Bundeskartellamt
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Bundeskartellamt nimmt Kampf gegen Abzocke im Internet auf

Dem Bundeskartellamt werden mehr Rechte zugesprochen. So können zum Verbraucherschutz Untersuchungen gegen ganze Branchen geführt werden.

Im Kampf gegen Online-Abzocke bekommt das Bundeskartellamt mit einer Gesetzesnovelle künftig mehr Rechte beim Verbraucherschutz. So können im Bereich der Internetkriminalität in Zukunft Untersuchungen gegen ganze Branchen geführt werden.

Gesetz spricht Bundeskartellamt mehr Kompetenzen zu

Dank einer entsprechende Änderung am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die am vergangenen Freitag in Kraft getreten ist, darf das Bundeskartellamt künftig Untersuchungen gegen ganze Branchen einleiten, wenn es Hinweise auf die Benachteiligung von Verbrauchern gibt. Zudem darf das Bundeskartellamt nun vor Gericht mit ihrem Fachwissen Stellungnahmen abgeben. Kartellamtspräsident Andreas Mundt begrüßte die Gesetzesanpassung.

„Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber uns in einem ersten Schritt neue Untersuchungsinstrumente im Bereich des Verbraucherschutzes übertragen hat. Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können“, erklärte er am Montag. Die Behörde werde deshalb eine neue Abteilung einrichten, um die Verbraucherzentralen zu unterstützen. Die Leitung der neuen Abteilung übernimmt Carsten Becker, der bislang für den Energie- und Mineralölsektor verantwortlich war.

Keine direkten Sanktionsmöglichkeiten

Direkte Sanktionsmöglichkeiten, wie etwa das Abschöpfen widerrechtlicher Gewinne, hat das Bundeskartellamt mit dem Gesetz allerdings nicht erhalten. Die Diskussion über die Befugnisse der Behörde werde sicher nach der Bundestagswahl weitergehen, sagte dazu ein Behördensprecher.

Das Bundeskartellamt setzt sich schon seit längerer Zeit dafür ein, mehr Kompetenzen im Verbraucherschutz zu bekommen und verweist dabei auf entsprechende Regelungen im europäischen Ausland und den USA. Mehr Personal ist bei der Behörde wegen der Rechtsänderung vorerst nicht geplant, wie der Sprecher bekannt gibt. Das Bundeskartellamt hat derzeit rund 350 Mitarbeiter. In den vergangenen Jahren hatte das Amt nach eigenen Angaben in Sektoruntersuchungen mehrere wettbewerbsbezogene Beschränkungen ausgemacht, so bei Tankstellen, der Fernwärmeversorgung, dem Milchmarkt und Ablesediensten.

Matthias Machnig (SPD), Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, erklärt: Mit den Änderungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen habe die Regierung ein „modernes Wettbewerbsrecht für unser digitales Zeitalter“ geschaffen. „Bei der Erarbeitung der Novelle hatten wir die Herausforderungen im Blick, die sich durch die Digitalisierung im Wettbewerb stellen“.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.