constantin, kinox.to, vondafone, Kreshnik Selimi
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KinoX – illegales Streaming-Portal für Vodafone-Kabelkunden gesperrt

Constantin Film hat Anfang Februar per einstweiliger Verfügung eine Netzsperre gegen das illegale Streaming-Portal kinox.to durchgesetzt.

Constantin Film hat Anfang Februar per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht München durchgesetzt, dass Vodafone Kabel all ihren Kunden den Zugang zur Webseite KinoX.to sperren muss. Statt des Streaming-Portals erscheint lediglich die Sperrseite des Kabel-Anbieters

Constantin Film erwirkte Netzsperren gegen Kinox.to

Auf Anfrage der Kollegen von Golem.de hat Vodafone Kabel bestätigt, dass sie aufgrund der einstweiligen Verfügung vom 1. Februar allen Nutzern den Zugang zu KinoX.to sperren müssen. Weil es sich um ein offenes Verfahren handelt, wollte Vodafone dazu keine weitere Stellungnahme abgeben. Constantin Film beruft sich offenbar auf das Filmspeler-Urteil des EuGH, wie Golem mutmaßt. Weder die Bundesnetzagentur, noch Constantin Film wollten bis zum jetzigen Zeitpunkt einen Kommentar zur Sachlage abgeben. Auch das Streaming-Portal selbst hat dazu auf der Hauptseite noch kein Statement verfasst.

Derzeit erhalten die Kunden beim Aufruf des Kino.to-Nachfolgers kinox lediglich den Hinweis: „Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar.“ Die Sperrung erfolgt offenbar über die Blockade der einzelnen DNS-Einträge und nicht über ausgefeilte Sperr-Techniken. Da der Trafic nicht per Deep Packet Inspection etc. untersucht wird, können die Vodafonen-Kunden die Seite noch immer über den Google-Dienst (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9) erreichen. Im Fall einer dauerhaften Sperre könnte man den DNS-Dienst auch in den Einstellungen des Betriebssystems vermerken, damit die normale DNS gar nicht mehr genutzt wird. Natürlich wäre der Filmgenuss dennoch laut EuGH nicht legal.

Vodafone-Sperre nur der Anfang?

Bisher ist unklar, warum sich Vodafone überhaupt der juristischen Maßnahme des Filmstudios so bereitwillig gebeugt hat. Eine einstweilige Verfügung ist harter Tobak, aber noch lange kein Urteil. Sollte Vodafone bei der Sperre bleiben, würde es wohl auch nicht mehr zu einem Gerichtsverfahren kommen, weil die Gegenseite mithilfe ihres Eilverfahrens ihre Forderung durchgesetzt hat. Wahrscheinlich ist dies nur der Anfang.

Es drohen bei anderen Internet-Anbietern weitere Netzsperren gegen kinox, weil man glaubt, damit die eigenen Werke effektiv schützen zu können. Bleibt abzuwarten, ob die anderen ISPs auch so hilfsbereit zur Rechtsdurchsetzung der Content-Firmen gegen kinox & Co. beitragen wollen. Wahrscheinlich nicht.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.