In einer Klage warf der Rechteinhaber einem Berliner Anschlussinhaber vor, einen Film illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben.
Aufgrund unzureichender Prozessvorbereitungen verlor die Medienkanzlei Waldorf Frommer einen P2P-Fall vor dem Amtsgericht Charlottenburg.
Derzeit grassiert in vielen Online-Portalen die Nachricht, die Kanzlei Waldorf Frommer habe eine neue Abmahnwelle losgetreten. Stimmt das !??
Die Kanzlei Frommer Legal mahnt für Image Professionals vermehrt im deutschsprachigen Raum ab. Die Fotos waren per Facebook & Blog sichtbar.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Image Professionals GmbH aktuell vermehrt Urheberrechtsverletzungen an Bildmaterial ab.
Täglich werden unzählige Filesharing-Abmahnungen verschickt. Wer abseits seines WLAN-Routers ist, geht aber zumindest geringere Risiken ein.
Urheberrecht: Rasch Rechtsanwälte geht statt gegen den Webhoster, Domain-Registrar oder CDN-Dienstleister nun gegen einen DNS-Resolver vor.
Getty Images übernimmt die Fotobibliothek Unsplash. Am derzeitigen Geschäftsmodell ändere das aber nichts, gaben die Unternehmen bekannt.
Ein Mann verlor eine P2P-Klage, weil er nichts zur Aufklärung der Tat beigetragen hat. Er sagte nur aus, dass er es nicht gewesen sein kann.
Der Abgemahnte hatte bis auf eine schriftliche Stellungnahme nichts zur eigenen Entlastung getan, weswegen er die P2P-Klage verlor.
Wegen Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast wurde ein Berliner Freifunker in einem Filesharing-Fall für schuldig befunden.
Vorsicht Abmahnungen! Besonders perfide kommt die neue Werbung von Popcorn Time Kids daher. Die Kleinsten sollen sich dort Filme anschauen.
Trotz der Vorlage peinlicher Beweismittel wies das AG Charlottenburg eine Klage ab. Gegenstand war der SF-Film "Die Bestimmung - Insurgent".
Katerstimmung bei Waldorf Frommer Rechtsanwälte? Das AG Stuttgart hat kürzlich eine P2P-Klage gegen ein Ehepaar aus Igersheim zurückgewiesen.
Der Filesharer gab vor Gericht an, sein Internet sei zum Tatzeitpunkt gar nicht nutzbar gewesen. Er muss trotzdem vollumfänglich haften.
Ein Eigentor hatte sich ein Freifunker mit seiner Klage in einem P2P-Fall geschossen. Er erfüllte nicht die sekundäre Darlegungslast.
Der Mobilfunkbetreiber Telefónica muss rund 225.000 Euro Handyguthaben nebst Zinsen an einen geschäftstüchtigen Kunden auszahlen,
Das AG München verhandelt eine P2P-Klage, wobei man ungewöhnlich hart vorgeht. Bis zur Benennung des Täters soll das WLAN gesperrt werden.
Sony fand ihre Urheberrechte mit dem Anbieten eines Musikalbums verletzt und klagte. Die Beklagte.erfüllte die sekundäre Darlegungslast.
Die ACE nahm mit IPTVBox.plus einen weiteren illegalen IPTV-Anbieter vom Netz. Dies war ein großer Händler für Zugänge von Pay-TV-Sendern.
Verschiedene Anwaltskanzleien informieren aktuell darüber, dass es häufiger zu Abmahnungen von Fotos gekommen ist, besonders von Great Bowery.