Waffenhändler
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Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenhändler

Das Landgericht München I hat hat Philipp K., den Waffenhändler der Waffe für den Münchner Amoklauf, zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Das Landgericht München I hat Philipp K., den Waffenhändler der Schusswaffe, die bei dem Münchner Amoklauf zum Einsatz kam, am Freitag (19.01.2018) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 18-Jährige Amokläufer David S. erschoss am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen damit und verletzte fünf weitere. Danach tötete er sich selbst.

Waffenhändler vermittelte seine Waren über das Forum DiDW

Waffenhändler Philipp K. hat seine illegalen Waffengeschäfte im Darknet abgewickelt. Dort agierte er unter dem Decknamen „Rico“. In Forumsbeiträgen führte Philipp K. aus, wie er Waffen illegal in der Schweiz, Tschechien und der Slowakei erworben habe. Statt Waffen anonym per Post zu verschicken, setzte „Rico“ auf persönliche Übergaben, sogenannte „Real Life Treffs“. So hatte auch der 18-jährige Schütze David S. die Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition bei Händler Philipp K. in Marburg (Hessen) abgeholt. Den Waffenhändler hat man am 16. August 2016 im hessischen Marburg festgenommen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Seine Tat hat er gestanden und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.

Fahrlässige Tötung in neun Fällen u.v.m.

Das Gericht sprach nach mehr als 20 Verhandlungstagen den 33-Jährigen Waffenhändler Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen für schuldig. Dazu kam fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen und Verstöße gegen das Waffengesetz. Während die Staatsanwaltschaft sieben Jahre und zwei Monate Haft forderte mit der Begründung, dass erst der Waffendeal die Tat am OEZ ermöglicht hat, plädierte die Verteidigung auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Sie argumentierte, eine fahrlässige Tötung, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sei nicht gegeben, denn Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen K. forderte die Verteidigung außerdem, den Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug zu setzen und ihn freizulassen.

Die Nebenkläger, ca. 25 Angehörige der Opfer sowie deren Anwälte, hatten eine Verurteilung vom Waffenhändler wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Familien warfen Philipp K. vor, er habe gewusst, was David S. mit der Pistole vorhatte. Beide Täter haben die gleiche rechtsradikale Gesinnung geteilt. Doch obwohl die Opfer fast alle junge Menschen mit Migrationshintergrund waren, gingen die polizeilichen Ermittler nicht von politischen Motiven aus. Sie nehmen an, dass David S. aus persönlicher Kränkung handelte. Denn seine Opfer glichen jenen Altersgenossen von David S., die ihn jahrelang gemobbt hatten. Einige Gutachter kamen jedoch mittlerweile zu der Einschätzung, es habe sich doch um eine rechtsextreme Tat gehandelt. Der Angeklagte Philipp K. betonte im Prozess, er hätte die Waffe nie verkauft, wenn er etwas von den Plänen des Amokläufers geahnt hätte.

Waffenhändler hat die Morde nicht begangen

Verteidiger David Mühlberger kritisierte in seinem Plädoyer die Nebenklageanwälte scharf, die eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord verlangt hatten. „Alle Hinterbliebenen haben den Eindruck, er hat die Menschen erschossen“, gibt Mühlberger zu bedenken. Das aber habe David S. getan, der nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnte. „David S. ist nicht Philipp K. und Philipp K. ist nicht David S.“, sagte Mühlberger. „Und Philipp K. ist auch nicht der Stellvertreter.“ Den Angehörigen sei nicht geholfen, wenn sie den Eindruck bekämen, dass Morde nicht aufgeklärt würden.

Am Montag beklagte eine Mutter, deren Sohn von S. erschossen wurde. Die Angehörigen hätten ein „Recht auf Rechtsprechung, aber kein Anrecht auf Gerechtigkeit“. Der Vater eines anderen Opfers rechnete nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft bitter vor. „Das sind acht Monate pro Leben.“ Philipp K. sagte in seinem Schlusswort, er wolle den Angehörigen und Hinterbliebenen sein Beileid aussprechen. „Ich habe das nie gewollt. Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist.“

Mit dem Urteil ging das Gericht mit der Ansicht der Staatsanwaltschaft konform und geht zudem in die Justizgeschichte ein. Erstmals wird damit ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.

Bildquelle: kalhh, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.