Filesharing Watching TV, Armstrong
Filesharing Watching TV, Armstrong

Armstrong Zoom droht Kunden mit Internet-Drosselung bei Filesharing

Der amerikanische Internet-Service-Provider Armstrong Zoom droht seinen Kunden, bei Filesharing die Geschwindigkeit erheblich zu drosseln.

Der Internet-Service-Provider Armstrong Zoom droht seinen ca. eine Million Kunden im Nordosten der USA damit, dass die Geschwindigkeit ihres Internetanschlusses bei Urheberrechtsverletzungen, wie Filesharing, reduziert werden kann, berichtet Engadget. Auch IoT-Geräte, wie Thermostate, wären davon betroffen.

Armstrong Zoom droht den eigenen Kunden

In der Regel versenden Copyright-Inhaber Benachrichtigungen an Provider. Damit wollen sie die Kontoinhaber darauf aufmerksam machen, dass jemand ihre Internetverbindung verwendet hat, um urheberrechtlich geschütztes Material herunterzuladen. Internetanbieter sind gesetzlich zwar nicht verpflichtet, die Mitteilungen an ihre Kunden weiterzuleiten, aber viele tun dies dennoch. Wenn man jedoch als Internet Service Provider (ISP) nach dieser Kenntnisnahme die Piraten dennoch an Bord behält, ohne etwas gegen sie zu unternehmen, kann auch der ISP für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Es sind bereits Fälle bekannt geworden, in denen Gerichte entsprechend entschieden haben.

So hat ein New Yorker Gericht den Versuch des Internet Providers „Windstream“, sich generell von jeglicher Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden loszusagen, abgewiesen. Zudem hat die Musikindustrie den ISP „Grande Communications” verklagt, weil das Unternehmen nichts gegen gewohnheitsmäßige Piraten unter seinen Kunden unternimmt. Auch in einem Verfahren von BMG gegen den Internetprovider Cox Communications hat das Gericht von Virgina, Cox Communications für schuldig befunden, Schadenersatz und die Rechtskosten zu zahlen, denn Cox hatte trotz wiederholter Meldung von Kunden, die BMG-Produkte über den Internetzugang von Cox im Netz verbreitet hatten, diese nicht von weiteren Urheberrechtsverletzungen abgehalten.

Nach Drosselung nur noch Abrufen von E-Mails möglich

Nun zieht der Internet-Service-Provider Armstrong Zoom daraus wohl die Konsequenzen. In einem Warnbrief teilt er seinen Kunden mit, die Verbindung im Falle einer Urheberrechtsverletzung weit runterzufahren. Damit funktioniere weder die Fernsteuerung eines Thermostats, noch die Funktion von Überwachungskameras. Lediglich das „Abrufen von E-Mails“ wäre weiterhin möglich. Kunden, die ihren kompletten Service wiederhergestellt haben wollen, um u.a. die Kontrolle über ihre Thermostate wiederzuerlangen, müssen Bedingungen erfüllen. So sollen sie einen Artikel über Urheberrechtsverletzungen lesen, Fragen dazu beantworten und dann eine Vereinbarung unterschreiben, dass sie informiert wurden. Wenn jedoch zu einem späteren Zeitpunkt weitere Beschwerden eintreffen, würde noch härter durchgegriffen: „… Wenn Armstrong nach dem Unterzeichnen der Bestätigung zusätzliche Benachrichtigungen erhalten hat, wird Ihr Zoom-Internetdienst beendet“, schreibt der Anbieter. Danach könne man erst nach Unterzeichnung einer eidesstattlichen Unterlassungserklärung und gegen eine Gebühr erneut in einen Vertrag einsteigen.

Thermostate können ohne Internet nicht funktionieren

Der beunruhigende Aspekt daran ist, dass bei besonders kalten Wintern, wie sie in der Region üblich sind, ein Ausfall des Thermostats lebensbedrohliche Folgen für die betroffenen Menschen hätte. Es kann zu gefrorenen Rohren, Überschwemmungen, zum Tod von Haustieren und sogar Menschen führen. Engadget schreibt. „Bandbreitenbeschränkung für Kunden in den Bereichen, die Thermostate angeschlossen haben, könnte den Unterschied zwischen Krankheit und Gesundheit oder sogar Leben und Tod bedeuten„. Das scheint eine extreme Strafe von Armstrong Zoom für jene zu sein, die nur mal schnell „Game of Thrones“ unautorisiert runtergeladen haben.

Die Folgen der Aufhebung der Netzneutralität in den USA werden somit nicht nur eine langsame Netflix-Verbindung sein, die das Online-Leben stören könnte. Die tatsächlichen Konsequenzen sind, wie man an diesem Beispiel sieht, viel weitreichender. Wenn, müssen sich die ISPs an die neuen Regeln der Federal Communications Commission (FCC) halten. Ohne Angabe von Gründen darf man die Internet-Verbindung nicht drosseln. Denn das bedeutet für alle vernetzten Geräte im Haushalt, wie Alarmanlagen, smarte Lautsprecher, Lichtsteuerung, Videoüberwachungskameras, Kühlschränke und alles, was eine Internet-Verbindung benötigt, dass keines davon mehr funktionieren würde. Engadget stellt in Frage, ob es einem Provider wirklich zustehen sollte, über solche weitreichenden Dinge zu entscheiden. Daran zeige sich erst die große Bedeutung der Netzneutralität.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.