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Share-Online.biz: Verfolgung der Downloader weiter offen

Ja, aber es wird immer ein Drahtseilakt sein, weil jeder einen Account unter fremden Namen anlegen konnte. Die waren bei SO ja clever. Ich weiß noch genau, dass man die EMail nicht bestätigen musste. Deshalb haben die ja auch mit Nutzername <> EMail gearbeitet. Das bedeutet, ich konnte mir einen Account anlegen und die EMail meines Schwagers eintragen.

Worauf ich hinaus will, ist, dass nur die IP Dich zweifelsfrei identifiziert. Nicht der Account, außer sie weisen Dir die Zahlung nach. Geld oder IP. Selbst ein Klarname mit EMail wird schwierig. Anders sähe es aus, wenn man die EMail hätte bestätigen müssen, musste man aber nicht. Eintragen, fertig.

Und somit sind auch die Logs mit Token oder IP eigentlich wertlos. Alles was sie sagen ist, dass Account A Film B runtergeladen hat. Dann kommt noch hinzu, und ich bin Entwickler, dass Tokens in einem System nie lange Leben und man sie so schnell wie möglich los werden will. Ein Token läuft ab und denn wird er gelöscht. Damit müllt sich keiner das System zu.

Aber es ist alles Spekulation…

Das Risiko einer Verfolgung der reinen Downloader kann man zumindestens einschätzen.

In den letzten Threads zu dem Thema habe ich mich ausführlich über die Wahrscheinlichkeit der Verfolgung der Downloader in der Praxis ausgelassen:

https://tarnkappe.info/forum/t/share-online-biz-auswertung-der-ermittlungsbehoerden-dauert-an/8722/41

In den folgenden Beiträgen von mir in dem Thread habe ich einige wichtige Punkte genauer beschrieben.

Ich bin selbst kein Anwalt aber habe mit Fachanwälten und mehreren Menschen aus der Justiz auf unterschiedlichen Ebenen gesprochen und die Einschätzung ist von allen Seiten eindeutig:

Eine Verfolgung der Downloader ist theoretisch möglich aber unwahrscheinlich, jetzt nach der langen Zeit sogar sehr unwahrscheinlich.

Welche Daten geloggt wurden und der Zeitraum sind zwei unterschiedliche Dinge.
Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Widerspruch, aber lasse mich da gerne eines Besseren belehren.

Dazu ist die Justiz einfach überlastet, deswegen dauert es so lange.
Am heutigen Tag sind alle diesbezüglichen Straftaten der Downloader verjährt, die vor dem 07.04.2017 begangen wurden und die Zeit läuft.

Wie bereits geschrieben gibt es da sicher eine Menge Möglichkeiten, aber ohne IP-Adressen wird es vor Gericht schwierig:

Das entspricht im Strafrecht nicht der Wahrheit und das habe ich bereits genau erläutert:

Falls jemand Interesse an weiterführenden Informationen hat.
Mir wurde eine Doktorarbeit aus dem Jahr 2020 empfohlen, die das Thema genau beleuchtet:

https://edoc.ub.uni-muenchen.de/28286/

Diese Arbeit ist interessant und berücksichtigt die Rechtssprechung bis zum Jahr 2021, enthält aber für mein Empfinden zu viele Rechtschreibfehler. Das scheint aber heute nicht mehr allzu wichtig zu sein.

Edit: wie immer Rechtschreibung :slightly_smiling_face:

Es macht in meinen Augen einfach wenig Sinn in dem Thema immer nur die schlimmste und die vorteilhafteste Möglichkeit zu beleuchten. Darauf wollte ich hinaus… Das führt nur zur Panik oder eben dazu, dass man vollkommen blank ist wenn es doch schief geht. Das hat auch nichts mit Verdrängung zu tun. Es wurde hier 2019 Leuten schon geraten eine Selbstanzeige in Erwägung zu ziehen… Dein Vorschlag mit der Beratung beim Anwalt halte ich auch für vollkommen überzogen. Ich denke sogar, dass das sich das eher als Nachteil herausstellen könnte… Warum sollte ein bloßer Downloader soetwas tun? Was soll das bringen? Als Eingeständnis, dass man sich seiner Verfehlungen schon im Voraus bewusst war?!

Man sollte sich schon durchaus seine Gedanken machen als Betroffener. Das ist richtig. Gute Tipps für mögliche Hausdurchsuchungen wurden ja auch schon gegeben. Aber man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen meiner Meinung nach.

Ich widerspreche mich doch gar nicht selber. Meine Aussage ist einfach, dass wir nicht wissen welche Daten gelogt wurden bzw. welcher Zeitraum. Meine Aussage ist ein Beispiel und die zwei Wochen beziehen sich einzig und alleine darauf, dass selbst so ein Zeitraum eine immense Datenmenge wäre… Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Vielleicht haben sie auch wirklich alles gelogt und einzig dafür Serverfarmen gemietet… keine Ahnung… Ich habe das nur als Beispiel einwerfen wollen. Vermutlich wolltest du das aber falsch verstehen.

Um das aber nochmal klar zu stellen : Wir wissen nicht ob bewusst gespeichert wurde… Und wenn ja, nicht in welchem Umfang und wie lange… Da widerspricht sich überhaupt nichts…

Ob ich glaube, dass gespeichert wurde? Nein… tu ich nicht… Zumindest nicht über einen allzu großen Zeitraum. Persönliche Meinung. Aber wissen kann das aktuell eben niemand…
Es werden nur Argumente gesammelt was dafür spricht und was eben nicht…

Wenn man auf den Servern etwas richtig heftiges gefunden hätte (z.B. Kipo oder ähnliche Scheiße) dann hätte es bei Nachvollziehbarkeit schon SEHR schnell gerappelt… Kann mir keiner erzählen, dass da sonst so lange gewartet worden wäre. Gerade wenn da jemand sowas geuploaded hätte.

