wi.to: Freehoster streicht wegen rechtlicher Probleme die Segel

Kommentare zu folgendem Beitrag: wi.to: Freehoster streicht wegen rechtlicher Probleme die Segel

Unter welchen Kriterien können die denn einen Freehoster vor Gericht fertig machen, der Löschauforderungen nachkommt? Ich mein wo ist dort die Angriffsfläche? Dass es ein Scene Bekannter Hoster ist, reicht das als Argument?

Wie man in dem Fall gesehen hat, ist die Angriffsfläche hier, der Betreiber selber ! Die RIAA ist ja nicht mit so einem Verein, wie die GVU zu vergleichen! Die RIAA besteht seit 68 Jahren, ist ein riesiger „Konzern“ und bestimmt irgendwie alles, was nur ansatzweise mit Musik und Musikern / Produzenten zu schaffen hat! Angefangen von der Normung bei der Herstellung von Schallplatten bis hin zum Verkaufspreis neuer Alben etc. pp.
Wenn also wi.to irgendwann bei denen auf dem Schirm gelandet ist, werden die wohl auch ermittelt haben, dass dieser Hoster so voll mit Musik sitzt, dass er bald platzt. Auch wenn die RIAA keinerlei Infos von CF zum Betreiber bekommen hat (egal warum), werden die denen bestimmt etwas mehr über die Infrastruktur gesagt haben! Auch wenn die erstmal nichts handfestes haben, um eine eventuelle Anklage zu stemmen, werden die den Betreiber unter Druck setzen und das, nicht zu knapp…die haben halt die Mittel dazu und sind zu allem Überfluss eine amerikanische Organisation :wink:
Wenn die nun stetig den Druck erhöhen, gibt irgendwann der Schwächere nach!
Anklagen würde man bestimmt in die Richtung: Beihilfe und Förderung von X Urheberrechtsverletzungen im Einzelfall / Summe der Einzelfälle = tausende, hunderttausende, millionen ??? Dabei ist es dann auch völlig egal, ob dies ein Freehoster ist, da es ja um den Betreiber selber geht und nicht um die User!!

Was passiert mit der Domain? Wieso verkauft man das Projekt nicht einfach?
Komisch alles.

Domain ist noch bis Februar 2022 registriert und bezahlt! Registriert wurde wi.to über / von Njalla!
Ich denke, dass wäre dann für Interessenten die erste Anlaufstelle, da Njalla der eingetragene Eigentümer ist…

Schade fand Ihn auch sehr übersichtlich und schnell. Deshalb hatte ich Ihn auch eingebaut bei Tolink. Hatte mich ein wenig an RapidShare damals erinnert.

Da fand ich Rapidshare aber bei Weitem etwas bunter! :rofl: :rofl: :wink:

wi.to war am Ende nur noch in s/w, dein Screenshot muss schon älter sein. So hat man sich verabschiedet:

wi.to-screenshot

Danke für deine Antwort, wusste gar nicht was für eine Macht die haben, stimme dir aber zu. Da komme ich zu meiner Frage, die ich schonmal stellte… zu damalige Zeiten gabs ja keine Dienste wie Cloudflare und co, wie haben die Leute sich damals geschützt? Oder war die Verfolgung solcher Seiten damals eher unüblich? Ich rede so von Zeiten 2005-2010. Wie ich damals von Admins gehört hatte, reichte es ja völlig die Domain auf zb .to .cc usw zu registrieren, wieso reicht das heute nicht? lg

