constantin, kinox.to, vondafone, Kreshnik Selimi
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Kinox.to: Avit O. zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt

Avit O., einer der Mitbetreiber von Kinox.to hat das LG Leipzig gestern zu 40 Monaten Haftstrafe verurteilt. Er ging aber als freier Mann.

Rund vier Wochen vor dem geplanten Prozessende hat das Landgericht Leipzig gestern das Urteil gesprochen: Der 29-jährige Avit O. (Pedro) muss für 3 Jahre und 4 Monate ins Gefängnis. Ihm wird vorgeworfen, maßgeblich am Betrieb von Kino.to und KinoX.to beteiligt gewesen zu sein. Verteidigung und Anklage haben sich vorzeitig geeinigt.Ursprünglich standen in dem Strafprozess gegen den gebürtigen Kasachen, der in Timmendorfer Strand aufwuchs, bis Ende Januar 2016 nicht weniger 19 Verhandlungstage an. Doch nachdem sich zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht das Zustandekommen einer sogenannten „Verständigung im Strafprozess“ abzeichnete, konnte nun sehr überraschend gestern das Urteil gesprochen werden.

Avit O. mitschuldig an kinox.to

Das LG Leipzig kam zur Ansicht, durch seine Dienste bei der 2011 geschlossenen Plattform Kino.to (von Dirk B.) und dem anschließenden Betreiben des mithilfe einer entwendeten Kino.to- Datenbankkopie von ihm selbst aufgesetzten Klons Kinox.to habe sich Avit aka Pedro der gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht. Hinzu kommen zwei Fälle von Computersabotage, die Avit O. gegen zwei Konkurrenten begangen hat. Die Hacks sollten dafür sorgen, dass die Portale der Wettbewerber unbrauchbar wurden. Des Weiteren, so das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel, war der Angeklagte in seiner Kino.to-Zeit daran beteiligt, das Ehepaar N. im Auftrag von Kino.to-Chef Dirk B. zur Herausgabe ihrer Laptops zu nötigen. Die beiden „Freischalter“ im Kino.to-Team waren beim Admin in Ungnade gefallen. Er hatte sie verdächtigt, Daten seines Streaming-Portals entwendet zu haben.

kinox.toDer Verurteilung liegt neben einer umfangreichen Beweisaufnahme, für die neben IT- Sachverständigen auch eine Reihe von Zeugen gehört wurden, ein Teilgeständnis von Avit O zugrunde. Im Gegenzug wurde die Strafverfolgung zeitlich und sachlich vermindert und einzelne Tatvorwürfe damit ausgeschieden. Während die Staatsanwaltschaft es als erschwerenden Umstand ansah, dass Pedro nach der Schließung von kino.to und der Verhaftung des kino.to-Chefs von Dirk B. mit dem Nachfolger Kinox.to an den Start ging, hatten seine beiden Pflichtverteidiger in ihren Plädoyers große Mühe, die grundsätzliche Sinnhaftigkeit des Urheberrecht in der digitalen Zeit zu erkennen. Sie sahen sich zudem mit dem, was sich im Internet tut, einer „Parallelwelt“ ausgesetzt, mit der Menschen über 50 – wie der vortragende Verteidiger Prof. Wilhelm selbst – angeblich überhaupt nicht mehr zurecht kämen.

Bezug zur Realität verloren?

In dieser eigenen Entfremdung von der Realität unterstellte Pflichtverteidiger Wilhelm die Staatsanwaltschaft und Polizei,  in Fällen dieser Art per se „keine Ahnung“ zu haben, worum es technisch überhaupt gehe. Prof. Wilhelm sagte zudem, die GVU agiere wie „ein Trojaner in der Justiz“. Die GVU steuere doch ganz offensichtlich die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen. „Mein Mandant wäre unschuldig, wenn wir nur ein anderes Strafrecht hätten“, eröffnete er seine Ansprache beim Auftakt des Prozesses. Das Strafrecht habe sich nicht an das Internet angepasst, argumentierte er weiter. Die Meinung zu seinen Aussagen ging beim Publikum und den anderen Prozessbeteiligten (wenig überraschend) weit auseinander. Manche Statements sollen im Gerichtssaal für ein wenig Aufheiterung gesorgt haben.

kino.to R.I.P.Steaming-Portal läuft derweil ohne Pause weiter

Der Angeklagte, der angeblich schon im zarten Alter von vier Jahren seinen ersten PC erhalten haben will, hatte zuvor ausgesagt, ihm sei es als Computer-Interessierten bei Kino.to und KinoX lediglich darum gegangen, „mal an einem großen System“ zu arbeiten und technischen Fortschritt zu generieren; Geld habe bei ihm nie im Vordergrund gestanden. Auf seinen von Dirk B. gezahlten Lohn aus kino.to-Zeiten muss er trotzdem verzichten. Das Gericht ordnete den Verfall und damit die Einziehung der an ihn gezahlten 20.000 Euro zugunsten der Staatskasse an. Ebenso zog man seine Computer-Hardware ein.

Das Streaming-Portal KinoX.to läuft derweil weiter. Über die Gebrüder Kreshnik und Kastriot Selimi wollte sich Avit O. im Prozess nicht äußern. Sie werden weiterhin mit Haftbefehl gesucht und gelten als die Seiten-Betreiber. Eine namentlich nicht benannte „weitere Person“ habe sich im Laufe der Zeit in sein Projekt kinox.to hineingedrängt. Sie wollte dort die Kontrolle übernehmen. Mit dieser anonymen Person, die im Laufe der Zeit zunehmend dominant aufgetreten sei, habe er aber irgendwann gebrochen. Ähnlich hat auch Dirk B. reagiert, als er als Zeuge vorgeladen wurde, auch er wollte gegen den Anonymen nicht aussagen. Offenbar werden beide Personen von dieser Person bedroht.

Avit O. verließ den Gerichtssaal am gestrigen Montag Nachmittag bis zum Antritt seiner Strafhaft als vorläufig freier Mann. Den Haftbefehl, auf dessen Grundlage er 14 Monate lang in Untersuchungshaft saß, hat man unter strengen Meldeauflagen außer Kraft gesetzt.

Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt

GVUDas Urteil kommentiert der scheidende GVU-Chef, Dr. Matthias Leonardy, mit den Worten: „Der erfolgreiche Abschluss dieses Verfahrens durch Strafurteil zeigt einmal mehr, dass sich der Einsatz von Beharrlichkeit und Knowhow, die für eine fundierte Ermittlungsarbeit gegen Urheberrechts-Internetkriminelle unablässlich ist, durchaus auszahlt. Hier haben die Ermittlungsbehörden einmal mehr hervorragende Arbeit geleistet, die die Rechteinhaber durch die GVU weiter unterstützen werden, wo immer sie können.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.