Deine Ausführungen bezüglich des Geldes habe ich auch nie bestritten… Aber das sagt halt im Falle der Downloader nur bedingt was aus… Wenn die Uploader sich irgendwie auszahlen lassen schon mehr… Deine Ausführungen kenne ich dazu. Gerade wie man das zusammen bringen könnte. Ja … mag sein! Fehlt doch aber trotzdem wieder die einwandfreie Zugehörigkeit.

Und bezüglich des Accountsharing weiß ich ehrlich gesagt nicht ob im Strafrecht hier die “Störerhaftung” hier genauso funktioniert…

Ansonsten zieh ich mich jetzt wieder aus der Diskussion zurück. Es wurde wirklich alles schon mehrfach durchgekaut.

Ich würde momentan als Betroffener die Füße still halten und mich grundsätzlich von so einem Scheiß fernhalten. Rechner und Geräte sollten unabhängig davon sowieso verschlüsselt sein… Vielmehr kann man jetzt eh nicht mehr machen. Es kommt wie es kommt… Da hilft auch ein Rechtsanwalt erstmal nichts.

Auch wenn es vielleicht den Anschein hat:
Mir geht es nicht darum zu sagen, dass alles gut ist und dass den Downloadern definitiv nichts passieren wird. Nach meiner Einschätzung und der von Insidern ist es nach der langen Zeit unwahrscheinlich.

Ich habe allerdings schon (metaphorisch gesprochen) gesehen, wie sich Pferde vor der Apotheke übergeben.

Mich interessiert der Fall einfach, deswegen habe ich meinem Umfeld nachgeforscht.
Meine Arbeit hat auch mit Risikobewertung und Recht zu tun. Deswegen sind meine Nachforschungen eine gute Trockenübung für mich und ich lerne dank diesem Forum noch etwas dazu.

@LordTrue hat Recht, es kommt was kommt, man sollte sich absichern und danach keine Sorgen mehr machen. Sorgen helfen im Fall des Falles eh nicht weiter und sind schlecht für die Gesundheit.

Warten wir einfach ab, bis zur entgültigen Verjährung ist es ja nicht mehr allzu lange, LuL.to lässt grüßen.

Dann hab ich dich wohl missverstanden! Sorry!

Da kann dann sogar ich zustimmen… :joy: :wink:

Ich glaube bei Downloadern aber an keine Hausdurchsuchungen. Trotzdem kann es nicht schaden, die Geräte alle zu verschlüsseln und auch sonst nichts mehr herumliegen zu haben, was man bei einem „Hausbesuch“ beanstanden könnte.

Aber bitte macht euch nicht wahnsinnig wegen dem Thema. Die Staatsanwaltschaften haben die Tische voll mit Fällen, wo es um ganz andere Dimensionen geht. D.h. wo es um eine viel höhere kriminelle Energie geht.

Servus!
Darf ich was zur Verjährungsfrist fragen? yzmir schreibt oben, dass alles verjährt ist, was vor dem 7.4.2017 begangen wurde. Laut https://www.urheberrecht.de/verjaehrung/ gilt aber, dass Urheberrechtsverletzungen 3 Jahre nach Endes des Jahrs verjähren, indem der Anspruch entstanden ist und der „Gläubiger“ von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat.

Nach dem Beispiel am Ende der Seite ist aber auch nicht ganz klar, wie das funktionieren soll. Wenn ein Download von ShareOnline 2018 erfolgte, 2019 nach dem Bust die Daten vorlagen, aber die Person des Downloaders erst 2022 ermittelt werden konnte, wann verjährt denn dann der Download?

Oder bezieht sich das alles nur auf die zivilrechtliche Seite und es wird hier anders gewertet weil die Staatsanwaltschaft ermittelt?

Hört sich für mich nach reinem Zivilrecht an. Konkrete Personen, die in einer Beziehung zueinander stehen. Im Gegensatz zum Strafrecht, wo es sich um eine Staat - Personen Beziehung handelt.

Aber dazu: Im deutschen Zivilrecht muss man als Beklagter selbst die Verjährung einbringen. Sonst wird die getrost ignoriert.

Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, und bin kein Anwalt oder ähnliches. Habe nur während meines Studiums ein 2.5 CP Modul Recht belegt :wink:

Ja, da hat Herrmann ganz Recht. Was du da zitierst ist das Zivilrecht und es ist theoretisch möglich, dass erst jetzt bei der Auswertung der Daten die Namen (zB wegen Bezahlung von Accounts) ermittelt werden. Dann hat der Rechteinhaber drei Jahre Zeit dich zivilrechtlich auf Schadenersatz zu verklagen. Aber afaik erlischt nach zehn Jahren der Anspruch auf Schadenersatz unabhängig davon, ob noch Personen ermittelt werden können.

Anders im Strafrecht, da ist die Tat drei Jahre nach Tatbegehung verjährt wenn keine Anklage erhoben wird. Wenn es bis Oktober also keine Anklagen seitens einer Staatsanwaltschaft gegeben hat, sind somit alle Nutzer, die SO bis zum Ende genutzt haben, sicher vor Strafverfolgung und Gefängnis (aber eben nicht vor Schadensersatzansprüchen).

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Beim Strafrecht haben die bis zu 7 Jahre, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Und die Staatsanwaltschaften können theoretisch dafür sorgen, dass sich das noch verlängert.

Aber warten wir doch zunächst ab, ob es bis auf die Betreiber (und evtl. die 50 aktivsten Uploader) überhaupt jemanden treffen wird…