in der Praxis gebe es keine Probleme, heißt es von den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.