Technisch waren die Schutzvorkehrungen natürlich noch um einiges einfacher gestrickt, wie heutzutage, zum Beispiel über Proxy-Server, die den echten Server-Standort verschleierten! Oder man setzte halt direkt auf dezentrale Netze, um diese Daten zu verteilen. Dies hatte ja auch eine Verbreitung des damals neuen Torrent-Protokolls in den frühen Jahren der 2000er Jahre bewirkt, weshalb dann eine Menge p2p-Tracker auf der Bildfläche erschienen sind. Desweiteren kommt hinzu, dass die damaligen Techniken und Ressourcen der Behörden noch nicht so ausgereift waren bzw. kaum vorhanden waren, um eine Verfolgung der Betreiber sicherzustellen! Das änderte sich in DE erst langsam mit den Jahren, so dass zuvor die Verfolgung eines Betreibers einer .to oder .cc - Domain schlichtweg wegen fehlender Techniken, aber auch wegen fehlendem Praxiswissen der Behörden, fast immer aussichtslos war und keine Option darstellte. Damit kommen wir nämlich auch schnell zu deiner anderen Frage:

Einfach ausgedrückt: Ja!
Das änderte sich langsam in Deutschland ab ca. 2003 resultierend aus der deutschen Urheberrechtsnovelle von 2003, mit der die EU-Richtlinie „zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ von 2001 (RL 2001/29/EG) teilweise in deutsches Recht umgesetzt wurde. Insbesondere wurde ein Schutz für „technische Maßnahmen“ eingeführt, der die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen und digitalem Rechte-Management (DRM) unter Strafe stellt.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung der EU-Richtlinie im Jahr 2003. Da zuerst nur die Umsetzung der obligatorischen Teile erfolgte, gab man ihr die Bezeichnung „Erster Korb“. Sofort nach dessen Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat begann der Gesetzgeber damit, die ausstehenden, fakultativen Teile unter dem Titel „Zweiter Korb“ in einen Gesetzentwurf zu gießen. Dieser wurde nach fast vierjähriger Auseinandersetzung unter Parteien, Verbänden und Experten aus der Wissenschaft am 5. Juli 2007 vom Parlament verabschiedet, sodass die Gesetzesnovelle nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zum 1. Januar 2008 in Kraft trat.
Das war auch ungefähr der Zeitpunkt, wo dann in kleinen Schritten Polizeibehörden aufrüsten mussten, um diese neuen Gesetze auch umzusetzen! In meinen Augen fing die eigentliche Welle der Verfolgungen in dem Bereich so um 2010 an, nämlich mit dem Bust und den zuvorigen Ermittlungen gegen „kino.to“ und der eigentlichen Abschaltung der Site!
Zwischen 2008 und 2013 tobten sich dann rekordverdächtig zusätzlich die Anwaltskanzleien mit ihren p2p-Abmahnungen aus, was ja fast einem Abmahn-Industriezweig glich.
Ab 2013 ungefähr wurden einige weitere Teile des „dritten Korbs“ der genannten EU-Richtlinie bei uns umgesetzt, darunter das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, ein Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Autoren und ein „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, das den Missbrauch im Abmahnwesen zum Beispiel wegen illegalem Filesharing einschränken soll.

Alles in allem kann man so natürlich sehen, warum die Maßnahmen im Warez und p2p-Bereich vor ca. 15 Jahren noch ausreichten, um sich als Betreiber vor einer Verfolgung zu schützen! Bei den hohen Summen im Urheberrecht und den technischen Grundlagen heutzutage für eine Verfolgung, ist das einfach nicht mehr zeitgemäß… :wink:

Stimmt, der Screen war von 2014 !! Das liegt daran, da das wi.to Projekt an sich schon älter ist und damals als Pic-Hoster betrieben wurde! Die Übernahme und neue Ausrichtung / Gestaltung der Site kam dann mit neuem Betreiber 2017. :wink:

Wenn man sich nun mal die neusten Nachrichten vom WE anschaut:

https://tarnkappe.info/forum/t/ace-verlangt-von-tonic-die-preisgabe-von-25-piratenportalen/7322/6

…könnte man ja mal vermuten, wieso wi.to kurz vorher die Segel gestrichen hat und das Projekt nicht mehr weitergeführt wird inklusive der Domain! :wink: :crazy_face:

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Danke :wink: